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Regelwerk

Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 05/2010
Sachgebiet 16.1: Bauvertragsrecht und Vergabewesen; Vergabe- und Vertragsordnnngen (VOB, VOL, VOF)
Sachgebiet 16.2: Vergabe- und Vertragsunterlagen

Vom 03. Mai 2010
(VkBl. Nr. 11 vom 158.06.2010 S. 202)


Betreff: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB); - VOB, Ausgabe 2009

Bezug: Meine Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS)

  1. Nr. 26/2006 vom 27.10.2006 - S 12/7133.10/013/562843 -
  2. Nr. 11/2009 vom 23.07.2009 - S 12/7134.2/005-1069223 -
  3. BMVBS-Rundschreiben vom 11.12.2009 - StB 14/7132.2/040-1133022 -

I.

(1) Der "Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)" hat die "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)" in allen Teilen als VOB, Ausgabe 2009, fortgeschrieben.

(2) Die Neufassungen der Teile A und B der VOB, Ausgabe 2009, wurden im Bundesanzeiger Nr. 155a) vom 15.10.2009 und eine Berichtigung zum Teil a im Bundesanzeiger Nr. 36 vom 05.03.2010 bekannt gegeben, jedoch zur Anwendung noch nicht freigegeben.

(3) Das DIN (Deutsches Institut für Normung) wird in nächster Zeit im Auftrag des DVa eine neue Gesamtausgabe der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)" - Teile A, B und C - Ausgabe 2009, herausgeben. Die VOB, Ausgabe 2009, enthält:

Diese dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. Nr. L 134 vom 30.04.2004) in aktueller Fassung in deutsches Recht und berücksichtigt die Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 der Kommission zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge in der jeweils geltenden Fassung.

Weiterhin dient die Neufassung der Umsetzung des Beschlusses der Bundesregierung über Schwerpunkte zur Vereinfachung des Vergaberechts im bestehenden System.

Beibehalten wurde die Gliederung der VOB/a in Abschnitte, wobei die aktuelle Ausgabe nur noch zwei Abschnitte enthält. Die Abschnitte 3 und 4 mit den materiellen Vergaberegeln für die Sektorenauftraggeber sind entfallen und jetzt in der Sektorenverordnung ( SektVO) zu finden.

Der Abschnitt 2 ist wie bisher in Basis- und a-Paragrafen gegliedert. Eine Angleichung an die VOL/A, die in diesem Abschnitt einheitliche EG-Paragrafen enthält, ist der nächsten Novellierung vorbehalten.

Als wesentliche Änderungen sind zu nennen:

Die Änderungen im Einzelnen bitte ich den Hinweisen zur VOB/a in der VOB, Ausgabe 2009, zu entnehmen.

Wesentlich ist die aufgenommene Klarstellung, dass die VOB/B vom DVa ausschließlich zur Anwendung gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen empfohlen (§ 310 BGB) werden. Auf Verträge mit Verbrauchern ist die VOB/B nicht ausgerichtet.

Die Änderungen im Einzelnen bitte ich den Hinweisen
zur VOB/B in der VOB, Ausgabe 2009, zu entnehmen.

Gegenüber der letzten Ausgabe (Bezug 1.) sind

Alle ATV haben den Ausgabestand April 2010 erhalten. Insgesamt enthält der Teil C damit 62 ATV.

Näheres bitte ich den Hinweisen zu Teil C der VOB, Ausgabe 2009, zu entnehmen.

(5) Die VOB, Ausgabe 2009, ersetzt die VOB, Ausgabe 2006. Die VOB, Ausgabe 2009, kann von der Beuth Verlag GmbH, Berlin, sowie auch von verschiedenen anderen Fachverlagen bzw. über den Buchhandel bezogen werden.

II.

(1) Der Abschnitt 2 der VOB/A, Ausgabe 2009, wird mit dem Inkrafttreten der "Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Vergabeverordnung - VgV)" für die öffentlichen Auftraggeber nach § 98 Nr. 1 bis 3, 5 und 6 des "Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ( GWB)" (Bezug 2.) für Vergaben ab den EU-Schwellenwerten (Bezug 3.) verbindlich.

(2) Um eine einheitliche Anwendung der VOB, Ausgabe 2009, im Bereich der Bundesfernstraßen sicherzustellen, bitte ich mit Bezug auf § 10 Abs. 1 der "Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltungen der Bundesfernstraßen (2. AVVFStr)" und die "Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VVBHO)" auch den Abschnitt 1 des Teils a sowie die Teile B und C der VOB, Ausgabe 2009, mit Inkrafttreten der "Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge ( VgV

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