umwelt-online: ETAG 022 - Teil 1: Leitlinie für Abdichtungen für Wände und Böden in Nassräumen - Flüssig aufzubringende Abdichtungen mit oder ohne Nutzschicht (4)

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2.4 Eigenschaften des zusammengefügten Systems, die für die Brauchbarkeit relevant sind

2.4.1 Brandverhalten

2.4.1.1 Nachweisverfahren

Falls erforderlich, soll das Produkt gemäß EN 13501-1:2002, Tabelle 1 geprüft und klassifiziert werden.

Bei der Prüfung gemäß EN ISO 11925-2 soll das Produkt unter Bedingungen der Flächenbeflammung geprüft werden.

Anmerkung: Es wird derzeit überlegt, dass eine Klassifizierung in Klasse D und höher Untersuchungen erfordert, um die Angemessenheit des Prüfverfahrens für Produkte festzustellen, die durch dieses Normungsdokument erfasst werden (der Single-Burning-Item-Test (SBI-Test) kann für Produkte ungeeignet sein, die durch diese Norm erfasst werden). So lange, wie die Ergebnisse einer solchen Untersuchung und der Diskussionen in der "Fire Expert Group" nicht vorliegen, werden Produkte, die durch dieses Dokument erfasst werden, gemäß EN ISO 11925-2 geprüft.

2.4.1.2 Bewertungs- und Beurteilungsverfahren

Der Teil des Bauwerkes oder des zusammengefügten Systems, in dem die Abdichtung eingebaut, installiert oder aufgebracht werden soll, ist gemäß dem entsprechenden Teil von EN 13501-1:2002 zu klassifizieren.

2.4.2 Freisetzung gefährlicher Stoffe

2.4.2.1 Nachweisverfahren

Vorhandensein gefährlicher Stoffe im Produkt

Der Antragsteller muss eine schriftliche Erklärung abgeben, in der angegeben ist, ob das Produkt/der Bausatz gefährliche Stoffe nach europäischen und nationalen Vorschriften enthält oder nicht, sofern diese für die Bestimmungsmitgliedstaaten relevant sind. Er muss diese Stoffe benennen.

Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften

Enthält das Produkt/der Bausatz derartige gefährliche Stoffe, wird in der ETa das Verfahren angegeben, mit dem der Nachweis der Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften in den Bestimmungsmitgliedstaaten gemäß der aktuellen Fassung der EU-Datenbank (je nach Sachlage: Gehalt oder Freisetzung) geführt worden ist

2.4.2.2 Bewertungs- und Beurteilungsverfahren

Das Produkt/der Bausatz muss mit allen relevanten europäischen und nationalen Vorschriften, die sich auf die Verwendung beziehen, für die es/er in den Verkehr gebracht wird, übereinstimmen. Der Antragsteller hat darauf zu achten, dass es für andere Verwendungen oder andere Bestimmungsmitgliedstaaten andere Anforderungen geben kann, die zu berücksichtigen wären. Für gefährliche Stoffe, die im Produkt enthalten sind, aber nicht durch die ETa abgedeckt werden, gilt die Option "keine Leistung festgestellt".

2.4.3 Wasserdampfdurchlässigkeit

2.4.3.1 Nachweisverfahren

Die Prüfung erfolgt gemäß EN/ISO 12572 an einer Probe aus einer Gipskartonplatte mit einer Dicke von ca. 12,5 mm und einer Dichte von ca. 720 kg/m3. Die Prüfung ist gemäß der Beschreibung in Anhang E der Norm durchzuführen, und der Untergrund ist gemäß Anhang A zu prüfen. Die Prüfungen sind unter klimatischen Bedingungen gemäß der Beschreibung für Option C in Kapitel 7 der Norm durchzuführen.

Das Aufbringen des Anstrichsystems soll gemäß der Verarbeitungsanleitungen des Herstellers erfolgen - einschließlich einer eventuell vorgesehenen Grundierung.

Wenn eine Grundierung einen wesentlichen zusätzlichen Einfluss auf die Begrenzung der Wasserdampfdurchlässigkeit haben könnte, ist die Prüfung am System mit Grundierung durchzuführen, und es muss durch das vom Hersteller angegebene Einbauverfahren sichergestellt sein, dass auf der Baustelle eine durchgehende Grundierungsschicht erzielt werden kann, siehe Abschnitt 4.3. Andernfalls ist die Prüfung der Wasserdampfdurchlässigkeit ohne Grundierung durchzuführen.

2.4.3.2 Bewertungs- und Beurteilungsverfahren

Deklarierter Wert.

2.4.4 Widerstand gegen Feuchtigkeit

2.4.4.1 Wasserdichtheit

2.4.4.1.1 Nachweisverfahren

Das Anstrichsystem wird auf eine Gipskartonplatte mit einer Dicke von ca. 12,5 mm und einer Dichte von ca. 720 kg/m3 aufgetragen. Die Rückseite der Gipskartonplatte wird mit einer 0,2 mm Polyethylenfolie abgedeckt. Der Prüfkörper wird auf dem Prüfstand ohne Holzrahmung montiert. Der Prüfkörper wird gemäß Anhang F unter Berücksichtigung folgender Änderung geprüft: Die Prüfung wird an zwei Prüfkörpern ohne Rohrdurchdringungen durchgeführt und es werden nur die ersten 1500 Zyklen ausgeführt.

Ein zusätzlicher Prüfkörper wird mit einer Platte aus nicht saugfähigem Material, z.B. Aluminium, hergestellt. Er dient zur Prüfung der Wasseraufnahme des Anstrichs.

Die Prüfkörper werden zweimal gewogen. Die Prüfkörper werden vor der Wassereinwirkung und unmittelbar nach der Wassereinwirkung gewogen. Das Oberflächenwasser wird vor dem Wiegen abgewischt.

2.4.4.1.2 Bewertungs- und Beurteilungsverfahren

Die Gewichtszunahmen der Prüfkörper werden gemessen und die Gewichtszunahme der Prüfkörper mit Gipskartonplatte als Untergrund, Wsytem, wird mit dem Gewicht des Wassers, das vom Anstrich aufgenommen wurde, WAnstrich, korrigiert, d.h. (WUntergrund = Wsystem - WAnstrich).

Die berechnete Gewichtszunahme des Untergrundes WUntergrund wird als deklarierter Wert angegeben. Er darf 200 g/m2 nicht überschreiten.

2.4.4.2 Rissüberbrückungsfähigkeit

2.4.4.2.1 Nachweisverfahren

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(Stand: 28.11.2019)

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