Regelwerk

TR BGeoRG - Technische Richtlinie zum Bundesgeoreferenzdatengesetz: Textvergleich der Fassungen 14.02.2018 zu 27.05.2019

Fassung vom 14.02.2018 Fassung vom 27.05.2019
TR BGeoRG - Technische Richtlinie zum Bundesgeoreferenzdatengesetz TR BGeoRG - Technische Richtlinie Bundesgeoreferenzdatengesetz
Vom 27. Mai 2019
Vom 14. Februar 2018 (BAnz AT 07.03.2018 B1) (BAnz. AT vom 04.06.2019 B1)
Archiv: 2013, 2014, 2017Siehe Fn. *
Nachstehend gibt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat folgende, vom Interministeriellen Ausschuss für Geoinformationswesen gemäß § 6 des Bundesgeoreferenzdatengesetzes verordnete, Technische Richtlinie bekannt (Anlage):
Diese Richtlinie kann auf den Internetseiten des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie unter https://www.bkg.bund.de abgerufen werden. Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Auf Grund des § 6 BGeoRG vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1081) verordnet der Interministerielle Ausschuss für Geoinformationswesen: Aufgrund des § 6 des Bundesgeoreferenzdatengesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1081) verordnet der Interministerielle Ausschuss für Geoinformationswesen:
Abschnitt 1
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich § 1 Geltungsbereich
(1) Diese Technische Richtlinie gilt für die von den geodatenhaltenden Stellen des Bundes erhobenen oder erstellten geotopographischen Referenzdaten und dazugehörigen Metadaten, geodätischen Referenzsysteme und -netze des Bundes sowie im Rahmen der Nutzungsrechte für die Daten des amtlichen Vermessungswesens und geotopographischen Referenzdaten Dritter. (1) Diese Technische Richtlinie gilt für die von den geodatenhaltenden Stellen des Bundes erhobenen oder erstellten geotopographischen Referenzdaten und dazugehörigen Metadaten, geodätischen Referenzsysteme und -netze des Bundes sowie im Rahmen der Nutzungsrechte für die Daten des amtlichen Vermessungswesens und geotopographischen Referenzdaten Dritter.
(2) Die Datensätze nach Absatz 1 einschließlich ihrer Qualitätsmerkmale sind im Anhang aufgeführt. (2) Die Datensätze nach Absatz 1 einschließlich ihrer Qualitätsmerkmale sind im Anhang aufgeführt.
Abschnitt 2
Abschnitt 2 Geodätische Referenzsysteme und -netze Geodätische Referenzsysteme und -netze
§ 2 Internationale und nationale Normen, Standards und Begriffe § 2 Internationale und nationale Normen, Standards und Begriffe
(1) Die Begriffe "geodätisches Referenzsystem" und "Koordinatenreferenzsystem" werden nach der Norm DIN 18709-6:2016-04 sowie nach der Norm DIN EN ISO 19111:2007-10 1 gleichbedeutend verwendet. (1) Die Begriffe "geodätisches Referenzsystem" und "Koordinatenreferenzsystem" werden nach der Norm DIN 18709-6:2016-04 sowie nach der Norm DIN EN ISO 19111:2007-10 1 gleichbedeutend verwendet.
(2) Die Beschreibung der geodätischen Referenzsysteme, der Koordinaten und der Parameter zur Transformation zwischen zwei Referenzsystemen beziehungsweise Koordinatensätzen erfolgt ebenfalls nach den in Absatz 1 genannten Normen DIN 18709-6:2016-04 und DIN EN ISO 19111:2007-10. (2) Die Beschreibung der geodätischen Referenzsysteme, der Koordinaten und der Parameter zur Transformation zwischen zwei Referenzsystemen beziehungsweise Koordinatensätzen erfolgt ebenfalls nach den in Absatz 1 genannten Normen DIN 18709-6:2016-04 und DIN EN ISO 19111:2007-10.
(3) Die Beschreibung des Dateninhalts für die geodätischen Referenzsysteme erfolgt in Metadatensätzen nach der Norm DIN EN ISO 19115-1:2014-07 und den Spezifizierungen der Produkte des Informationssystems des Internationalen Erdrotations- und Referenzsystemdienstes (IERS). (3) Die Beschreibung des Dateninhaltes für die geodätischen Referenzsysteme erfolgt in Metadatensätzen nach der Norm DIN EN ISO 19115-1:2014-07 und den Spezifizierungen der Produkte des Informationssystems des Internationalen Dienstes für Erdrotation und Referenzsysteme (IERS). Bis zur Übernahme von ISO 19115-1:2014"Geoinformation - Metadaten - Teil 1: Grundsätze" als verbindlichen Standard innerhalb der GDI-DE in das Architekturkonzept der GDI-DE richtet sich die Umsetzung nach den Vornormen ISO 19115:2003 in Verbindung mit ISO 19115/Cor.1:2006 und ISO 19119:2005/Amd 1:2008.

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