umwelt-online: ETAG 002-1 Technische Zulassung für geklebte Glaskonstruktionen (4)

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5.1.5 ER 5 Schallschutz - Schalldämmung

Die Schalldämmung einer Fassade hängt maßgeblich von ihrer Planung (Größe der verglasten Elemente, Vorhandensein von Fensteröffnungen, Art und Breite der Verglasung usw.) sowie vom Einbau (Luftdichtheit usw.) ab.

Gegenwärtig gibt es kein genormtes Rechenverfahren oder Modell, mit dem die Schalldämmung einer Fassade zu bestimmen ist. Jedoch liegen eine Reihe von Rechenverfahren vor, die auf den grundlegenden mathematischen Gesetzen der Schalldämmung basieren, d.h. dem Gesetz von Masse und Häufigkeiten usw.

Diese Verfahren sind im allgemeinen kompliziert, und das tatsächliche Ergebnis auf der Baustelle wird erheblich beeinflußt durch die Sorgfalt, mit der die Fassade errichtet wird.

Werden bestimmte Schalldämmeigenschaften vorgegeben, so sind diese Vorgaben nach EN-ISO 140-3 zu überprüfen.

5.1.6 ER 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

5.1.6.1 Wärmedämmung

Die Wärmedämmung und/oder die Anfälligkeit gegenüber Kondenswasserbildung einer Fassade hängt maßgeblich von der Planung (Größe der verglasten Elemente, Vorhandensein von Fensteröffnungen, Art und Breite der Verglasung usw.) und vom Einbau (Luftdichtheit usw.) ab.

Unter Berücksichtigung der in Bild 4 dargestellten typischen Detailausführung ist es erforderlich, eine Reihe von Materialien und ihre jeweiligen Wechselwirkungen in Betracht zu ziehen, die zu einer Reihe verschiedener k-Werte (Wärmedurchgangskoeffizient) führen.

Die Wärmedämmung und/oder Anfälligkeit gegenüber Kondenswasserbildung (siehe 5.1.3.3) kann durch Prüfung oder Berechnung wie folgt ermittelt werden:

a) Gesamt-Prüfverfahren (aggregate test method)

Dieses Verfahren beinhaltet die Ermittlung der stationären Wärmedurchgangseigenschaften im Labor von Bauteilen zur industriellen Verwendung gemäß prEN 12412. Meßverfahren zur Bestimmung des Gesamt-Wärmedurchgangskoeffizienten (k-Wert (W/m2k)) für Fenster- oder Türsysteme - Prüfverfahren mit dem Plattengerät (calibrated and guarded Hot Box methods).
Die Ergebnisse werden gemäß Abschn. 7.3 und 8 des Dokumentes prEN 12412 ausgedrückt. Dieser Versuch kann wahlweise durchgeführt werden.

b) Rechenverfahren

Ein wärmetechnisches Modell einer geklebten Glaskonstruktion kann mit verschiedenen Computer-Software-Programmen erstellt werden unter Verwendung der nach den entsprechenden europäischen Verfahren (wie z.B. prEN ISO 10077-2/97) ermittelten Werte der Wärmeleitfähigkeit (2). Um die Ergebnisse dieser Programme zu verwenden, ist es notwendig sicherzustellen, daß das Programm zumindest zweidimensional ist und alle erforderlichen Parameter abdeckt.

5.1.6.2 Luftdurchlässigkeit

Die Bestimmung der Luftdurchlässigkeit ist in Abschn. 5.1.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz enthalten.

5.1.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit

Es gibt keine speziellen Aspekte der Dauerhaftigkeit zu prüfen oder zu beurteilen, die nicht bereits unter anderen Überschriften abgedeckt sind.

5.2 Nachweisverfahren zur Produktidentifizierung

5.2.1 Verklebung

Die nachfolgenden Bestimmungen der Eigenschaften gelten für alle typen von Silikonklebstoffen zur Verwendung bei geklebten Glaskonstruktionen.

Die Identifizierungsversuche stellen die "Identitätskarte" der Verklebung dar. Sie umfassen mindestens die Graphiken und Werte, die aus den nachfolgenden, unter genau festgelegten Bedingungen durchgeführten Versuchen erhalten wurden.

5.2.1.1 Spezifisches Gewicht

Bestimmung des spezifischen Gewichts gemäß ISO 1183, Verfahren A, an drei Prüfkörpern.

5.2.1.2 Härte

Messung der Shore-A-Härte gemäß ISO 868.

Die Messung ist an drei Prüfkörpern nach vollständiger Polymerisation durchzuführen, d.h.:

5.2.1.3 Thermogravimetrische Analyse

Mit diesem Identifizierungsversuche sollen die Produkte der thermischen Zersetzung ermittelt werden. Verluste werden in Abhängigkeit von einem gleichmäßigen Temperaturanstieg quantifiziert.

Der Versuch ist nach ISO 7111 an einem Prüfkörper durchzuführen.

Die Ergebnisse werden aus der graphischen Aufzeichnung entnommen und wie folgt ausgedrückt:

5.2.1.4 Farbe

Die Farbe wird mit bloßem Auge überprüft unter Bezugnahme auf die in ISO 4660 enthaltene Farbskala.

5.2.2 Anodisiertes Aluminium als Haftfläche

5.2.2.1 Aluminiumlegierungen

Die Spezifikation für die Aluminiumlegierung muß auf ihre Eignung für geklebte Glaskonstruktionen untersucht werden.

5.2.2.2 Eigenschaften der Anodisierung

Die Aluminium-Haftflächen, an denen die Versuche in Abschn. 5.1.4 durchzuführen sind, werden wie folgt identifiziert (siehe Tabelle 8.6 über die mögliche Verwendung des Qualanod-Zeichens):

5.2.2.2.1 Messung der Dicke

Folgende Verfahren können verwendet werden:

5.2.2.2.2 Dichtversuche

Folgende Verfahren können verwendet werden:

5.2.2.2.3 Messung der Admittanz (des Leitwerts) bei 20000 Hz

Die Messung erfolgt bei 20.000 Hz, ansonsten wird der Versuch nach demselben Verfahren durchgeführt, wie in ISO 2931 beschrieben.

5.2.2.3 Beschreibung des Anodisierungsverfahrens

Der Antragsteller muß der Prüfstelle folgende Angaben liefern:

5.2.2.3.1 Spülung

Zusammensetzung des Bades

Zeitdauer des Eintauchens des Aluminiums in das Bad.

5.2.2.3.2 Anodisierung

Zusammensetzung des Bades

Zeitdauer des Eintauchens des Aluminiums in das Bad

Temperatur des Bades

Das Bad ist umzurühren, um eine gleichmäßige Temperaturverteilung im gesamten Bad sicherzustellen.

5.2.2.3.3 Verdichtung (sealing 3 ) der Anodisierungsschicht

Zusammensetzung des Bades oder Bezugsname

Zeitdauer des Eintauchens des Aluminiums in das Bad

Temperatur des Bades

Wird eine kalte Verdichtung vorgeschlagen, so muß der Hersteller zusätzliche Nachweise dafür vorlegen.

5.2.3 Glashaftfläche

5.2.3.1 Identifizierung des Glases

Das verwendbare Glas oder die Glasprodukte sind unter Bezugnahme auf die verschiedenen europäischen Normen identifizierbar.

Die Glasart, die für die Herstellung der Prüfkörper für die Haft-/Kohäsions-Versuche gemäß Abschn. 5.1.4.1 und 5.1.4.2 verwendet wird, ist im allgemeinen normales Floatglas gemäß prEN 572. Die Ergebnisse dieser Versuche können für wärmegehärtetes oder wärmegefestigtes Glas extrapoliert werden. Aus Sicherheitsgründen können besondere Glasarten für bestimmte Projekte gefordert werden. Die Zersplitterung ist nach EN oder prEN für den jeweiligen Glastyp zu prüfen.

5.2.3.2 Glasprodukte

Werden Zweischeiben- oder Mehrscheiben-Isolierverglasungen verwendet, müssen diese geeignet für die Verwendung bei geklebten Glaskonstruktionen sein. Die Randversiegelung muß die Anforderungen der jeweils geltenden Normen erfüllen; da wo sie als Verklebung dienen soll, muß sie auch die Anforderungen dieser Leitlinie erfüllen, um ihre Eignung nachzuweisen.

5.2.3.3 Beschichtetes Glas

5.2.3.3.1 Geeignete Beschichtungen

Geeignete Beschichtungen sind anorganische Beschichtungen, klassifiziert als A, 5 und B gemäß des Entwurfs der europäischen Norm prEN 1096 "Beschichtetes Glas für Gebäude". Andere Beschichtungen, die die prEN 1096 erfüllen, sind von der Haftfläche der Verklebung zu entfernen, es sei denn, es wurde anhand von Versuchen entsprechend anderen Teilen dieser Leitlinie nachgewiesen, daß sie geeignet sind.

Der Hersteller muß eine Liste der für geklebte Glaskonstruktionen verwendbaren Beschichtungen aufstellen mit Angabe der Zusammensetzung dieser Beschichtungen in Schichten.

Die Schichten können vollständig aufgelistet werden, wobei ihre namentliche Zusammensetzung und die ganz spezielle Referenzangabe des Herstellers anzugeben sind.

Weitere Beschichtungen können in eine erweiterte ETa aufgenommen werden, wenn sie sich als geeignet für geklebte Glaskonstruktionen erwiesen haben.

5.2.3.3.2 Bewertung der Eignung der Haftung von Beschichtungen und ihrer Schichten

Für jede Beschichtung auf einer Haftfläche einer Verklebung ist nachzuweisen, daß die Verklebung zwischen Glas und Beschichtung, zwischen Verklebung und Beschichtung und zwischen den einzelnen Schichten der Beschichtung ausreichend stark ist. Ein solcher Nachweis besteht normalerweise aus Haftversuchen und der Beurteilung nach den folgenden Abschnitten dieser Leitlinie:

  • Abschnitt 4:
Anforderungen
  • Abschnitt 5:
Nachweisverfahren
  5.1.4.1 Anfangswert der mechanischen Festigkeit
  5.1.4.1.1 Zug, Bruch
  5.1.4.1.2 Schub, Bruch
  5.1.4.2 Restfestigkeit nach künstlicher Alterung
  5.1.4.2.1 Wasserlagerung bei hoher Temperatur mit oder ohne UV-Bestrahlung
  5.1.4.2.2 Feuchtigkeit und NaCl-Umgebung
  5.1.4.2.3 Feuchtigkeit und SO2-Umgebung
  5.1.4.2.4 Reinigungsmittel
  • Abschnitt 6:
Beurteilung der Brauchbarkeit der Produkte für einen vorgesehenen Verwendungszweck

5.2.3.3.3 Bewertung auf der Grundlage früherer Prüfberichte

Soll die Eignung einer Beschichtung beurteilt werden, kann der Hersteller frühere Prüfberichte vorlegen, aus denen die an Beschichtungen erhaltenen Prüfergebnisse hervorgehen, bestehend aus:

5.2.3.3.4 Bewertung durch Prüfung

Wenn aufgrund des Fehlens von entsprechenden Angaben eine Bewertung der Eignung einer bestimmten Beschichtung, Schicht oder Kombination von Beschichtung/Verklebung nicht möglich ist, sind Versuche nach dem folgenden Verfahren durchzuführen:

Anforderungen:

Der Bewertung der Eignung zu unterwerfende Beschichtung
I: (Glas) - (Schicht 1 - Schicht 2) - (Verklebung A)

Der Bewertung der Eignung zu unterwerfende Beschichtung
II: (Glas) - (Schicht 2 - Schicht 1) - (Verklebung A)

Vorhandene Angaben:

Vorliegender Bericht 1 stellt fest, daß die Kombination (Glas) - (Schicht 1 - Schicht 2 - Schicht 3) - (Verklebung B) gebrauchstauglich ist

Vorliegender Bericht 2 stellt fest, daß die Kombination (Glas) - (Schicht 2) - (Verklebung A) gebrauchstauglich ist.

Schlußfolgerungen

Beschichtung I:

Akzeptiert weil:

  1. die Kombination Glas - Schicht 1 gebrauchstauglich ist aufgrund des Berichtes 1)
  2. die Kombination Schicht 1 - Schicht 2 gebrauchstauglich ist (aufgrund des Berichtes 1)
  3. die Kombination Schicht 2 - Verklebung a gebrauchstauglich ist (aufgrund des Berichtes 2)

Beschichtung II:

Akzeptabel nach Prüfung einer Beschichtung mit Haftung zwischen Schicht 1 - Verklebung A, weil

  1. die Kombination Glas - Schicht 2 gebrauchstauglich ist (aufgrund des Berichtes 2)
  2. die Kombination Schicht 2 - Schicht 1 gebrauchstauglich ist (aufgrund des Berichtes 1)
  3. die Kombination Schicht 1 - Verklebung a nicht vorher geprüft wurde.

5.2.4 Haftfläche aus nichtrostendem Stahl

Haftflächen für Verklebungen aus nichtrostendem Stahl in Form von gewalztem oder gepreßtem Stahl werden in diesem Dokument berücksichtigt, vorausgesetzt es kann nachgewiesen werden, daß sie die Anforderungen der nachfolgenden Abschnitte erfüllen und daß Verklebungen, die auf sie aufgeklebt werden, bei Prüfung nach diesem Dokument ein zufriedenstellendes System ergeben:

  • Abschnitt 4:
Anforderungen
  • Abschnitt 5:
Nachweisverfahren
  5.1.4.1 Anfangswert der mechanischen Festigkeit

5.1.4.1.1 Zug, Bruch

5.1.4.1.2 Schub, Bruch

5.1.4.2 Restfestigkeit nach künstlicher Alterung

5.1.4.2.1 Wasserlagerung bei hoher Temperatur mit oder ohne UV-Bestrahlung

5.1.4.2.2 Feuchtigkeit und NaCl-Umgebung

5.1.4.2.3 Feuchtigkeit und SO2-Umgebung

5.1.4.2.4 Reinigungsmittel

  • Abschnitt 6:
Beurteilung der Brauchbarkeit der Produkte für einen vorgesehenen Verwendungszweck

5.3 Erforderliche Nachweise bei Austausch von Bestandteilen oder Wechsel der Lieferanten

Es ist sicherzustellen, daß beim Austausch eines Bestandteils der neue Bestandteil keinen negativen Einfluß auf die Leistungsstufe oder die Nutzungsdauer der geklebten Glaskonstruktion haben darf.

Für Bestandteile, die der Beschreibung unter 4.9 (i) entsprechen, ist nachzuweisen, daß die neuen Bestandteile die gleichen Produktmerkmale aufweisen wie diejenigen, die sie ersetzen und daß sie nur geringen oder gar keinen Einfluß auf die Eigenschaften der geklebten Glaskonstruktion haben. Außerdem ist sicherzustellen, daß der neue Bestandteil für die vorgesehene Nutzungsdauer mit den anderen Bestandteilen verträglich ist. Verträglichkeitsversuche sind durchzuführen, um zu gewährleisten, daß die ausgetauschten Bestandteile keinen negativen Einfluß oder Einwirkung auf die Bestandteile haben, mit denen sie im System in Wechselbeziehung stehen. Für Bestandteile, die der Beschreibung unter 4.9 (ii) entsprechen, hat die Herkunft keinen Einfluß auf das Leistungsverhalten.

Beim Austausch eines Bestandteils, der der Spezifizierung nach 4.9 (i) entspricht, legt die die Zulassung erteilende Stelle auf der Grundlage ihrer Erfahrungen und unter Verwendung der nachstehenden Tabelle den Prüfumfang fest, der für erforderlich gehalten wird. Falls Zweifel bestehen, kann die Zulassungsstelle die anderen europäischen Stellen um Rat fragen.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Bestandteile, die möglicherweise ausgetauscht werden können, sowie die gegebenenfalls erforderlichen Versuche für ihre Beurteilung aufgelistet. Der Ersatz von mehr als einem Bestandteil kann eine eingehendere Untersuchung erforderlich machen, da die Gesamtgrundlage für die Akzeptanz der Bauart dann nicht mehr gültig sein kann. Die Tabelle ist nicht erschöpfend und kann an die Besonderheiten bestimmter Systeme angepaßt werden.

Die Versuche beziehen sich entweder auf Versuche in dieser Leitlinie oder auf CEN-Normen.

Tabelle 6 - Austausch von Bestandteilen

Bestandteile Prüfung der Merkmale Identifizierungsversuche
Verklebung 5.1.2
5.1.4.1; 5.1.4.2; 5.1.4.4; 5.1.4.6
5.2.1
Mechanische Abstützung des Eigengewichts 5.1.4.3.1  
Befestigungen 5.1.4.3.2  
Sicherheitsvorrichtungen 5.1.4.3.3  
Glas - 5.2.3.1
Beschichtung des Glases 5.2.3.3  
Aluminiumanodisierung 5.1.4.1
5.1.4.2
5.2.2
Witterungsbeständige Dichtung Verträglichkeitsversuch 5.1.4.2.5  
Tragklotz Verträglichkeitsversuch 5.1.4.2.5 und Shore-Härte 70  
Abstandsprofil, Hinterfüllmaterial Verträglichkeitsversuch 5.1.4.2.5  

6 Beurteilung der Brauchbarkeit der Produkte Ihr einen vorgesehenen Verwendungszweck

6.0 Vorbemerkung

Im Abschnitt 6 sind die von den geklebten Glaskonstruktionen zu erfüllenden Leistungsanforderungen in Form von präzisen und (soweit möglich und im Verhältnis zur Größe des Risikos) meßbaren oder qualitativen Größen, bezogen auf die Produkte und ihren vorgesehenen Verwendungszweck, unter Verwendung der Nachweisverfahren (Abschnitt 5) aufgeführt.

Jede für einen gegebenen vorgesehenen Verwendungszweck zu erfüllende Leistungsanforderung wird im allgemeinen in Form von Klassen, Nutzungskategorien oder Zahlenwerten beurteilt. Die ETa muß normalerweise entweder das Ergebnis dieser Beurteilungen

angeben oder den Hinweis enthalten: "keine Leistung festgestellt" (für Länder/Gegenden/Gebäude, für die in den Rechts- und Verwaltungsvorschriften keine entsprechenden Anforderungen gestellt werden). Dieser Hinweis bedeutet nicht, daß die geklebte Glaskonstruktion ein schlechtes Leistungsvermögen aufweist, sondern lediglich, daß dieses spezielle Leistungsmerkrnal nicht geprüft und nicht beurteilt wurde.

Bei Ergebnissen, die außerhalb der unten aufgeführten Anforderungen liegen, muß die Zulassungsstelle diese einer eingehenderen Untersuchung auf der Grundlage einer größeren Anzahl von Prüfkörpern unterziehen und alle fragwürdigen Versuche oder anderen Messungen, die mit dem entsprechenden Problem zusammenhängen, wiederholen.

6.1 Allgemeines - statistische Auswertung von Versuchsergebnissen

Ru,5 = Xmean- ταβ σ

ΔXmean= Xmean,s/Xmean,n

mit

Ru,5 = Charakteristische Bruchspannung mit einer 75 %igen Wahrscheinlichkeit, daß 95 % der Versuchsergebnisse über diesem Wert liegen
Xmean = mittlere Bruchspannung, entweder bei Zug- oder Schubbeanspruchung
Xmean,n = mittlere Bruchspannung, entweder bei Zug- oder Schubbeanspruchung im Anfangszustand
Xmean,s = mittlere Bruchspannung, entweder bei Zug- oder Schubbeanspruchung nach Konditionierung oder Alterung
ταβ = Exzentrizität von 5 % mit 75 %iger Wahrscheinlichkeit (siehe Tabelle 7).
s = Standardabweichung der jeweils betrachteten Versuchsreihe.

und außerdem:

Vmean = Mittelwert
Kx = Steifigkeit der Probe bei x % Dehnung im Anfangszustand
Kx,c = Steifigkeit der Probe bei x % Dehnung nach Konditionierung
Rdes = Bemessungswert der Beanspruchbarkeit (des Widerstandes)
Fu,5 = charakteristische Kraft mit einer Wahrscheinlichkeit von 75 %, daß 95 % der Versuchsergebnisse über diesem Wert liegen
Fmean = mittlere Bruchkraft

Tabelle 7 - Die Variable ταβ in Abhängigkeit von der Zahl der Prüfkörper (siehe ISO 3207)

Zahl der Prüfkörper 5 6 7 8 9 10 15 30
Variable ταβ 2,46 2,33 2,25 2,19 2,14 2,10 1,99 1,87 1,64

Anmerkung: Art des Bruchs

Eine Reihe von Versuchen schreibt "kohäsiven Bruch> 90 %" vor, d.h. der Bruch der Prüfkörper muß mindestens zu 90 % im Bereich des Klebstoffs und maximal zu 10 % an der Grenzfläche zwischen Klebstoff und dem Glas- oder Metalluntergrund liegen.

Tabelle 8.1 - ER1 und ER 2

Bezug Nachweisverfahren Bezug Behandlung der Ergebnisse und Anforderungen - Kriterien
ER 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit - nicht relevant für geklebte Glaskonstruktionen
ER 2 Brandschutz
5.1.2.1 Brandverhalten 6.1.2.1 Klassen gemäß EG-Entscheidung und CEN- Klassifizierungs- Dokument
5.1.2.2 Feuerwiderstand 6.1.2.2 Klassen gemäß Grundlagendokument Nr. 2, Abschn. 4.3.1.3.5.2 und CEN- Klassifizierungs-Dokument
5.1.4.10 Verhalten während eines Brandes (siehe auch ER 4) 6.1.4.10 Klassifizierung gemäß CEN-Klassifizierungs-Dokument

Tabelle 8.2 - ER 3

Bezug Nachweisverfahren Bezug Behandlung der Ergebnisse und Anforderungen - Kriterien

ER 3

ER 3 Gesundheit, Hygiene und Umweltschutz

5.1.3.1 Luftdurchlässigkeit Wasserdichtigkeit 6.1.3.1 prEN 12152 - Option möglich "keine Leistung festgestellt"
prEN 12154 - Option möglich "keine Leistung festgestellt"
5.1.3.2 Luftqualität/ Schadstoffe 6.1.3.2 Außerhalb des Bereichs der Entwässerung oder auf der Innenseite der Fassade darf es zu keiner längeren Bildung von Kondenswasser kommen. Es sind keine Schadstoffe zulässig, siehe auch Dokument CONSTRUCT 95/148 Rev 1 - 04/01/96 -

Tabelle 8.3 - ER 4

Bezug Nachweisverfahren Bezug Behandlung der Ergebnisse und Anforderungen - Kriterien

ER 4 Nutzungssicherheit

5.1.4.1 Anfangswert der mechanischen Festigkeit

5.1.4.1.1 K12,5
Zug: -20 °C, 23 °C, 80 °C
6.1.4.1.1 Wert, der die Sekantensteifigkeit bei 12,5 % ausdrückt, K12,5 (siehe Anhang 1)
Ru,5= Xmean,n-tab ⋅ s für den Versuch bei - 20 °C, + 23 °C, + 80 °C
5.1.4.1.2 Schub: -20 °C, 23 °C, 80 °C   Ru,5= Xmean,n-tab ⋅ s für den Versuch bei - 20 °C, + 23 °C, + 80 °C

Für Zug und Schub:
ΔXmean= Xmean -20 °C/Xmean,n 23 °C> 0,75
ΔXmean= Xmean 80 °C/Xmean,n 23 °C> 0,75
Bruch> 90 % kohäsiv

5.1.4.2 R

5.1.4.2.1 Lagerung in heißem Wasser 6.1.4.2.1 Die Mindestanforderung beträgt 1000 Stunden Lagerung im Wasser
1) ΔXmean> 0,75 Versuch bei 23 °C
2) Für 0< x %< 12,5 der Verformungs/Spannungskurve (siehe Anhang 1) muß die Steifigkeit wie folgt sein: 0,5< Kx,c/Kx< 1,10
Bruch> 90 % kohäsiv
5.1.4.2.2 Feuchtigkeit und NaCl 6.1.4.2.2 ΔXmean> 0,75 Versuch bei + 23 °C - Bruch> 90 % kohäsiv
5.1.4.2.3 Feuchtigkeit und SO2 6.1.4.2.3 ΔXmean> 0,75 Versuch bei + 23 °C - Bruch> 90 % kohäsiv
5.1.4.2.4 Fassadenreinigungsprodukte 6.1.4.2.4 ΔXmean> 0,75 Versuch bei + 23 °C - Bruch> 90 % kohäsiv
5.1.4.2.5 Benachbarte Materialien 6.1.4.2.5 Verfahren ohne UV: Weder Verfärbung noch Einfluß auf Ru,5 zulässig - Bruch: 90 % kohäsiv
Verfahren mit UV: Nach der Beanspruchung wird die Verträglichkeit ermittelt durch visuelle Untersuchung auf Verfärbung mit normal korrigierter Sehkraft Anforderung des Schälversuchs: kein Bruch der Haftung zulässig während des Schälversuchs

5.1.4.3 Haltevorrichtungen

5.1.4.3.1 Mechanische Abstützung des Eigengewichts 6.1.4.3.1 Die Last bei einer maximalen Durchbiegung zwischen a und B von 0,5 mm wird notiert
5.1.4.3.2 Befestigung 6.1.4.3.2 Verfahren I: Berechneter Wert: Statisch: Fu,5 static= Fmean- ταβ s und Fdes= Fu,5/τ Dynamisch: die 5 geprüften Befestigungen müssen die 5350 Zyklen ohne Beschädigung überstehen
Verfahren II: Pbr,c/Pbr,n> 0,75
Fdes= Fu,5/4 x τ
5.1.4.3.3 Sicherheitsvorrichtungen 6.1.4.3.3 Die Vielfalt dieser Vorrichtungen ist so groß, daß die Zulassungsstelle über das jeweilige Konzept entscheiden muß.
5.1.4.4 Fensteröffnungen 6.1.4.4 Nach dem Versuch darf an der Verklebung kein Schaden zu sehen sein. Die Fenster sind vor, während und nach den Versuchen zu untersuchen, wobei alle Mängel, z.B. Bruch der Verglasung, Loslösen usw. zu notieren sind.
5.1.4.5 Stoßversuche 6.1.4.5 Das Leistungsvermögen wird nach UEAtc-Leitlinie [3] "Leichtfassaden", Teil III, Abschn. 1.2 und 1.3 untersucht Die Option "keine Leistung festgestellt" ist möglich.

5.1.4.6 Versuch an der Verklebung

5.1.4.6.1 Gaseinschlüsse 6.1.4.6.1 keine sichtbaren Gasbläschen zulässig bei Betrachtung mit normal korrigierter Sehkraft
5.1.4.6.2 Elastisches Rückstellvermögen 6.1.4.6.2 Die Dehnung nach 24 h nach Entlastung muß < 5 % der Anfangsdehnung betragen.
5.1.4.6.3 Schrumpfen 6.1.4.6.3 Die Schrumpfung muß weniger als 10 % betragen
5.1.4.6.4 Reißfestigkeit 6.1.4.6.4 ΔXmean> 0,75
5.1.4.6.5 Mechanische Ermüdung 6.1.4.6.5 ΔXmean> 0,75 Bruch> 90 % kohäsiv
5.1.4.6.6 UV-Beständigkeit des Klebstoffs 6.1.4.6.6 ΔXmean> 0,75 bei Dehn- und Bruchbeanspruchung
5.1.4.6.7 E-Modul des Klebstoffs 6.1.4.6.7 Vorgegebener Wert aufgrund des Prüfergebnisses
In Abhängigkeit von der Art der erhaltenen Kurve (a, b, c, d gemäß Bild 1 von ISO 527) sind folgende Wertepaare anzugeben (ε1, σ1); (ε2, σ2), (εm, σm), (εy, σy), (εB, σB)
Rechenmodus: E = (σ2 - σ1)/(ε2- ε1)
5.1.4.6.8 Kriechen bei Langzeit Schub und zyklischer Zugbelastung 6.1.4.6.8 Bei allen Proben beträgt 24 Stunden nach Entlastung die maximale relative horizontale Verschiebung 0,1 mm
  • die Bewegung muß sich nach 91 Tagen stabilisiert haben

  • die maximale, vor der Entlastung gemessene Bewegung muß verträglich mit der sein, die das System aufnehmen kann.

5.1.4.8 Holmhöhen 6.1.4.8 Es wird der Bereich der möglichen Holmhöhen notiert.
5.1.4.9 Windwiderstand 6.1.4.9 Klassifizierung gemäß UEAtc-Leitlinie Fenster
Die maximale Durchbiegung des Prototyps ist in der ETa anzugeben.
5.1.4.10 Brandverhalten (siehe auch ER 2) 6.1.4.10 Klassifizierung gemäß CEN-Klassifizierungs-Dokument.

Tabelle 8.4 - ER 5 und ER 6

Bezug Nachweisverfahren Bezug Behandlung der Ergebnisse und Anforderungen - Kriterien
ER 5 Schallschutz
ER 3 Gesundheit, Hygiene und Umweltschutz
5.1.5 Schallschutz 1 6.1.5 Der Antragsteller muß die vorgegebene Leistungsstufe angeben Wert der Schalldämmung und Darstellung der Ergebnisse: EN 717-1
Die Option "keine Leistung festgestellt" ist möglich.
ER 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
5.1.6.1 Wärmedämmung 6.1.6.1 Gesamt-Verfahren: Die Ergebnisse werden entsprechend Abschn. 7.3 und 8 von prEN 12412 ausgedrückt. Die Option "keine Leistung festgestellt" ist möglich.
5.1.6.2 Luftdurchlässigkeit 6.1.6.2 siehe 6.1.3.1
Die Option "keine Leistung festgestellt" ist möglich

Tabelle 8.5 - Aspekte der Dauerhaftigkeit

5.1.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit
Es wird davon ausgegangen, daß das gesamte Versuchsprogramm erforderlich und ausreichend ist, um die Dauerhaftigkeit zu beurteilen.

Tabelle 8.6 - Nachweisverfahren bezogen auf die Produktidentifizierung

Bezug Nachweisverfahren Bezug Behandlung der Ergebnisse und Anforderungen - Kriterien
Nachweisverfahren bezogen auf die Produktidentifizierung
5.2.1 Verklebung
5.2.1.1 Spezifisches Gewicht 6.2.1.1 Vmean und S
5.2.1.2 Härte 6.2.1.2 Vmean und S
5.2.1.3 Thermogravimetrische Analyse 6.2.1.3 Thermogravimetrische Kurve
5.2.1.4 Farbe 6.2.1.4 Farbskala ISO 4660
5.2.2 Anodisierte Aluminiumhaftfläche
5.2.2.1 Aluminiumlegierungen 6.2.2.1 Chemische Zusammensetzung: Die in der Architektur am häufigsten verwendeten Aluminiumlegierungen sind EN AW-6060 und EN AW-6063 gemäß EN 5 73-3, Teil 3. Andere Legierungen können verwendet werden, vorausgesetzt sie erfüllen die entsprechenden Anforderungen dieser Leitlinie.
5.2.2.2 Eigenschaften der Anodisierung    
5.2.2.2.1 Messung der Dicke 6.2.2.2.1 Mittlere Mindestdicke 15 µm
5.2.2.2.2 Prüfung der Verdichtung 6.2.2.2.2 Für ISO 2143: Die Werte 0-2 auf der EWAA/EURAS-Skala sind akzeptabel.
Für ISO 3210: Maximaler Gewichtsverlust 30 mg/dm2
Für ISO 2931: die Admittanz beträgt < 20 µS
5.2.2.2.3 Messung der Admittanz bei 20000 Hz 6.2.2.2.3 Bezugswert, gemessen bei 20000 Hz bei einer 20 µm-Anodisierung (siehe auch 8.1.4.2.1)
5.2.2.3 Beschreibung des   Anodisierverfahrens
5.2.2.3.1 Spülung 6.2.2.3.1 keine Kriterien, Beschreibung
5.2.2.3.2 Anodisierung 6.2.2.3.2 1 keine Kriterien, Beschreibung
5.2.2.3.3 Verdichtung der Anodisierschicht 6.2.2.3.3 keine Kriterien, Beschreibung
5.2.3 Glashaftfläche
5.2.3.1 Identifizierung des Glases 6.2.3.1 Entsprechende prEN für den Glastyp
5.2.3.2 Glasprodukt 6.2.3.2 Kriterien für die jeweilige Versuchsreihe anwendbar, siehe 5.1.4 und 5.2.3.2
5.2.3.3 Beschichtetes Glas 6.2.3.3 Nur Glasbeschichtungen A, B, S gemäß prEN 1096 sind für die Verwendung bei geklebten Glaskonstruktionen geeignet.
Darüber hinaus muß die Glasbeschichtung die Anforderungen der jeweils anwendbaren Versuchsreihe erfüllen, siehe 5.1.4 und 5.2.3.3.
5.2.4 Haftfläche aus nichtrostendem Stahl
  Stahliegierung 6.2.4 Bei dem verwendeten Stahl muß es sich um eine austenitische Legierung handeln, Referenz X5CrNi18-10 und X5GrNiMo17-12 gemäß EN 10088 (304 und 316 entsprechend AISI ASTM) in einem zum Biegen oder Schweißen geeigneten Zustand.
In der Praxis kann wirklich nur die geprüfte Oberflächenbehandlung verwendet werden.
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