umwelt-online: ETAG 011 Leitlinie - Holzbauträger und -stützen (3)

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8.2.1.3 Bestimmung der Korrelation zwischen Prüfverfahren

In manchen Fällen können die Verfahren der Konformitätsbescheinigung andere Prüfverfahren mit einschließen als die Normverfahren (gemäß Technischem Bericht). Die alternativen Verfahren können verwendet werden, wenn die Korrelation zwischen den Ergebnissen aus dem alternativen Prüfverfahren und dem Norm-Prüfverfahren festgestellt wurde.

8.2.2 Aufgaben der zugelassenen Stelle

8.2.2.1 Erstprüfung

Die Zulassungsversuche sind von der Zulassungsstelle oder unter ihrer Verantwortung in Übereinstimmung mit Abschnitt 5 dieser ETAG durchgeführt worden (wobei ein Teil von einer angegebenen Prüfstelle oder vom Hersteller, bestätigt durch die Zulassungsstelle, durchgeführt worden sein kann). Die Zulassungsstelle muss die Ergebnisse dieser Versuche in Übereinstimmung mit Abschnitt 6 dieser ETAG als Teil des Zulassungsverfahrens zur Erteilung der ETa beurteilt haben.

Diese Versuche sollten zum Zwecke der Erstprüfung verwendet werden.

Die zugelassene Stelle sollte diese Ergebnisse zum Zwecke des Konformitätszertifikats bestätigen.

Die Werkstoffeigenschaften, die im ursprünglichen Prüfprogramm erhalten wurden, sind ausreichend zu beschreiben, damit sie als Grundlage für die folgende Auswertung der Qualitätssicherung dienen (zur Absicherung, dass ein gegebenes Fertigungslos durch das Ausgangsversuchsmaterial weiterhin gut repräsentiert wird).

Die zugelassene Zertifizierungsstelle wird in einigen Fällen Erstprüfungen durchführen müssen, z.B. wenn Produkte aus einer anderen Fertigungsanlage/-einheit als die bereits für die Erteilung der ETa beurteilten mit aufgenommen werden sollen. Zweck der Prüfung ist es nachzuweisen, dass die betroffene Fertigungsanlage in der Lage ist, Produkte in Übereinstimmung mit der ETa herzustellen. Wurde zur Beurteilung des Produkts das System der Bemessung alleine durch Berechnung verwendet, so kann die Erstprüfung auf die mechanischen Verbindungen oder Klebstoffverbindungen zwischen Steg und Gurten begrenzt werden.

Tabelle 8.2.2.1 Erstprüfung. (Die statistische Auswertung sollte nach 5.1.1 erfolgen.)

Produkt Eigenschaft Prüfverfahren Mindestanzahl der Prüfkörper Anforderung
Träger Biegetragfähigkeit Technischer Bericht Abschnitt 6.2 10 Träger Charakteristischer Wert> der in der ETa angegebene Wert.
Einzelwert> 0,8 des ETA-Wertes ist akzeptabel.
Träger Schubtragfähigkeit Technischer Bericht Abschnitt 6.4 10 Träger Charakteristischer Wert> der in der ETa angegebene Wert.
Einzelwert> 0,8 des ETA-Wertes ist akzeptabel.
Träger Biegesteifigkeit Technischer Bericht Abschnitt 6.2 10 Träger Mittelwert> der in der ETa angegebene Wert. Einzelwert> 0,8 des ETA-Wertes ist akzeptabel.
Träger Schubsteifigkeit Technischer Bericht Abschnitt 6.4 10 Träger Mittelwert> der in der ETa angegebene Wert. Einzelwert> 0,8 des ETA-Wertes ist akzeptabel.
Stützen Drucktragfähigkeit Technische Bericht Abschnitt 6.5 10 Stützen Charakteristischer Wert> der in der ETa angegebene Wert. Einzelwert> 0,8 des ETA-Wertes ist akzeptabel.
Träger und Stützen Scherfestigkeit der Klebverbindung Für das jeweils betroffene Produkt zu entwickeln und im Prüfplan zu beschreiben, der zwischen Hersteller und Zulassungsstelle zu vereinbaren ist. Es sind sowohl Scherfestigkeit als auch der Anteil an Holzfaserbelag zu bestimmen. 20 Prüfkörper aus 10 Trägern oder Stützen Ist im Prüfplan anzugeben.

8.2.2.2 Beurteilung des werkseigenen Produktionskontrollsystems - Erstinspektion und laufende Überwachung

Die Beurteilung des werkseigenen Produktionskontrollsystems liegt in der Verantwortung der zugelassenen Stelle.

Es muss eine Beurteilung jeder Fertigungsanlage durchgeführt werden, um nachzuweisen, dass die werkseigene Produktionskontrolle mit der ETa und allen ergänzenden Angaben übereinstimmt. Diese Beurteilung muss auf einer Erstinspektion des Werkes basieren.

Sofern bei der Bemessung davon ausgegangen wurde, dass der Wert der Standardabweichung nicht weniger als 20 % des Mittelwertes beträgt, ist diese Annahme bei Vorliegen ausreichender Produktion neu zu bewerten.

Die nachfolgende laufende Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle ist erforderlich, um die ständige Übereinstimmung mit der ETa sicherzustellen.

Es wird empfohlen, Überwachungen mindestens zweimal jährlich durchzuführen.

Die Erstinspektion des Werkes hat, soweit das Leimen betroffen ist, die Inspektion der Anlagen, der technischen Einrichtungen des Werkes und der Qualifizierung der Mitarbeiter mit einzuschließen.

8.2.2.3 Zertifizierung der Konformität

Wenn alle Kriterien der Konformitätsbescheinigung erfüllt sind, muss die zugelassene Zertifizierungsstelle ein Konformitätszertifikat für das Produkt ausstellen.

8.3 Dokumentation

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