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Regelwerk; Bau- & Planungsrecht

BauGBÄndG 2007 - Mustererlass
Muster-Einführungserlass zum Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte

Vom 21. März 2007
ARGEBAU



Paragrafenangaben ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des Baugesetzbuchs

1 Allgemeines

1.1 Einführung

Das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Eine Neubekanntmachung des Baugesetzbuchs ist nicht vorgesehen. Kern des Gesetzes ist die Einführung eines beschleunigten Verfahrens für Bebauungspläne der Innenentwicklung; darüber hinaus werden weitere städtebauliche Anliegen einer Lösung zugeführt, wie z.B. die Schaffung eines neues Instruments zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, die Schaffung einer Festsetzungsmöglichkeit zu Abstandsflächen, die Beschleunigung und Erleichterung des Abschlusses von Sanierungsverfahren und die Stärkung von privaten Initiativen, die einen Beitrag zur städtebaulichen Verbesserung von Stadtquartieren in funktionaler und gestalterischer Hinsicht leisten.

1.2 Überblick über die wesentlichen Neuregelungen

Die wesentlichen Änderungen im Allgemeinen Städtebaurecht sind die Folgenden:

Die wesentlichen Änderungen im Besonderen Städtebaurecht sind die Folgenden:

Darüber hinaus wurde die Verwaltungsgerichtsordnung geändert:

2 Änderungen im Allgemeinen Städtebaurecht

2.1 Beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung

2.1.1 Allgemeines

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