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Regelwerk

Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen *

Stand Oktober 2010
(DIBt Nr. 5 vom 13.10.2010 S. 248)


Vorwort

Diese Grundsätze dienen der gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen bei der Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen durch das Deutsche Institut für Bautechnik.

Diese Grundsätze wurden im Sachverständigenausschuss "Gesundheits- und Umweltschutz" des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) erarbeitet. Die Grundlage bildet das vom "Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten" (AgBB) aufgestellte Schema zur Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten.

Die Grundsätze gliedern sich in zwei Teile. In Teil I wird das Konzept zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen beschrieben. In Teil II wird das Konzept für spezielle Bauproduktgruppen konkretisiert.

Biozid-Produkte, wie z.B. Holzschutzmittel, sind Wirkstoffe oder wirkstoffhaltige Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen zu zerstören oder sie zu bekämpfen. Sie fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Grundsätze, sondern unterliegen den Anforderungen der Biozid-Produkten-Richtlinie 98/8/EG und den entsprechenden nationalen Umsetzungsregelungen.

Prüfverfahren, Überwachungen und Zertifizierungen, die von Stellen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum sowie der Türkei erbracht werden, sind ebenfalls anzuerkennen, sofern die Stellen auf Grund ihrer Qualifikation, Integrität, Unparteilichkeit und technischen Ausstattung Gewähr dafür bieten, die Prüfung, Überwachung bzw. Zertifizierung gleichermaßen sachgerecht und aussagekräftig durchzuführen. Diese Voraussetzungen gelten insbesondere als erfüllt, wenn die Stellen nach Artikel 16 der Richtlinie 89/106/EWG vom 21. Dezember 1988 für diesen Zweck zugelassen worden sind.

Teil I
Allgemeines Bewertungskonzept

Abkürzungsverzeichnis

ACGIH American Conference of Governmental Industrial Hygienists
AgBB Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten
AIHA American Industrial Hygiene Association
AOLG Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden
ARGEBAU Bauministerkonferenz - Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder
BauPG Bauproduktengesetz
BPR Bauproduktenrichtlinie
BfR Bundesinstitut für Risikobewertung
DIN KOa 03 Koordinierungsausschuss 03 für Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz des Normenausschusses Bauwesen im DIN
E Normentwurf
ECA European Collaborative Action
EPA Environmental Protection Agency
DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft
DNPH 2,4-Dinitrophenylhydrazin
KMF Künstliche Mineralfasern
KrW-/AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
LAUG Länderarbeitsgemeinschaft "Umweltbezogener Gesundheitsschutz"
LCI Lowest Concentration of Interest
MAK Maximale Arbeitsplatzkonzentration
MBO Musterbauordnung
NIK Niedrigste interessierende Konzentration
OEL Occupational Exposure Limit
PAK Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
SVOC Semi Volatile Organic Compounds
TLV Threshold Limit Values
TVOC Total Volatile Organic Compounds
UBA Umweltbundesamt
UH Übereinstimmungserklärung des Herstellers
UHP Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Erstprüfung des Bauprodukts durch eine anerkannte Prüfstelle
UZ Übereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle
VOC Volatile Organic Compounds
WOG Very Volatile Organic Compounds
WEEL Workplace Environmental Exposure Limit
WPK Werkseigene Produktionskontrolle

1 Einleitung

Die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen beim Aufenthalt in Innenräumen von Gebäuden werden einerseits durch die herrschenden raumklimatischen Bedingungen (vor allem Temperatur und relative Luftfeuchte), andererseits aber auch durch mögliche Verunreinigungen der Innenraumluft beeinflusst. Solche Verunreinigungen können aus einer Vielzahl von Quellen stammen. Unter ihnen spielen Bauprodukte vor allem deshalb eine wesentliche Rolle, weil ihre Auswahl häufig nicht im Ermessen der Raumnutzer liegt und weil viele von ihnen großflächig in den Raum eingebracht werden.

Für die Verwendung von Bauprodukten gelten in Deutschland die Bestimmungen der Landesbauordnungen

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