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RWBestV 2024 - Rentenwertbestimmungsverordnung 2024
Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2024
Vom 17. Juni 2024
(BGBl. I Nr. 194 vom 19.06.2024)
Gl.-Nr.: 8232-48-45
Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP
Auf Grund
verordnet die Bundesregierung:
§ 1 Aktueller Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung
Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2024 39,32 Euro.
§ 2 Ausgleichsbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung
Der Ausgleichsbedarf beträgt ab dem 1. Juli 2024 1,0000.
§ 3 Sicherungsniveau vor Steuern in der gesetzlichen Rentenversicherung
Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt für das Jahr 2024 48,00 Prozent.
§ 4 Allgemeiner Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte
Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt ab dem 1. Juli 2024 18,15 Euro.
§ 5 Anpassung der Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung
(1) Der Anpassungsfaktor für die zum 1. Juli 2024 anzupassenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Sinne des § 44 Absatz 4 und des § 95 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch beträgt 1,0457.
(2) Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2024 für Versicherungsfälle, auf die § 44 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 445 Euro und 1.772 Euro monatlich.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
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(Stand: 24.06.2024)
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