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Regelwerk

ETAG 022 - Anhang I Aufbau- und Befestigungsregelungen für die Prüfung des Brandverhaltens
Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Abdichtungen für Wände und Boden in Nassräumen

Ausgabe November 2010

Vom 12. September 2011
(BAnz. Nr. 184a vom 07.12.2011 S. 76)


1. Brandverhalten Montage- und Befestigungsbestimmungen

1.1 Begriffe

Modul:

Ein Probestück des Bausatzes, das alle Komponenten im Bausatz vollständig enthalt (z.B. Platte, Rahmen, Befestigungsmittel usw.), so herausgeschnitten, dass es in die Prüfeinrichtung passt.

1.2 Montage und Befestigung gemäß EN 13823

1.2.1 Abmessungen des Prüfstands

Die Prüfeinrichtung ist als Ecke mit einer langen (1.000 ± 5 mm) und einer kurzen Seite (495 ± 5 mm) ausgebildet. Die lange Seite besteht aus zwei Modulen, mit einer horizontalen und einer vertikalen Fuge zwischen den Modulen. Alle Module sind in vertikaler Position zu prüfen. In Übereinstimmung mit EN 13823, Abschnitt 5.1 weisen die Proben folgende Abmessungen auf:

Abmessungen der Baueinheit (mm - Nennwert)
Länge Höhe
Kurze Seite 495 1.500
Lange Seite (siehe Abb. I1) 200 + t 1.500
800 - t 1.500
t = Dicke des Bausatzes

1.2.2 Probenstück

Der Bausatz aus der wasserdichten Platte ist gemäß EN 13823 zu montieren und zu befestigen.

Die Probenstucke müssen alle Komponenten in den vom Antragsteller festgelegten Endanwendungsbedingungen enthalten, wie z.B.:

Weitere Details sind in Abschnitt 1.3 festgelegt.

Die Ausführung einschließlich der Ecke und der Fuge ist entsprechend der Angaben des Antragstellers und gemäß für die Endanwendung vorzunehmen.

Im Prüfbericht sind die Art und Abmessungen der verwendeten Materialen und Produkte, die Abmessungen und Position der möglichen Befestigungen usw. festzuhalten.

Die Art der Prüfung des Produkts und die Anzahl der durchgeführten Prüfungen haben direkte Folgen auf die Gültigkeit der Klassifizierung(en) bei möglichen Veränderungen der Produkteigenschaften und die Anwendungsbereiche in der Praxis (siehe auch Abschnitt 1.3).

1.2.3 Montage und Befestigung der Prüfanordnung

Die Montage und Befestigung der Proben hat gemäß EN 13823 zu erfolgen. Sie muss repräsentativ für den vollständigen Bausatz unter Endanwendungsbedingungen sein, z.B. am Untergrund befestigt, mit oder ohne Aussparungen, belüftet oder unbelüftet, frei stehend.

Das System kann unabhängig von der Prüfkammer vorbereitet und zusammengebaut werden. Das komplette System kann dann in die Prüfkammer transportiert werden.

Abbildung I.1: Modell eines zusammengefügten Systems im Zustand der Endanwendung mit Fuge (schematische Darstellung)

Legende
1 Stützplatte
2 Zusammengefügtes System
3 Fuge
T Dicke der Probe des zusammengefügten Systems
X Fugenbreite

Für andere Endanwendungsbedingungen sind die Ausführungen in den Abschnitten 1.2.3 und 1.3.1 bis 1.3.7 zu berücksichtigen.

1.3 Endanwendung

Bei der Festlegung des Prüfprogramms sind alle möglichen Veränderungen der Produkteigenschaften und der möglichen Endanwendungsbedingungen in Betracht zu ziehen. für diese Art von Bauprodukt wird nachfolgend eine Anleitung für mögliche Endanwendungsregelungen gegeben, die je nach durchgeführtem Prüfprogramm verwendet werden können.

1.3.1 Einfluss der Dicke auf die Verkleidungsplatten

Der Einfluss einer größeren Dicke der wasserdichten Platten und der Einfluss von Platten, bestehend aus mehreren Lagen, ist zu untersuchen. Die Prüfungen sind mindestens für die minimale und maximale Dicke der wasserdichten Platten einer Bauart auszuführen. Wenn für die Dicken dieselbe Klassifikation erreicht wird, dann gilt diese Klassifikation für den gesamten Dickenbereich.

1.3.2 Einfluss der Dichte und des Gewichts pro Flächeneinheit

Der Einfluss der Dichte und des Gewichts pro Flächeneinheit ist zu untersuchen. Daher sind Prüfungen für die minimale und maximale Dichte bzw. das Gewicht pro Flächeneinheit für jede geprüfte Dicke durchzuführen.

1.3.3 Einfluss des Luftraumes und des Untergrunds

Die Abmessungen des Hohlraumes hinter der zu prüfenden wasserdichten Platte sind entsprechend EN 13823 auszuführen und repräsentieren die Endanwendung, z.B. auch unter Berücksichtigung, ob sie hinterlüftet oder nicht hinterlüftet eingebaut sind.

Ein geprüfter Lufthohlraum von 40 mm deckt Hohlräume mit gleich oder größer als 40 mm ab. ist der Lufthohlraum in der Endanwendung kleiner als 40 mm, sind diese Abmessungen separat zu prüfen.

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