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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 250-101 - Leitfaden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zur Beratung des Unternehmens bei der Gefährdungsbeurteilung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 10/2015)




Warum ein weiterer Leitfaden?

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber und jede Arbeitgeberin, Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf der Basis einer Beurteilung der in seinem oder ihrem Betrieb vorliegenden Gefährdungen zu ermitteln. Die Gefährdungsbeurteilung (GB) wird damit zu einem zentralen Element, um Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu verbessern.

Sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen tragen auch zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens bei. Arbeitgebende, vor allem von Kleinbetrieben, benötigen beim Thema Gefährdungsbeurteilung fachkundige Unterstützung.

Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Zeit ist überall knapp. Arbeitgeber, die nicht von der Notwendigkeit einer GB überzeugt sind oder denen die erforderliche Fachkunde fehlt, nutzen nicht die Möglichkeiten, die eine GB für ihren Betrieb eröffnet. Sie erfüllen damit auch nicht ihre gesetzlichen Verpflichtungen.

Arbeitgeber brauchen kompetente Berater, die den Nutzen einer Gefährdungs- und Belastungsanalyse aufzeigen und deren Durchführung erläutern.

Der vorliegende Leitfaden will Betriebsärztinnen und Betriebsärzte dabei unterstützen, diese Beratungsaufgabe gemeinsam mit Sicherheitsfachkräften und anderen Experten des Arbeitsschutzes aktiv auszufüllen.

Das Ziel einer GB besteht dabei nicht im möglichst schnellen Abhaken einer Checkliste und anschließendem Abheften der erstellten Unterlagen in einem Ordner für den Fall eines Besuchs der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger. Eine gründliche Analyse der Gefährdungen und Belastungen und die Ableitung entsprechender Maßnahmen bilden vielmehr den Ausgangspunkt für einen ständigen Verbesserungsprozess des Arbeitsschutzes im Betrieb. Sie bietet sowohl den Unternehmen als auch den Beschäftigten eine Reihe von Vorteilen, die den Aufwand der Durchführung weit überwiegen. Außerdem liefert eine sorgfältig durchgeführte GB auch eine maßgeschneiderte Grundlage für die bedarfsgerechte Tätigkeit von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Betriebliche Bedingungen variieren je nach Art, Größe, Branche und Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft (Alter, Geschlechtsverteilung) des Unternehmens. Daher gibt es nicht nur einen einzigen Weg, eine GB durchzuführen. Dieser Leitfaden gibt unabhängig von den genannten Randbedingungen eine Hilfestellung für die betriebsärztliche Beratung im Rahmen der GB. Er zeigt verschiedene Möglichkeiten der Planung und Durchführung einer GB auf und berücksichtigt insbesondere die Bedingungen in Kleinbetrieben.

Nach einem kurzen Kapitel zur Rolle der Betriebsärztinnen und -ärzte beschäftigt sich der Leitfaden mit der Frage, wie Betriebe vom Sinn einer GB überzeugt werden können. Es folgen Hinweise zur Planung, Erläuterungen verschiedener Möglichkeiten der Durchführung und eine Diskussion der betriebsärztlichen Aufgaben. Das letzte Kapitel beschäftigt sich mit den Besonderheiten der GB in Kleinbetrieben. Im Anhang sind Hilfsmittel für die Durchführung einer GB aufgeführt.

Beratung des Unternehmens durch die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt

Die ärztliche Untersuchung von Beschäftigten ist für Betriebsärztinnen und -ärzte selbstverständlich, die Rolle als Berater/ Beraterin des Unternehmers oder als Gesundheitsmanager/Gesundheitsmanagerin jedoch oft noch ungewohnt.

Untersuchung und Behandlung des einzelnen Menschen einschließlich einer Beratung zur individuellen Verhaltensprävention liegen Ärztinnen und Ärzten aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Regel näher als eine Beratung und Mitwirkung bei Planung und Umsetzung von Maßnahmen der Verhältnisprävention im Betrieb, die zum Teil auch als Ergebnis aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge resultieren. Arbeitsmedizinische Vorsorge einschließlich der dazugehörigen Untersuchungen ist also nur ein Teilaspekt aus dem breiten Spektrum betriebsärztlicher Kompetenzen und Mittel zur Erreichung eines umfassenderen Ziels des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Beantwortung von Fragen der gesundheitlichen Eignung, die vorrangig im Interesse des Betriebes liegen, ist im Einzelfall ebenfalls wesentlich für den betrieblichen Alltag. Bereits das Arbeitssicherheitsgesetz ( ASiG) von 1973 hat den dort aufgelisteten, aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebenden, Katalog betriebsärztlicher Aufgaben wesentlich breiter gefasst. Beispielsweise wurde mit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes ( ArbSchG) 1996 § 3 Abs.1 ASiG um die Beurteilung der Arbeitsbedingungen als weitere konkrete Aufgabe für Betriebsärztinnen und -ärzte ausdrücklich ergänzt.

Aufgrund ihrer Fachkunde sind Betriebsärztinnen und -ärzte in hervorragender Weise prädestiniert, den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin und andere für den Arbeitsschutz im Betrieb verantwortliche Personen in allen Fragen des Gesundheitsschutzes einschließlich der Gesundheitsförderung zu beraten und damit zu Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten beizutragen. Diese Tatsache wird von verschiedenen staatlichen Bestimmungen und den Bestimmungen des Arbeitsschutzes der Unfallversicherungsträger zu Recht aufgegriffen.

Im ArbSchG

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