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Zulassungsgrundsätze für Kleinkläranlagen
Stand Mai 2001
(DIBt)
Vorwort
Nach den früheren Prüfzeichenverordnungen (PrüfzVO) der Länder hat das DIBt unter anderem Prüfbescheide für Kleinkläranlagen erteilt. Ausgenommen von der Prüfzeichenpflicht waren nur Kleinkläranlagen ohne Abwasserbelüftung, wenn sie den Anforderungen der Norm DIN 4261-1 entsprachen. Frühere Bau- und Prüfgrundsätze für Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung mündeten 1984 in der Norm DIN 4261-2. Diese war dann auch Grundlage für die Erteilung von Prüfbescheiden. Mit dem Wegfall der Prüfzeichenverordnungen im Rahmen der Novellierung der Landesbauordnungen gelten Kleinkläranlagen als ungeregelte Bauprodukte, welche als Verwendbarkeitsnachweis einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen (Rechtsgrundlage: Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach der Musterbauordnung (WasBauPVO)). Allein Kleinkläranlagen ohne Abwasserbelüftung gemäß DIN 4261-1: 1991-02 gelten als geregelt und sind unter der lfd. Nr. 13.4 in der Bauregelliste a Teil 1 aufgeführt.
Die Entwicklung auf dem Gebiet der Klärtechnik ist in den letzten 15 Jahren rasant fortgeschritten. Die Norm DIN 4261-2 gibt nur noch für einen Teil der auf dem Markt befindlichen Kleinkläranlagen Kennwerte und Parameter an. Neue Technologien und Erfahrungen mit konventionellen Verfahren, welche in der Norm DIN 4261-2 (1984) beschrieben sind, haben zu der Aufstellung von Zulassungsgrundsätzen für Kleinkläranlagen geführt, welche hier vorgestellt werden. Diese Zulassungsgrundsätze sind immer gemeinsam mit DIN 4261 Teile 1 bis 4 anzuwenden.
Die Zulassungsgrundsätze wurden im Sachverständigenausschuss "Klärtechnik" beraten. Bedingt insbesondere durch die verfahrenstechnische Komponente bei der Beurteilung des Bauproduktes Kleinkläranlagen sind auch diese Grundsätze nicht dogmatisch zu betrachten. Sie werden den technischen Entwicklungen angepasst.
1 Allgemeines
1.1 Besondere Bestimmungen in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen
Der Hersteller gibt an, ob er mit der Konzeption des Anlagentyps Nitrifikation / Denitrifikation erreichen will, oder nicht. In Abhängigkeit davon gilt Folgendes:
A. Nur Kohlenstoffabbau vorgesehen:
1 Zulassungsgegenstand und Anwendungsbereich
1.1 Zulassungsgegenstand sind Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung entsprechend Anlage 1. Sie werden in Anlehnung an DIN 4261-2 beurteilt. Sie dürfen nur zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser (ohne Beimischung von Niederschlagswasser) sowie gewerblichem Schmutzwasser, soweit es häuslichem Schmutzwasser vergleichbar ist, verwendet werden.
1.2 Für die Beurteilung gelten folgende Anforderungen:
Die Werte gelten auch als eingehalten, wenn von fünf aufeinander folgenden Untersuchungen drei Ergebnisse die festgelegten Werte nicht übersteigen, sowie ein Ergebnis den Wert um nicht mehr als 50 % und ein Ergebnis den Wert um nicht mehr als 100 % überschreitet.
1.3 Unter der Voraussetzung eines ordnungsgemäßen Einbaus, Betriebes, der Eigenkontrolle und Wartung in Anlehnung an DIN 4261-4 sind Kleinkläranlagen dieses Typs in der Lage, diese Anforderungen im Vor-Ort-Einsatz einzuhalten.
B. Nitrifikation / Denitrifikation vorgesehen:
1 Zulassungsgegenstand und Anwendungsbereich
1.1 Zulassungsgegenstand sind Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung entsprechend Anlage 1. Sie werden in Anlehnung an DIN 4261-2 beurteilt. Sie dürfen nur zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser (ohne Beimischung von Niederschlagswasser) sowie gewerblichem Schmutzwasser, soweit es häuslichem Schmutzwasser vergleichbar ist, verwendet werden.
1.2 Für die Beurteilung gelten folgende Anforderungen.
bei Nitrifikation zusätzlich:
bei Denitrifikation zusätzlich:
Die Werte gelten auch als eingehalten, wenn von fünf aufeinander folgenden Untersuchungen drei Ergebnisse die festgelegten Werte nicht übersteigen, sowie ein Ergebnis den Wert um nicht mehr als 50 % und ein Ergebnis den Wert um nicht mehr als 100 % überschreitet.
1.3 Unter der Voraussetzung eines ordnungsgemäßen Einbaus, Betriebes, der Eigenkontrolle und Wartung in Anlehnung an DIN 4261-4 sind Kleinkläranlagen dieses Typs in der Lage, diese Anforderungen im Vor-Ort-Einsatz einzuhalten.
1.2 Anlagen aus vorgefertigten Betonteilen
Von vorgefertigten Betonteilen erwartet Nr. 5.2.1 der Norm DIN 4261-1: 1991-02, dass sie der Norm DIN 4034-1 oder -2 oder anderer einschlägiger Normen entsprechen.
DIN 4261-2: 1984-08 verweist nur auf die Anwendung der Norm 4034, da damals noch keine Unterteilung erfolgte.
Es wird festgelegt:
Der Hersteller hat in seinen Unterlagen zu dokumentieren, ob die Betonteile in Anlehnung an DIN 4034-1 oder DIN 4034-2 hergestellt werden.
1.3 Kleinkläranlagen gemäß DIN 4261-1, Punkt 3.1.4
1.3.1 Werkmäßig hergestellte Sandfilterschächte ohne Nachklärbecken und ohne Schlammrückführung oder ähnliche Kleinkläranlagen sind in ihrer Funktion mit den Sandfiltergräben vergleichbar.
1.3.2
(Stand: 04.07.2022)
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