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Regelwerk

Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der IOP-Governance-Verordnung

Vom 17. Dezember 2024
(BGBl. I Nr. 419 vom 19.12.2024)


Auf Grund des § 385 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 5 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch, der durch Artikel 1 Nummer 87 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 101) neu gefasst worden ist, auch in Verbindung mit

verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:

Artikel 1

In Anlage 2 der IOP-Governance-Verordnung vom 10. September 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 279) wird die Tabelle wie folgt gefasst:

Alt:

ID Rechtsgrundlage Stelle Titel Kurzbeschreibung Datum
Erstellung der
Spezifikation
bis
110 § 355 Absatz 1 Kassenärztliche Bundesvereinigung Beispielschnittstelle Die Beispielschnittstelle dient hier für Illustrationszwecke

Neu:

"ID Rechtsgrundlage nach SGB V Stelle Titel Kurzbeschreibung Datum Erstellung der Spezifikation bis
001 § 385 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 5 sowie in Verbindung mit § 355 Absatz 1 und 4 Kassenärztliche Bundesvereinigung durch die mio42 GmbH MIO elektronische Patientenkurzakte Darstellung wesentlicher Informationen, um eine Übersicht über den Patienten zu erhalten; inkl. elektronischer Notfalldaten nach § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 SGB V. Die Inhalte der Spezifikation zum MIO Patientenkurzakte berücksichtigen die EU-Vorgaben für die elektronische Patient summary
002 § 385 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 5 sowie in Verbindung mit § 355 Absatz 4a Kassenärztliche Bundesvereinigung durch die mio42 GmbH MIO Laborbefund Abbildung und Bewertung patientenbezogener medizinischer Laborbefunde unter Berücksichtigung der EU-Vorgaben für den grenzüberschreitenden Austausch von Laborbefunden
003 § 385 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 5 sowie in Verbindung mit § 355 Absatz 1 und 8 Satz 1 Kassenärztliche Bundesvereinigung durch die mio42 GmbH MIO Krankenhaus- Entlassbericht Darstellung relevanter Informationen beim Übergang von stationärer in ambulante Betreuung unter Berücksichtigung der EU-Vorgaben für den grenzüberschreitenden Austausch von elektronischen Krankenhaus-Entlassberichten
004 § 385 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 5 sowie in Verbindung mit § 355 Absatz 1 und 8 Satz 1 Kassenärztliche Bundesvereinigung durch die mio42 GmbH MIO Bildbefund Übermittlung von Befunden aus bildgebenden Verfahren zusammen mit Informationen zur Untersuchung unter Berücksichtigung der EU-Vorgaben für den grenzübergreifenden Austausch von elektronischen Bildbefunden
005 § 385 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 5 sowie in Verbindung mit § 355 Absatz 1 und 8 Satz 1 Kassenärztliche Bundesvereinigung durch die mio42 GmbH Wertelisten zu "Allergien" Entwicklung von harmonisierten Wertelisten bei Allergien für die semantisch standardisierte Erfassung insbesondere von allergieauslösenden Substanzen (nicht Arzneistoffe) und Allergie-Manifestationen unter Berücksichtigung der EU-Vorgaben für den grenzübergreifenden Austausch von Daten zu Allergien
006 § 385 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 5 sowie in Verbindung mit § 371 Absatz 1 Nummer 1 und § 372 Absatz 1 Satz 1 Kassenärztliche Bundesvereinigung durch die mio42 GmbH

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