Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Zulassungsgrundsätze für die Prüfung und Beurteilung
von raumluftunabhängigen Ölfeuerstätten *
Vom Juli 2002
(DIBt Mitteilungen Nr. 6/2002 S. 187 vom 17.12.02)
1. Geltungsbereich
Diese Zulassungsgrundsätze gelten für die Prüfung und Beurteilung von raumluftunabhängigen Ölfeuerstätten, soweit sie der Beheizung von Räumen oder der Erwärmung von Brauchwasser dienen und den im Abschnitt 3 beschriebenen Feuerstättentypen entsprechen. Die Feuerstätten, die in den Anwendungsbereich der Neunten Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz fallen und CE-kennzeichenpflichtig sind, bedürfen aufgrund der Bauregelliste B Teil 2 für die von der Maschinenrichtlinie nicht abgedeckten Anforderungsbereiche nach § 5 Abs. 1 des Bauproduktengesetzes als Verwendbarkeitsnachweis zusätzlich zu der CE-Kennzeichnung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
2. Zulassungsverfahren
Die Erteilung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung erfolgt auf Antrag, wenn der Nachweis der Verwendbarkeit des Bauprodukts durch den Antragsteller erbracht wird. Die hierzu erforderlichen Unterlagen sind vom Antragsteller beizubringen.
Hierzu gehören insbesondere:
3. Begriffe
Raumluftunabhängige Feuerstätten sind Feuerstätten, die die für die Verbrennung erforderliche Luft nicht dem Aufstellraum der Feuerstätte entnehmen. Die raumluftunabhängigen Feuerstätten ohne oder mit motorischen Bauteilen sind Feuerstätten, die erhöhte Dichtheitsanforderungen erfüllen und daher unabhängig von Rauminhalt und Lüftung ihrer Aufstellräume betrieben werden dürfen. Die raumluftunabhängigen Ölfeuerstätten werden nach der Abgasabführung und der Verbrennungsluftzuführung wie folgt unterschieden.
Typ OC32x1:
Feuerstätte mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher mit Verbrennungsluftzufuhr- und Abgasabführung senkrecht über Dach. Die Mündungen befinden sich nahe beieinander im gleichen Druckbereich. Die Verbrennungsluftleitung senkrecht aus dem Freien und die Abgasanlage sind Bestandteil der Feuerstätte.
Note: Die Klassifizierung der Feuerstätten wird in Anlehnung an den CEN-Report 1749 durchgeführt.
Typ OC33x:
Feuerstätte mit Gebläse vor dem Brenner mit Verbrennungsluftzufuhr und Abgasabführung senkrecht über Dach. Die Mündungen befinden sich nahe beieinander im gleichen Druckbereich. Die Verbrennungsluftleitung senkrecht aus dem Freien und die Abgasanlage sind Bestandteil der Feuerstätte.
Typ OC42x:
Feuerstätte mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher zum Anschluss an ein Luft-Abgas-System (LAS). Die Verbrennungsluftleitung vom Luftschacht und das Verbindungsstück zum Schornstein sind Bestandteil der Feuerstätte.
Typ OC43x:
Feuerstätte mit Gebläse vor dem Brenner zum Anschluss an ein Luft-Abgas-System (LAS). Die Verbrennungsluftleitung vom Luftschacht und das Verbindungsstück zum Schornstein sind Bestandteil der Feuerstätte.
Typ OC52x:
Feuerstätte mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher mit getrennter Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung.
Die Mündungen befinden sich in unterschiedlichen Druckbereichen. Die Verbrennungsluftleitung aus dem Freien und die Abgasanlagen sind Bestandteil der Feuerstätte.
Typ OC53x:
Feuerstätte mit Gebläse vor dem Brenner mit getrennter Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung. Die Mündungen befinden sich in unterschiedlichen Druckbereichen. Die Verbrennungsluftleitung aus dem Freien und die Abgasanlage sind Bestandteil der Feuerstätte.
Typ OC62x:
Feuerstätte mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher, vorgesehen für den Anschluss an eine nicht mit der Feuerstätte geprüften Verbrennungsluftzufuhr- und Abgasabführung.
Typ OC63x:
Feuerstätte mit Gebläse vor dem Brenner, vorgesehen für den Anschluss an eine nicht mit der Feuerstätte geprüften Verbrennungsluftzufuhr- und Abgasabführung.
Typ OC82x:
Feuerstätte mit Gebläse hinter dem Wärmetauscher zum Anschluss an eine Abgasanlage (Unterdruckbetrieb).
Die Verbrennungsluftleitung aus dem Freien und das Verbindungsstück sind Bestandteil der Feuerstätte.
Typ OC83x:
Feuerstätte mit Gebläse vor dem Brenner zum Anschluss an eine Abgasanlage (Unterdruckbetrieb). Die Verbrennungsluftleitung aus dem Freien und das Verbindungsstück sind Bestandteil der Feuerstätte.
4. Anforderungen
1. Für Feuerstätten gelten hinsichtlich der Anforderungen an die Betriebs- und Brandsicherheit unter Lüftungsbedingungen auch für den raumluftunabhängigen Betrieb die generellen Anforderungen der einschlägigen Normen der Feuerstätten für den raumluftabhängigen Betrieb; für den Nachweis der Betriebs- und Brandsicherheit unter Nutzungsbedingungen des raumluftunabhängigen Betriebes müssen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllt werden:
Tabelle 1: Maximale Leckraten
Prüfgegenstand | Luftumspülung des Abgaswegs | Maximale Leckraten m3/h |
Feuerstätte mit Verbrennungsluftzu-/Abgasführung, einschließlich der vom Hersteller vorgesehenen Verbindungen | vollkommen | 5 |
nicht vollkommen | 1 | |
Feuerstätte mit einer Anschlussverbindung zur Verbrennungsluftzu-/Abgasführung | vollkommen | 3 |
nicht vollkommen | 0,6 | |
Abgasabführung, nicht vollkommen luftumspült, mit allen ihren Verbindungen, ausgenommen der oben geprüften Verbindungen |
(Stand: 16.06.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion