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Erläuterungen zur MHHR - Muster-Hochhaus-Richtlinie
Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern
Erläuterungen
Fassung April 2008
(ARGEBAU)
Archiv: MHHR 2007
A Allgemeines
Das geltende "Muster für Richtlinien über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (Hochhausbaurichtlinie)" der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) stammt aus dem Jahr 1981; im Folgenden wird sie als " HochHR 1981" bezeichnet. Während in den 60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts die Gebäudehöhe von Hochhäusern selten die 150-m-Marke überschritt, war die Entwicklung in den letzten beiden Jahrenzehnten dadurch gekennzeichnet, dass immer höhere Gebäude geplant und realisiert wurden und auch in Deutschland an die 300-m-Marke heranreichten. Noch größere Gebäude befinden sich in Planung. Höhenentwicklungen dieser Art stellen neue Anforderungen an die Gefährdungsanalysen und die Brandschutzkonzepte.
Im Bereich der Technik ist die Entwicklung ebenfalls weiter gegangen. So verfügen wir heute über eine hochtechnisierte Bauindustrie mit ausgereifter Logistik, die in der Lage ist, hochfeste Baustoffe, neue Bauarten sowie computergesteuerte sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungen wie Druckbelüftungs-, Feuerlösch-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen zur Errichtung von Hochhäusern verläßlich zur Verfügung zu stellen.
Die neuen technischen Möglichkeiten und das Vertrauen in eine immer funktionierende Gebäudetechnik haben dazu geführt, dass zunehmend Projekte mit großer Höhe vorgestellt wurden, deren Erschließung ausschließlich über einen einzigen innenliegenden Sicherheitstreppenraum erfolgen soll. Dies führt zu Problemen bei der Beurteilung des vorbeugenden Brandschutzes. Der Verzicht auf einen redundanten Sicherheitstreppenraum wirft insbesondere bei Hochhäusern großer Höhe die Frage auf, ob die Differenzdrucksysteme zur Rauchfreihaltung die sichere Benutzbarkeit der Sicherheitstreppenräume bei allen Druck- und Windverhältnissen gewährleisten können.
In ihrer derzeitigen Fassung tragen die bauaufsichtlichen Regelungen der HochHR 1981 weder den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und neuen technischen Entwicklungen noch den Bedürfnissen der Nutzer oder den heutigen Sicherheitsansprüchen ausreichend Rechnung. Die bauaufsichtlichen Regelungen bedürfen daher einer umfassenden Überarbeitung und einer Orientierung auf Schutzziele.
Die Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU hat sich daher auf ihrer 244. Sitzung in Darmstadt im Februar 2003 einstimmig für die Einsetzung einer Projektgruppe "Muster-Hochhausrichtlinie" ausgesprochen. In seiner Sitzung am 24./25. April 2003 in Mettlach hat der Ausschuss für Bauwesen und Städtebau der Einsetzung einer Projektgruppe "Muster-Hochhausrichtlinie" zugestimmt.
Die Projektgruppe bestand aus den Vertretern der obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder Brandenburg, Berlin und Hessen, einem Vertreter des Deutschen Städtetags, wahrgenommen durch die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Frankfurt, einem Vertreter der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren), wahrgenommen von der Berliner Feuerwehr und einem Vertreter des Ausschusses Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) des AK V der Innenminsterkonferenz, wahrgenommen von der Berufsfeuerwehr der Stadt Frankfurt am Main.
Die Projektgruppe hat ihre Beratung im September 2003 aufgenommen und kontinuierlich Arbeitssitzungen durchgeführt. Dabei wurden auch zahlreiche in Betrieb befindliche Hochhäuser, insbesondere in der Stadt Frankfurt am Main, in Augenschein genommen und mit den jeweiligen Betreibern Fachgespräche über sicherheitstechnische und rechtliche Einzelfragen geführt.
Aufgabe der Projektgruppe war es, die über zwanzig Jahre alten Regelungen der Muster-Hochhausrichtlinie einer kritischen Prüfung zu unterziehen und dabei insbesondere auch die Weiterentwicklung der Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Rauchausbreitung und Rauchfreihaltung von Gebäuden sowie die Fortentwicklung der technischen Lösungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Zu dem von der Fachkommission Bauaufsicht zur Anhörung freigegebenen Entwurf einer MHHR, Stand August 2005, hat die Projektgruppe eine bundesweite öffentliche Beteiligung der betroffenen Kreise durchgeführt. Zu diesem Zweck wurde der Entwurf - Stand August 2005 nebst Erläuterungen - für jedermann abrufbar in das Informationssystem der Bauministerkonferenz IS-ARGEBAU eingestellt.
Die im Rahmen dieser Anhörung abgegebenen Stellungnahmen konnten per E-Mail in das für die Anhörung eingerichtete Postfach des IS-ARGEBAU eingestellt werden. Sofern Änderungsvorschläge zu Regelungen vorgebracht wurden, waren diese in aller Kürze auszuformulieren und zu begründen. Insgesamt sind annähernd 60 Stellungnahmen von Firmen, Verbänden, Kammern und Behörden eingegangen. Im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Kreise wurde im Februar 2006 ein öffentlicher Beteiligungstermin durchgeführt, an dem ebenfalls zahlreiche Sachverständige sowie Vertreter von Verbänden, Kammern und Behörden teilgenommen haben.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im Jahr 2006 ausgewertet und führten zu einer Überarbeitung des Entwurfs, der nun mit Stand MHHR 2007 vorliegt. Wie angekündigt erfolgte keine Einzelantwort auf die eingegangenen Stellungnahmen.
Der überarbeitete Entwurf einer MHHR 2007 wurde der Fachkommission Bauaufsicht zugeleitet. Die Fachkommission Bauaufsicht hat die Muster-Hochhaus-Richtlinie 2007 ( MHHR 2007) in ihrer 267. Sitzung am 22./23. November 2007 in Dresden beschlossen.
Der Entwurf der MHHR 2007
(Stand: 12.01.2024)
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