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Regelwerk Bau- & Planungsrecht

BauGBÄndG 2023 - Mustererlass
Muster-Einführungserlass zum Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften

- Bauministerkonferenz -

Vom 13. März 2024
(Quelle: http://www.bauministerkonferenz.de)


Weitere Änderungserlasse siehe =>

beschlossen durch die Fachkommission Städtebau am 13.3.2024

Paragrafenangaben ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des Baugesetzbuchs.

1. Allgemeines

1.1 Einführung

Das " Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) ist am 7. Juli 2023 in Kraft getreten. Artikel 1 enthält Änderungen des Baugesetzbuchs ( BauGB) und Artikel 2 Änderungen der Baunutzungsverordnung ( BauNVO). Eine Berichtigung des Gesetzes erfolgte am 8. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 214).

Darüber hinaus erfolgten Änderungen des BauGB durch das "Gesetz zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184).

Die aktuelle Zitierung kann dem Service Gesetze im Internet (gesetze-im-internet.de) des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesamtes für Justiz entnommen werden.

In der Digitalisierungsnovelle geht es im Wesentlichen um die Einführung einer digitalen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung als Regelverfahren, die Beschleunigung des Beteiligungsverfahrens bei der Änderung von Planentwürfen sowie die Verkürzung der Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne. Weitere Änderungen betreffen Regelungen zum schnellen Wiederaufbau nach Katastrophen, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Einrichtungen für Geflüchtete und Asylbegehrende und den Ausbau erneuerbarer Energien.

Dieser Muster-Erlass berücksichtigt die o.g. Änderungen des Bauplanungsrechts einschließlich der angeführten Berichtigung.

1.2 Überblick über die Neuregelungen

1.2.1 Wesentliche Änderungen im Baugesetzbuch

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(Stand: 21.03.2025)

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