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Berichtigung des Fuenften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Vom 25. Juni 2015
(BGBl. I Nr. 24 vom 29.06.2015 S. 1008)
Das Fuenfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 15. April 2015 (BGBl. I S. 583) ist wie folgt zu berichtigen:
1. In Artikel 1 Nummer 5 ist in der Überschrift die Angabe " § 23" durch die Angabe " § 23c" zu ersetzen.
2. In Artikel 15 Absatz 7 sind die Wörter "Nummer 8 Buchstabe a, c, e bis g und Nummer "durch die Angabe "Nummer 8 und "und die Angabe "12a" durch die Angabe "12 Buchstabe a" zu ersetzen
ENDE |
(Stand: 16.06.2018)
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