M-HFHHolzR
- Inhalt -
1 Geltungsbereich
2 Allgemeines
3 Anforderungen an Wand- und Deckenbauteile, Stützen und Träger
3.1 Baustoffe
3.1.1 Holz
3.1.2 Dämmstoffe
3.1.3 Folien
3.2 Brandschutzbekleidung
3.3 Bauteile
3.3.1 Allgemeines
3.3.2 Wände und Wandscheiben
3.3.3 Decken
3.3.4 Stützen und Träger
3.4 Anschlüsse von Stützen, Trägern, Wand- und Deckenbauteilen
3.4.1 Allgemeines
3.4.2 Anschlüsse von Wänden an Wände
3.4.3 Anschlüsse von Wänden und Stützen an Decken
3.5 Öffnungen für Türen, Fenster und sonstige Einbauten
4 Installationen
4.1 Allgemeines
4.2 Elektrische Leitungen
5 Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweis für die Bauteile nach Abschnitt 3.3
5.1 Verwendbarkeitsnachweis
5.2 Übereinstimmungsnachweis
6 Bauausführung
Anhang Prinzipdarstellungen Bilder 1 bis 9.
Bild 1: Anschluss Decke nach Abschn. 3.3.3 an tragende und raumabschließende Wand nach Abschn. 3.3.2 mit Brandschutzbekleidung nach Abschn. 3.2 (z.B. Treppenraumwand, Außenwand - Spannrichtung der Deckenbalken senkrecht zur Wand)
Bild 2: Anschluss Decke nach Abschn. 3.3.3 an durchlaufende raumabschließende Wand nach Abschn. 3.3.2 (Treppenraumwand, Außenwand, auch nichttragend - Spannrichtung der Deckenbalken parallel zur Wand)
Bild 3: Anschluss tragende und raumabschließende Wand nach Abschn. 3.3.2 an Decke nach Abschn. 3.3.3 (Spannrichtung der Deckenbalken senkrecht zur Wand)
Bild 4: Anschluss einer feuerhemmenden, raumabschließenden, nichttragenden Wand (z.B. Flurwand mit Anforderung feuerhemmend) an eine Decke nach Abschnitt 3.3.3
Bild 5: Anschluss von tragenden, raumabschließenden Wänden nach Abschnitt 3.3.2 an durchlaufende Wand mit zusätzlichem Stiel zur Sicherung der Verblockung nach Abschnitt 3.4.2
Bild 6: Anschluss einer Wand ohne geforderte Feuerwiderstandsfähigkeit an eine Wand nach Abschnitt 3.3.2
Bild 7: Bauteilöffnung mit Brandschutzbekleidung nach Abschnitt 3.2 zum Einbau von Türen, Fenstern und sonstigen Einbauten nach Abschnitt 3.5. Darstellung der Ausführung des Fugenversatzes
Bild 8: Installationsführung
Bild 9: Einbau einzelner Hohlwanddosen nach Abschnitt 4.2, Satz 1