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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung der Änderung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A

Vom 16. Juni 2023
(BAnz. AT 04.07.2023 B4)



Die anliegenden vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Änderungen an der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil a ( VOB/A) werden hiermit bekannt gegeben. Sie sind von den öffentlichen Auftraggebern aber noch nicht anzuwenden.

Der Abschnitt 2 VOB/a in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) wird geändert.

Der Abschnitt 3 VOB/a in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) wird geändert.

Die Änderungen zeichnen die geänderten Regelungen der Vergabeverordnung ( VgV) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) für die Einführung neuer EU-Bekanntmachungsformulare (eForms) nach.

Die Anwendung des Abschnitts 2 VOB/a wird durch einen Verweis in der VgV für die Vergabe von Bauaufträgen verbindlich vorgeschrieben.

Die Anwendung des Abschnitts 3 VOB/a wird durch einen Verweis in der VSVgV für die Vergabe von sicherheits- und verteidigungsrelevanten Bauaufträgen verbindlich vorgeschrieben.

Ein Termin für die Aktualisierung dieses Verweises auf diese Fundstelle des Bundesanzeigers steht noch nicht fest.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird in einem Erlass auf das Inkrafttreten der aktuellen Änderungen der VOB/a Abschnitt 2 und 3 hinweisen. Dieser Erlass wird im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht werden.

Erläuterungen zu den Änderungen in den Abschnitten 2 und 3 der VOB/A ergeben sich aus den beigefügten Hinweisen.

Die VOB/A wird im Auftrag des DVa vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) als DIN 1960 herausgegeben.

Berlin, den 16. Juni 2023

B II 6 - 70421/2#4

I
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil a ( VOB/A)

Hinweise für die Änderungen in der VOB/A

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat Änderungen in der VOB/A beschlossen.

Sie zeichnen die in der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit festgelegten Regelungen zur Nutzung der neuen EU-Bekanntmachungsformulare (eForms) nach.

Die Abschnitte 2 und 3 wurden hierfür vorwiegend redaktionell geändert, für die Nutzung des Datenservice Öffentlicher Einkauf und den Datenstandard eForms wird auf die VgV verwiesen.

Erläuterungen zu den neuen Bekanntmachungsverfahren sind für den Einführungserlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorgesehen, der im Gemeinsamen Ministerialblatt des Bundes veröffentlicht werden wird.

II
Änderung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil a ( VOB/A), Abschnitt 2

1. In § 10a EU Absatz 2 Satz 2 und in § 10b EU Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter "gemäß § 12 EU Absatz 1 Nummer 3" ersetzt durch "gemäß § 12 EU Absatz 1 Nummer 2".

2. In § 11 EU Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "mit elektronischen Mitteln" ersetzt durch "elektronisch über den zentralen Datenservice Öffentlicher Einkauf".

3. In § 12 EU wird in der Überschrift", Ex-Ante-Bekanntmachung" angefügt.

4. In § 12 EU wird in Absatz 1 Nummer 2 folgender Satz 2 angefügt:

"In diesem Fall ist die Vorinformation nach den Vorgaben der Spalte 7 in Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 in Verbindung mit § 10a VgV zu erstellen."

5. § § 12 EU Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

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Die Vorinformation ist nach den von der Europäischen Kommission festgelegten Standardformularen zu erstellen und enthält die Informationen nach Anhang V Teil B der Richtlinie 2014/24/EU . "3. Eine Vorinformation nur zu Informationszwecken ist nach den Vorgaben der Spalte 4 in Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 in Verbindung mit § 10a VgV zu erstellen."

6. § 12 EU Absatz 2 Nummer 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
(Red. Anm.: § 12 EU Absatz 2 Nummer 4 Satz 1 existiert nicht. Sinnentsprechend wurde § 12 EU Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 geändert)

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(Stand: 10.07.2023)

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