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Regelwerk

ETAG 033 *
Leitlinie für die europäische technische zulassung für Bausätze für flüssig aufzubringende Brückenabdichtungen

- Fassung Juli 2010 -

Vom 14. März 2011
(BAnz. Nr. 85a vom 07.06.2011 S. 1)


Vorwort

Hintergrund zum Thema

Diese Leitlinie wurde von der EOTA-Arbeitsgruppe WG 01.07/01

"Bausätze für flüssig aufzubringende Brückenabdichtungen" erarbeitet.

Die Arbeitsgruppe bestand aus Mitgliedern von 6 EU-Ländern [Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich (Leitung)] und einem Beobachter aus einem der EFTA-Staaten (Schweiz).

Es ist wichtig, zwischen den Arbeiten von EOTa und CEN auf dem Gebiet der Brückenabdichtungen zu unterscheiden. EOTa beschäftigt sich mit flüssig aufzubringenden Abdichtungen, wie im Geltungsbereich dieser Leitlinie beschrieben, wo hingegen sich CEN mit bahnenförmigen Abdichtungen befasst. Bestehende CEN-Prüfverfahren werden soweit wie möglich angewandt.

Die Leitlinie legt die Leistungsanforderungen für Bausätze aus flüssig aufzubringenden Brückenabdichtungen fest, die Nachweisverfahren für die Prüfung der verschiedenen Leistungen, die Bewertungskriterien für die Beurteilung der Leistung für den vorgesehenen Verwendungszweck und die vorausgesetzten Bedingungen für Entwurf, Bemessung und Ausführung.

Das grundsätzliche Bewertungskonzept der Leitlinie beruht auf dem maßgeblichen Wissensstand und den Erfahrungen mit Prüfmethoden.

Dokumentenverweise

Innerhalb der ETAG wird auf Dokumente verwiesen. Sie unterliegen den in der ETAG festgelegten besonderen Bestimmungen.

Die Liste der Dokumentenverweise in dieser ETAG befindet sich in Anhang F. Werden später zusätzliche Teile zu dieser ETAG verfasst, können sie Änderungen dieser Liste enthalten. Diese gelten dann für den entsprechenden Teil.

Voraussetzungen für eine Aktualisierung

Leitlinie:

Bei der späteren Änderung oder der Neufassung eines datierten Verweises gilt diese nur für die ETAG, wenn dieser durch Änderung oder Ergänzung in die ETAG eingebunden wird. Bei undatierten Verweisen gilt die zuletzt veröffentlichte Ausgabe.

Technische Dokumente der EOTA befassen sich mit Detailaspekten und sind als solche nicht Teil der ETAG, sondern drücken den gemeinsamen gegenwärtigen Stand vorhandenen Wissens und der Erfahrung der EOTA-Stellen aus. Wenn sich Wissen und Erfahrung, insbesondere durch die Zulassungstätigkeit weiterentwickeln, können diese Dokumente geändert und ergänzt werden.

Wenn ETAs im Konsens mit den Mitgliedern der EOTa erteilt werden, werden in Erläuterungsdokumenten der EOTA ständig alle benötigten Informationen zum allgemeinen Verständnis dieser ETAG aufgenommen. Lesern und Anwendern dieser ETAG wird empfohlen, den aktuellen Status dieser Dokumente bei einem EOTA-Mitglied zu erfragen.

Es kann erforderlich sein, dass EOTa im Laufe der Zeit Neuerungen/ Korrekturen an der ETAG vornehmen muss. Diese Änderungen werden in die offizielle Fassung aufgenommen, die auf der Website von EOTa unter www.eota.eu eingestellt ist. Diese Maßnahmen werden in der zugehörigen "Entwicklungsdatei" katalogisiert und datiert.

Lesern und Anwendern dieser ETAG wird empfohlen, den aktuellen Status des Inhalts dieses Dokuments mit dem Inhalt auf der Website der EOTa zu vergleichen. Das Deckblatt gibt an, ob und wann Änderungen vorgenommen wurden.

Abschnitt 1
Einleitung

1 Vorbemerkungen

1.1 Rechtsgrundlage

Diese ETAG wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der
Richtlinie des Rates 89/106/EWG (BPR) in folgenden Schritten erstellt:

Dieses Dokument wird von den Mitgliedstaaten in ihrer Amtssprache oder den Sprachen gemäß Art. 11(3) der BPR veröffentlicht.

Es wird hierdurch keine bestehende ETA-Leitlinie ersetzt.

1.2 Status der ETA-Leitlinie

  1. Eine ETa ist eine der beiden Arten technischer Spezifikationen im Sinne der EG-Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten von der Brauchbarkeit der zugelassenen Bausätze für flüssig aufzubringende Brückenabdichtungen für den vorgesehenen Verwendungszweck ausgehen müssen. D.h., es wird davon ausgegangen, dass diese es den Bauwerken, in die sie eingebaut sind, ermöglichen, die wesentlichen Anforderungen für eine wirtschaftlich angemessene Nutzungsdauer zu erfüllen, vorausgesetzt,
  2. Diese ETA-Leitlinie (ETAG) ist die Grundlage für ETAs, d.h. die Grundlage für die technische Beurteilung der Brauchbarkeit von Bausätzen für flüssig aufzubringende Brückenabdichtungen für seinen vorgesehenen Verwendungszweck. Eine ETA-Leitlinie selbst ist keine technische Spezifikation im Sinne der BPR.
    Diese ETAG gibt für Bausätze für flüssig aufzubringende Brückenabdichtungen und deren Verwendungszweck den gemeinsamen Standpunkt der innerhalb der EOTa zusammenarbeitenden Zulassungsstellen hinsichtlich der Festlegungen der Bauproduktenrichtlinie 89/106 und der Grundlagendokumente wieder. Sie wurde im Rahmen eines von der Kommission und dem EFTA-Sekretariat nach Befassung des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen erteilten Mandats erstellt.
  3. Nach Annahme durch die Europäische Kommission und nach vorausgehender Befassung des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen ist diese ETAG

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