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BGI 5050 / DGUV Information 215-441 - Büroraumplanung - Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
(Ausgabe 01/2006; 09/2016aufgehoben)
Archiv: 01/2006
vgl.: ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen Anhang Nr. 3.1 Bewegungsflächen
Veränderungen im rechtlichen Rahmen und neue Arbeitsformen erforderten eine Überarbeitung dieser Informationsschrift. Beim Erstellen dieser Schrift wurden die aktuellen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, der Technischen Regeln für Arbeitsstätten sowie verschiedener einschlägiger Normen berücksichtigt. Die Anforderungen der DIN 4543-1 "Büroarbeitsplätze - Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln - Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung" sollen in das staatliche und das DGUV-Regelwerk aufgenommen werden, um diese Norm langfristig gesehen ablösen zu können.
Außerdem weist diese Informationsschrift auf wichtige Anforderungen aus Produktnormen und Normen zur Gestaltung der Arbeitsumgebung, z.B. für Arbeitstische, Beleuchtung, Klima, Akustik hin.
Diese DGUV Information ist ein wichtiges Hilfsmittel beim Planen und Gestalten von Büros. Sie gibt Anregungen und Hilfen, wie die räumlichen Ressourcen in Unternehmen möglichst wirkungsvoll geplant, gestaltet und genutzt werden können. Sie bietet Ihnen:
Ein wichtiger Einflussfaktor für die Produktivität und die Arbeitszufriedenheit im Büro ist die Arbeitsplatz- und Raumgestaltung. Wer sich im Büro wohlfühlt, wer ungestört und konzentriert arbeiten und kommunizieren kann, der arbeitet produktiv und zufrieden. Die Planung und die Gestaltung von Büroräumen sind wichtige Faktoren, die über Erfolg und Motivation in der Büroarbeitswelt mitentscheiden.
Diese DGUV Information ist in Zusammenarbeit mit dem Industrieverband Büro und Arbeitswelt e.V. (IBA) entstanden. Ihre Inhalte sind Grundlage für die Ausbildung der Quality Office Fachberater (www.qualityoffice.org).
1 Vorgehensweise bei der Büroraumplanung und -gestaltung
1.1 Systematische Planung
Um Büros optimal gestalten zu können ist eine systematische Planung unabdingbar. Die Räume, die Anordnung der Arbeitsplätze, die Atmosphäre, die Raumbelegung und alle weiteren Komponenten mit den wechselseitigen Beeinflussungen fördern oder hemmen die Arbeitsabläufe. Sie sind Faktoren, die zum Beispiel die Produktivität, die Effizienz und Effektivität, die Kreativität und Innovation beeinflussen.
1.2 Planungsanlässe
Typische Anlässe, sich mit Büroraumplanung zu befassen, sind:
Die Gründe hierfür können dabei ganz unterschiedlich sein, zum Beispiel:
Für die Vorgehensweise bei der Planung und Gestaltung von Büroräumen gibt es kein Patentrezept. Sie hängt von den jeweiligen konkreten Bedingungen im Unternehmen ab (Abb. 1). Idealerweise sollte die Planung von innen nach außen erfolgen, beginnend vom Arbeitsplatz über den Büroraum bis hin zum gesamten Gebäude.
Auf Basis der Planungsgrundlage sind das Arbeitsplatzkonzept, das Raumkonzept und das Bürokonzept festzulegen. Die Planung und Gestaltung sind als ständiger Rückkopplungsprozess anzusehen, so dass Überlegungen oder bereits getroffene Entscheidungen nochmals überdacht werden können. Im nächsten Schritt kann der Betrieb aufgenommen werden, um das Bürokonzept zu einem späteren Zeitpunkt zu validieren. Zielgerichtete Optimierungen können dann erfolgen.
Die Beschäftigten sollten bei der Büroraumplanung und -gestaltung hinzugezogen werden. Dies gilt vor allem für die Arbeitsplatzgestaltung. Die Beschäftigten kennen in der Regel die Probleme der konkreten Arbeitsabläufe am besten. Sie sollten aber auch hinzugezogen werden, um sich mit der neuen Planung und Gestaltung zu identifizieren und um ihre persönlichen Vorstellungen und Erwartungen einbringen zu können.
Abb. 1 Modell Büroraumplanung
1.3 Planungsgrundlage
Zu der Planungsgrundlage gehören alle im Unternehmen vorhandenen Informationen, die für die Planung und Gestaltung von Büroräumen Bedeutung haben. Folgende Daten für die SOLL-Situation und gegebenenfalls auch der IST-Situation sollten erfasst werden.
Für den jeweiligen Beschäftigten
Im gesamten Unternehmen
2 Arbeitsplatzkonzept
Das Arbeitsplatzkonzept beschreibt die Gestaltung der einzelnen Arbeitsplätze hinsichtlich Funktionalität und Ergonomie. Die richtige Gestaltung des Arbeitsplatzes trägt dazu bei, dass die Beschäftigten sicher und ergonomisch, also ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen und Leistungsminderungen arbeiten können.
Arbeitsfläche am persönlichen Arbeitsplatz
Abb. 2 Arbeitsflächen
Abb. 3 Bein- und Fußraum
Abb. 4 Arbeitsflächen und Bein-/Fußräume von Kommunikationsplätzen
Arbeitsfläche an Kommunikationsplätzen
Die nachfolgenden Anforderungen gelten für Kommunikationsplätze zum Beispiel in Besprechungs- oder Konferenzräumen, nicht aber für Plätze zur kurzzeitigen Nutzung zum Beispiel Besucherplätze, Plätze an Stehtischen oder in Pausenbereichen.
Ergonomie
3 Raumkonzept
Das Raumkonzept legt die Zuordnung von Funktionsbereichen zu Räumen beziehungsweise Raumflächen im Büro fest. Es sollte den Bedürfnissen der Beschäftigten nach Störungsfreiheit, Bewegungsfreiheit sowie Kommunikations- und Konzentrationserfordernissen gerecht werden. Durch eine übersichtliche/strukturierte Gestaltung der Büros können sich die Beschäftigten im Raum und nach außen besser orientieren. Im Raumkonzept wird außerdem die Aufstellung der Arbeitsplätze zueinander und im Raum festgelegt. Zum Raumkonzept gehören:
3.1 Zuordnung von Funktionsbereichen
Folgende Funktionsbereiche können für eine gut funktionierende Büroarbeit notwendig sein und müssen dann im Bürogebäude angeordnet werden:
Allgemeine Hinweise
Hinweise zu Bereichen für die Büroarbeit
Hinweise zu Kommunikationsbereichen
Hinweise zu Technik- und Lagerbereichen
Hinweise zu Sozialräumen
Hinweise zur Raumbelegung
3.2 Anordnung der Arbeitsplätze im Raum
Die Arbeitsplätze sollen so angeordnet werden, dass die Beschäftigten ausreichende Bewegungsfreiheit haben und bei ihren Bewegungsabläufen nicht behindert werden. Außerdem müssen sie die Möbel ungehindert öffnen und nutzen können, ohne dass sie sich dabei verletzen. Dafür sind die notwendigen Flächenmaße und Flächenüberlagerungen zu beachten. Darüber hinaus sind ausreichend breite Verkehrswege notwendig.
Flächenbedarf am Arbeitsplatz
Zusätzlich beachten:
Die Festlegungen für die notwendigen Flächen an Arbeitsplätzen im Allgemeinen enthalten die Technischen Regeln für Arbeitsstätten
ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen"
ASR A1.8 "Verkehrswege"
ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"
ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten".
In dieser DGUV Information werden außerdem weitergehende Anforderungen an Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Möbeln im Bürobereich aufgeführt.
Flächen am Arbeitsplatz
Stellfläche | |
Bewegungsfläche | |
Benutzerfläche | |
Funktionsfläche | |
Verkehrs-/ Fluchtwegefläche |
Stellfläche
Stellfläche |
Stellflächen sind die Projektionsflächen der Arbeitsmittel und Ausstattungsgegenstände auf dem Boden, unabhängig davon, ob diese den Boden berühren oder nicht.
Dies können z.B. sein: Büromöbel, Büromaschinen, Computer, Leuchten, Pflanzenkübel (Abb. 5 u. 6). Stellflächen an einem Arbeitsplatz dürfen sich überlagern - z.B. Tisch und Untertischcontainer, Computer, Stehleuchte. Die erforderliche Beinraumfreiheit muss gewährleistet bleiben (Abb. 3)
Abb. 5 Stellfläche eines Arbeitstisches und eines Containers
Abb. 6 Stellfläche einer Stehleuchte und eines Schrankes
Bewegungsfläche
Stellfläche | |
Bewegungsfläche |
Abb. 7 Bewegungsflächen an Arbeitstischen
Bewegungsflächen nach ASR A1.2 sind zusammenhängende unverstellte Bodenflächen am Arbeitsplatz, die mindestens erforderlich sind, um den Beschäftigten bei Ihrer Tätigkeit wechselnde Arbeitshaltungen sowie Ausgleichsbewegungen zu ermöglichen.
Ausreichende Bewegungsflächen sind notwendig, um die natürlichen Bewegungsabläufe des Menschen zu ermöglichen und wechselnde Körperhaltungen (dynamisches Sitzen und Stehen) zu fördern (Abb. 7).
Bei regelmäßig genutzten Arbeitsplätzen muss die Bewegungsfläche mindestens 1,50 m2 betragen.
Darüber hinaus sind folgende Mindestmaße vorzusehen:
Tiefe: 1000 mm
Breite: 1000 mm
Die Anforderungen gelten gleichermaßen für Arbeitsplätze, an denen im Sitzen und an denen im Stehen - z.B. Counterarbeitsplätze - gearbeitet wird. Bei Arbeitsplätzen mit stehender nicht aufrechter Körperhaltung ist für die Bewegungsfläche eine Mindesttiefe von 1200 mm vorzusehen. Rollstuhlfahrende benötigen am Arbeitstisch eine Bewegungsfläche von 1500 x 1500 mm. Bei hinreichender Unterfahrbarkeit des Arbeitstisches kann die Tiefe der Bewegungsfläche auf bis zu 1200 mm verringert werden.
Bewegungsflächen an Arbeitsplätzen dürfen nicht verstellt und überlagert werden (Ausnahmen siehe Benutzerflächen).
Benutzerfläche
Stellfläche | |
Bewegungsfläche | |
Benutzerfläche |
Benutzerflächen im Bürobereich sind unverstellte Bodenflächen an Arbeits- und Besprechungsplätzen oder einzelnen Möbeln, die zu einer funktions- und sachgerechten Ausübung der jeweiligen Tätigkeit für den Benutzer mindestens erforderlich sind.
Die Breite der Benutzerfläche erstreckt sich i.d.R. über die gesamte Breite des Möbels, das für eine Nutzung vorgesehen ist.
Mindesttiefe der Benutzerfläche:
Abb. 8 Benutzerfläche am Arbeitstisch mit Container
Abb. 9 Benutzerflächen an Besprechungsplätzen
Benutzerfläche
Benutzerflächen dürfen grundsätzlich nicht verstellt und überlagert werden. Eine Ausnahme stellt z.B. der selbstgenutzte Büroarbeitsstuhl dar. Zudem dürfen Benutzerflächen nicht von Bewegungs- oder Benutzerflächen anderer Arbeitsplätze oder Verkehrswegeflächen überlagert werden (Abb. 13). In die Benutzerflächen von Arbeits- und Besprechungsplätzen dürfen keine Funktionsflächen von z.B. allgemein genutzten Schränken ragen. Jedoch können die Benutzerflächen durch Benutzer- und Funktionsflächen von nur an diesem Arbeitsplatz genutzten Schränken überlagert werden (Abb. 12).
Rollstuhlfahrende benötigen am Arbeitstisch eine Bewegungsfläche von 1500 x 1500 mm. Bei hinreichender Unterfahrbarkeit des Arbeitstisches kann die Tiefe der Bewegungsfläche auf bis zu 1200 mm verringert werden.
Abb. 10 Benutzerfläche an Schränken und Regalen
Abb. 11 Ermittlung der Benutzerfläche an einem Schrank mit Auszügen
Abb. 12 Zulässige Überlagerung von Bewegungs-/Benutzerflächen und Funktionsfläche
Abb. 13 Unzulässige Überlagerung von Bewegungs-/ flächen
Funktionsflächen
Stellfläche | |
Bewegungsfläche | |
Benutzerfläche | |
Funktionsfläche |
Funktionsflächen sind Bodenflächen, die durch bewegliche Teile von Arbeitsmitteln, Einbauten und Einrichtungen wie z.B. Büromöbeln überdeckt werden.
Funktionsflächen mehrerer Möbel dürfen sich grundsätzlich nicht überlagern.
Werden Möbel oder andere Arbeitsmittel nur an einem Arbeitsplatz genutzt, dürfen sich deren Funktionsflächen überlagern. Dies gilt auch für Möbel/Arbeitsmittel, die mehreren Personen zugeordnet sind, sofern diese nicht gleichzeitig und nur gelegentlich genutzt werden. Ein Beispiel hierfür sind die Funktionsflächen von über Eck aufgestellten Flügeltürenschränken.
Quetsch- und Scherstellen sind grundsätzlich zu vermeiden.
Abb. 14 Funktionsfläche eines Flügeltürenschrankes
Abb. 15 Funktionsfläche eines Registraturschrankes
Verkehrs-/ Fluchtwegefläche
Stellfläche | |
Bewegungsfläche | |
Benutzerfläche | |
Funktionsfläche | |
Verkehrs-/ Fluchtwegfläche |
Verkehrswegeflächen in Bürobereichen sind im Allgemeinen Bodenflächen, die für den Fußgängerverkehr bestimmt sind.
Fluchtwegeflächen sind nach ASR A2.3 Bodenflächen, die zur Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und i.d.R. zugleich der Rettung von Personen dienen.
In Bürobereichen müssen ausreichend breite Verkehrswege nach ASR A1.8 vorhanden sein, damit die Beschäftigten und auch andere Personen ungehindert zum Beispiel zu ihren Arbeitsplätzen, zu Schränken oder zum Bedienbereich an den Fenstern gelangen können. Sie müssen auch als Fluchtwege geeignet sein. Ihre Breite richtet sich nach der Zahl der Benutzer und muss die Mindestmaße in der Tabelle 1 aufweisen.
Außerdem müssen Gänge zu persönlich genutzten Arbeitsplätzen mindestens 600 mm, Wartungsgänge und Gänge zu gelegentlich genutzten Betriebseinrichtungen - zum Beispiel zum Öffnen der Fenster, zum Betätigen der Heizkörperventile - mindestens 500 mm breit sein (Abb. 16). Auf Gänge zu gelegentlich genutzten Betriebseinrichtungen kann verzichtet werden, wenn alle Bedienelemente - zum Beispiel Heizkörperventil, Fenstergriff, Bedienelement der Sonnenschutzvorrichtung - frei zugänglich sind und entsprechende Maßnahmen zum Reinigen der Fenster getroffen sind.
Tabelle 1 - Mindestbreite von Verkehrs- bzw. Fluchtwegen - in Abhängigkeit der Benutzeranzahl -
Benutzeranzahl | Lichte Breite | Mögliche Einschränkungen der lichten Breite |
bis 5 | 875 mm | Die lichte Breite darf jedoch an keiner Stelle weniger als 800 mm betragen. |
bis 20 | 1000 mm | Eine Unterschreitung der Mindestbreite der Flure von maximal 150 mm an Türen kann vernachlässigt werden. |
bis 200 | 1200 mm | |
bis 300 | 1800mm | |
bis 400 | 2400 mm |
Verkehrs-/ Fluchtwegefläche
In der ASR V3a.2 werden Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Verkehrswegen gestellt. Zum Beispiel müssen die lichte Breite von Verkehrswegen mindestens 1000 mm und von Türen mindestens 900 mm aufweisen.
Verkehrs- und Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden oder sich mit Bewegungs-, Benutzer- oder Funktionsflächen überlagern. Eine Ausnahme stellt zum Beispiel die Funktionsfläche eines Containers dar. Diese darf sich mit den Bewegungs- und Benutzerflächen oder mit Gängen zu einem von derselben Person genutzten Arbeitsplatz überlagern. Voraussetzung ist, dass sich die Auszüge im Gefahrfall schnell und leicht schließen lassen oder eine Zugangsbreite von mindestens 600 mm verbleibt. Verkehrswegeflächen können die Benutzerflächen der von allen Beschäftigten im Raum genutzten Schränke überlagern, wenn diese nur gelegentlich genutzt werden. Deren Funktionsflächen dürfen nicht in den Verkehrsweg ragen (Abb. 18 und 19).
Abb. 16 Verbindungsgang zum persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz und Bediengang
Abb. 17 Verkehrs-, Funktions- und Benutzerflächen bei häufig genutzten Schränken
Verkehrs-/ Fluchtwegefläche
Abb. 18 Verkehrs-, Funktions- und Benutzerflächen bei gelegentlich genutzten Schränken
Abb. 19 Verkehrs- und Benutzerflächen bei gelegentlich genutzten Möbeln ohne Funktionsfläche z.B. Regale
Überschlägige Flächenermittlung
Für die Planung und Einrichtung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen gibt die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" Richtwerte vor. In Büroräumen ist für diese Arbeitsplätze eine Grundfläche von 8 m2 bis 10 m2 vorzusehen. Für Arbeitsplätze in Großraumbüros ist angesichts des höheren Verkehrsflächenbedarfs und ggf. größerer Störwirkungen von einer Grundfläche von 12 m2 bis 15 m2 auszugehen. Außerdem sind die besonderen Anforderungen von Beschäftigten mit Behinderungen zu berücksichtigen, aus denen sich ein größerer Flächenbedarf ergeben kann.
Für Besprechungsbereiche kann ein zusätzlicher Flächenbedarf notwendig sein.
Unabhängig von den oben genannten Richtwerten dürfen als Arbeitsräume nur Räume genutzt werden, deren Grundflächen mindestens 8 m2 für einen Arbeitsplatz, zuzüglich mindestens 6 m2 für jeden weiteren Arbeitsplatz betragen.
Darüber hinaus sind die Mindestanforderungen der ASR A1.2 zu Raumhöhen und Luftraum zu berücksichtigen.
Raumabmessungen
Raumhöhe
Die erforderliche lichte Höhe von Räumen ist abhängig von: den Bewegungsfreiräumen für die Beschäftigten, der Nutzung der Arbeitsräume, den technischen Anforderungen, z.B. Platzbedarf für Lüftung und Beleuchtung, und den Erfordernissen hinsichtlich des Wohlbefindens der Beschäftigten.
Außerdem steht die Höhe in Abhängigkeit von deren Grundfläche. Sie muss mindestens die nachstehenden Anforderungen erfüllen:
Wenn auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, können die genannten Maße um 0,25 m reduziert werden. Jedoch darf eine Höhe von 2,50 m nicht unterschritten werden, es sei denn das Landesbaurecht sieht andere Maße vor (siehe ASR A1.2).
Sollen Büros durch den Rückbau von Wänden z.B. zu Gruppen- oder Großraumbüros gewandelt werden, ist die der neuen Grundfläche zugeordnete Raumhöhe zu berücksichtigen. Büros sind so einzurichten, dass der freie Mindestluftraum durch das Volumen von Einbauten für jeden ständig anwesenden Beschäftigten nicht verringert wird.
Der Luftraum muss mindestens betragen:
Anordnung der Arbeitsplätze
Die Anordnung der Arbeitsplätze im Raum beeinflusst die Möglichkeiten zur Konzentration, Kommunikation und Zusammenarbeit. Die Gestaltungsvarianten in einem Raum hängen stark von den Voraussetzungen des jeweiligen Raumes ab. Allgemein sollten bei der Planung der Anordnung der einzelnen Arbeitsplätze folgende Aspekte berücksichtigt werden:
3.3 Gestaltung der Arbeitsumgebung
Akustik
Klima
Faktoren, die das Raumklima beeinflussen, sind zum Beispiel:
Für Räume mit Klimaanlage:
Sonnenschutz
Geeigneten Sonnenschutz vorsehen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Beleuchtung
Farbe
Ästhetik im Raum
Mit dem Arbeitsplatzkonzept und Raumkonzept wird die Ästhetik im Raum definiert. Die Farbgestaltung des Raumes, die Oberflächen der Arbeitstische und Schränke sowie deren Formen geben dem Raum eine typische Charakteristik. Sie sollten bei der Gestaltung der Arbeitsumgebung einbezogen werden. Das Erscheinungsbild des Raumes wird durch eine passende Gestaltung der Arbeitsumgebung abgerundet. Hierfür ist es sinnvoll den Rat von Experten, zum Beispiel Innenarchitekt/-architektin, einzuholen.
4 Bürokonzept
Das Bürokonzept bestimmt die Arbeitsweise für die Beschäftigten und legt fest, ob sie zum Beispiel einzeln, zu zweit oder in Teams im Raum arbeiten oder ob sich mehrere Beschäftigte einen Arbeitsplatz teilen und die Beschäftigten auch in einem Büro zuhause arbeiten. Zur effektiven Erledigung der Arbeitsaufgaben und zur Umsetzung der Arbeitsorganisation sowie zur Förderung der Unternehmenskultur ist ein geeignetes Bürokonzept festzulegen, in dem die Büroraumformen und Organisationsformen bestimmt werden. Bürokonzepte sind zum Beispiel:
Im Folgenden werden die einzelnen Konzepte und Anwendungsbereiche kurz beschrieben. Die Vor- und Nachteile werden gegenübergestellt, um Kriterien für die Auswahl der Konzepte zu geben. Hierbei handelt es sich um idealtypische Konzepte. In der Praxis sind eher Mischformen vorzufinden.
Einzelbüro
Jeder Beschäftigte arbeitet in seinem eigenen Büro. Einzelbüros sind in der Regel entlang der Fensterfassade des Gebäudes angeordnet und über einen gemeinsamen Flur zugänglich.
Vorteile:
Nachteile:
Mehrpersonenbüro
In Mehrpersonenbüros arbeiten in der Regel zwei bis sechs Beschäftigte. Mehrpersonenbüros sind meist entlang der Fensterfassade des Gebäudes angeordnet und über einen gemeinsamen Flur zugänglich.
Vorteile:
Nachteile:
Gruppenbüro
Gruppenbüros sind Büros ab sieben Arbeitsplätze. Sie werden meist für Teamarbeit oder für ganze organisatorische Einheiten genutzt.
Vorteile:
Nachteile:
Kombibüro
Das Kombibüro verbindet die Vorteile von Einzel- und Gruppenbüro. Kombibüros bestehen in der Regel aus Einzelbürozellen ("Kojen"), die entlang der Fensterfront angeordnet sind, und einer innen liegenden Gemeinschaftszone. Die Einzelbürozellen haben meist eine kleine Grundfläche und sind zur Gemeinschaftszone hin ganz oder teilweise, im oberen Bereich auch zu den Nachbarbürozellen, verglast. Die Einzelbürozellen dienen dem konzentrierten Arbeiten, während die Kommunikation zwischen den Beschäftigten hauptsächlich in der Gemeinschaftszone stattfindet. Die Gemeinschaftszone bietet außerdem Platz für Kopierer, Drucker und Archive.
Vorteile:
Einzelbürozelle
Gemeinschaftszone
Nachteile:
Einzelbürozelle
Gemeinschaftszone
Großraumbüro
Großraumbüros sind Büros mit einer Fläche ab 400 m2. Die Arbeitsplätze und Arbeitsgruppen können z.B. durch Stellwände, Schränke oder Wandsysteme voneinander abgeschirmt werden. Dadurch wird das Großraumbüro auch gegliedert.
Vorteile:
Nachteile:
Open Space Office, Offene Bürolandschaft
Offene Bürolandschaften zeichnen sich dadurch aus, dass verschiedene Funktionsbereiche auf einer zum Teil offen gestalteten Bürofläche zueinander angeordnet sind. Häufig werden die Arbeitsplätze nonterritorial genutzt.
Offene Bürolandschaften können bestehen aus:
Nicht alle diese Bereiche bieten Plätze, die als Arbeitsplätze genutzt werden können, da sie nicht die Anforderungen erfüllen.
Vorteile:
Nachteile:
Desk Sharing, Nonterritoriales Büro
Desk Sharing ist eine Organisationsform. Sie kann in allen beschriebenen Büroraumformen umgesetzt werden. Dabei hat nicht mehr jeder Beschäftigte seinen "eigenen" Arbeitsplatz, sondern mehrere Beschäftigte - zum Beispiel einer Organisationseinheit - "teilen" sich sozusagen einen Arbeitstisch (Desk Sharing).
Desk Sharing kann sinnvoll sein, wenn viele Beschäftigte häufig außer Haus arbeiten - zum Beispiel Vertrieb, Kundendienst, Beratung, Office at Home/Telearbeit. Persönliche Unterlagen werden zum Beispiel in einem mobilen Container ("Caddy") untergebracht. Nach Beendigung der Arbeit wird der Arbeitsplatz komplett geräumt.
Desk Sharing wird häufig mit nonterritorialen Arbeitsplatzkonzepten verbunden, bei denen die Beschäftigten keinen fest zugewiesenen Arbeitsplatz nutzen.
Auch die Nutzung desselben Arbeitsplatzes im Schichtbetrieb stellt Desk Sharing dar.
Arbeitsplätze, die für Desk Sharing genutzt werden, sollten mit möglichst geringem Aufwand an die jeweiligen Bedürfnisse der Beschäftigten angepasst werden können (z.B. höhenverstellbare Arbeitstische gegebenenfalls mit Memory-Funktion).
Vorteile:
Nachteile:
Call center
In der Regel sind Call center in Gruppen-, Großraumbüros und gelegentlich auch offenen Bürolandschaften (Open Space Office) eingerichtet. Call center können aber auch als Zellenbüros (Ein- oder Mehrpersonenbüros) ausgeführt sein. Dabei stellen Call center keine eigenständige Büroform dar, sodass die jeweiligen Vor- und Nachteile zutreffen.
Auf Grund des geringen Arbeitsmittelbedarfs (wenig Schriftgut, keine wechselnden Tätigkeiten) werden in Call centern häufig Arbeitstische mit einer reduzierten Breite von 1200 mm eingesetzt. Jedoch ist auch hier eine Tischbreite von 1600 mm und mehr empfehlenswert.
Eine der Hauptaufgaben im Call center ist das Telefongespräch mit den Kunden. Damit eine ausreichende Diskretion und gute Konzentrationsfähigkeit der Beschäftigten gewährleistet wird, sind an die Raumakustik hohe Anforderungen zu stellen.
Homeoffice/ Telearbeit
Homeoffice/Telearbeit ist eine Organisationsform, bei der die Beschäftigten ihre Tätigkeit ganz oder teilweise außerhalb des Unternehmens durchführen. Telearbeit kann geeignet sein für Arbeitsaufgaben mit hoher Ergebnisorientierung und Termingebundenheit, bei selbstständiger Projektarbeit - also für Arbeitsaufgaben, die sich von anderen Tätigkeiten im Unternehmen abtrennen lassen. Hierzu ist eine entsprechende Informations- und Kommunikationstechnologie erforderlich. Auch das Büro zuhause (Homeoffice) muss allen sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen gerecht werden.
Folgende wesentliche Formen der Telearbeit werden angewendet:
Vorteile:
Nachteile:
5 Beispiele für die Büroraumgestaltung
Die folgenden Beispiele für die Büroraumgestaltung zeigen, wie die in den vorhergehenden Kapiteln beschriebenen Hinweise realisiert werden können. Die Beispiele geben Anregungen für die Möblierung und die Anordnung der Arbeitsplätze in Büroräumen. Sie werden als Grundriss und als perspektivische Ansicht (ISO-Ansicht) dargestellt.
Die in den Beispielen dargestellten Büroeinrichtungen sind nicht an bestimmte Hersteller gebunden.
Im Anhang sind Beispiele von gebräuchlichen Arbeitsflächenformen und Ansatz-/Besprechungselementen mit den zugehörigen Bewegungs- bzw. Benutzerflächen dargestellt.
Die Beispiele können als Anregung für die Planung von Büros verstanden werden. Grundlage für die Planung ist die Gefährdungsbeurteilung, die nach Arbeitsstättenverordnung für das Einrichten und Betreiben von Büros zu erstellen ist. Es müssen deshalb durch den Unternehmer die jeweiligen Bedingungen (siehe Abschnitt 1.3) überprüft und die Beispiele entsprechend individuell angepasst werden.
In den Grundrissen sind die unterschiedlichen Flächen farblich folgendermaßen dargestellt
Benutzerflächen an den Schränken, Regalen und Bürocontainern sind nicht dargestellt. Ebenso wurde zugunsten einer besseren Übersichtlichkeit auf die Darstellung der Bewegungsflächen nach ASR A1.2 verzichtet. |
Einzelbüro
Grundriss
Einzelbüro mit
Der Bediengang ermöglicht den ungehinderten Zugang zu den Bedienelementen für Fenster, Heizkörper und Sonnenschutz.
Die Mindestanforderung an die Grundfläche für Büro räumen beträgt 8 m2, nach ASR A1.2.
Die Größe des dargestellten Büros genügt dieser Forderung.
= Benutzerfläche | = Verkehrs-/ Fluchtwegefläche | = Funktionsfläche |
ISO-Ansicht
Einzelbüro - mit Besucherplätzen
Grundriss
Einzelbüro mit
Auf einen Bediengang kann verzichtet werden, da die Bedienelemente für Fenster, Heizkörper und Sonnenschutz gut erreichbar sind.
= Benutzerfläche | = Verkehrs-/ Fluchtwegefläche |
ISO-Ansicht
Einzelbüro - mit Besprechungsbereich
Grundriss
Einzelbüro mit
Die Überlagerung des Zugangs zum persönlichen Arbeitsplatz durch Funktionsflächen der Flügeltürenschränke ist zulässig, da die Schränke nur von Beschäftigten an dem Arbeitsplatz genutzt werden.
= Benutzerfläche | = Funktionsfläche | ||
= Verkehrs-/ Fluchtwegefläche | = Flächenüberlagerung |
ISO-Ansicht
Zweipersonenbüro
Grundriss
Zweipersonenbüro jeweils mit
Das Zweipersonenbüro soll so eingerichtet werden, dass an einem der Arbeitsplätze ein Beschäftigter im Rollstuhl arbeiten kann.
Bereits bei der Planung des Gebäudes wurde eine lichte Türbreite von 900 mm berücksichtigt, damit auch später Arbeitsplätze für Rollstuhlnutzende eingerichtet werden können.
= Benutzerfläche | = Funktionsfläche | ||
= Verkehrs-/Fluchtwegefläche |
ISO-Ansicht
Zweipersonenbüro - eingeschränkt barrierefrei für Rollstuhlnutzer
Grundriss
Die nachfolgenden Lösungsansätze sollen als Hilfestellungen für die Umgestaltung von bestehenden Räumlichkeiten dienen. Sie erfüllen nicht die Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung von Neubauten.
Die Sitz-/Steharbeitstische (unterfahrbar für Rollstuhlnutzende) im Raum werden zur Raumachse versetzt angeordnet und ein Regal und ein Flügeltürenschrank an der Stirnwand aufgestellt. Außerdem erhält der Arbeitsplatz für die Person im Rollstuhl einen Querrollladenschrank. Dieser ist leichter zu bedienen als ein Schiebetürenschrank und bietet einen genügenden verschließbaren Stauraum.
Es ist eine ausreichende Bewegungsfläche für Rollstuhlnutzende am Arbeitsplatz, eine größere Breite für den Verkehrsweg - gleichzeitig Fluchtweg (1000 mm) sowie eine Fläche (500 mm) für die seitliche Anfahrbarkeit der Bürotür entstanden.
Um die Barrierefreiheit auch im Hinblick auf die technischen Einrichtungen an der Fensterfront zu gewährleisten, werden die entsprechenden Bedienelemente (z.B. für den Sonnenschutz) in erreichbarer Position angeordnet. Dies könnte z.B. im Bereich des Lichtschalters erfolgen.
= Benutzerfläche | = Funktionsfläche | ||
= Verkehrs-/ Fluchtwegefläche |
Zweipersonenbüro
Grundriss
Zweipersonenbüro jeweils mit
In dem Zweipersonenbüro muss ein dritter Arbeitsplatz eingerichtet werden. Auf die Flügeltürenschränke kann verzichtet werden, da viele Dokumente elektronisch verfügbar sind. Durch diese Maßnahme findet ein dritter Arbeitsplatz ausreichend Platz.
= Benutzerfläche | = Funktionsfläche | ||
= Verkehrs-/Fluchtwegefläche |
ISO-Ansicht
Dreipersonenbüro
Grundriss
Dreipersonenbüro jeweils mit
= Benutzerfläche | = Funktionsfläche | ||
= Verkehrs-/Fluchtwegefläche |
ISO-Ansicht
Gruppenbüro
Grundriss
= Benutzerfläche | = Verkehrs-/Fluchtwegefläche | = Funktionsfläche |
Arbeitsplätze im Gruppenbüro jeweils mit
Der Büroraum ist durch schallabsorbierende Raumgliederungselemente und Querroll ladenschränke unterteilt.
Ein durchgehender Bediengang sichert die Erreichbarkeit der Bedienelemente für Heizkörper, Fenster und Sonnenschutz für alle Beschäftigten.
ISO-Ansicht
Gruppenbüro - mit CAD-Arbeitsplätzen
Grundriss
= Benutzerfläche | = Verkehrs-/Fluchtwegefläche | = Funktionsfläche |
ISO-Ansicht
Gruppenbüro mit CAD-Arbeitsplätzen jeweils mit
Ein durchgehender Bediengang sichert die Erreichbarkeit der Bedienelemente für Heizkörper, Fenster und Sonnenschutz für alle Beschäftigten.
Bereits bei Planung des Gebäudes wurde eine lichte Türbreite von 900 mm berücksichtigt, damit auch später Arbeitsplätze für Rollstuhlnutzende eingerichtet werden können. In den Beispielen wird dargestellt, wie dieses Büro für Rollstuhlnutzende eingeschränkt barrierefrei und barrierefrei eingerichtet werden kann.
Gruppenbüro - mit CAD-Arbeitsplätzen - eingeschränkt barrierefrei für Rollstuhlnutzer
Grundriss
= Benutzerfläche | = Verkehrs-/ Fluchtwegefläche | = Funktionsfläche |
ISO-Ansicht
Durch Umstellen der Möbel konnte ein Arbeitsplatz so angepasst werden, dass er für Rollstuhlnutzende geeignet ist.
Es ist ihm oder ihr auch möglich durch den verbreiterten Bediengang das Fenster, den Heizkörper und den Sonnenschutz an dem Arbeitsplatz zu erreichen.
Die Verkehrswegbreiten sind ausreichend, damit alle Arbeitsplätze erreicht werden können.
Die Barrierefreiheit ist eingeschränkt, da Rollstuhlnutzende nicht alle Bedienelemente der gesamten Fensterfront erreichen können.
Gruppenbüro - mit CAD-Arbeitsplätzen - barrierefrei für Rollstuhlnutzer
Grundriss
= Benutzerfläche | = Verkehrs-/ Fluchtwegefläche | = Funktionsfläche |
Durch weitere Maßnahmen kann eine vollständige Barrierefreiheit für Rollstuhlnutzende erreicht werden.
Nach Analyse der Arbeitsabläufe und des notwendige Bedarfes an Ablageflächen konnten drei Ablagetische entfallen. Zusätzlich wurden die Möbel umgestellt.
Hierdurch konnte der Bediengang so verbreitert werden, dass Rollstuhlnutzende auch die gesamte Fensterfront erreichen können.
Außerdem haben Rollstuhlnutzende eine genügend große Benutzerfläche an den zusammengestellten Ablage-/Besprechungstischen in der Mitte des Raumes.
Gruppenbüro - mit Medienarbeitsplätzen
Grundriss
= Benutzerfläche | = Funktionsfläche | ||
= Verkehrs-/Fluchtwegefläche |
Gruppenbüro mit Medienarbeitsplätzen jeweils mit
Besprechungsbereich mit großem Besprechungstisch und Smart board.
Pausenbereich mit
Technikraum mit
Die Arbeitsplätze können je nach Projektarbeit zu unterschiedlich großen Arbeitsplatzgruppen zusammengefasst werden.
Durch die Nähe von Pausenbereich und Technikbereich wird die informelle Kommunikation der Beschäftigten gefördert.
Gruppenbüro mit Empfangsbereich
Grundriss
= Benutzerfläche | = Funktionsfläche | ||
= Verkehrs-/Fluchtwegefläche |
ISO-Ansicht
Arbeitsplätze im Gruppenbüro jeweils mit
Arbeitsplätze mit Personenverkehr jeweils mit
Chefbüro mit
Das Gruppenbüro wird durch schallabsorbierende Raumgliederungselemente und Schiebetürenschränke unterteilt.
Ein durchgehender Bediengang sichert die Erreichbarkeit der Bedienelemente für Heizkörper, Fenster und Sonnenschutz für die Beschäftigten. Wegen der über Eck verlaufenden Fensterfronten muss besonders auf geeigneten Sonnenschutz zur Blendungsbegrenzung geachtet werden.
Kombibüro
Grundriss
= Benutzerfläche | = Verkehrs-/Fluchtwegefläche | = Funktionsfläche |
Einzelbürozellen jeweils mit
Gemeinschaftszone mit
Die Einzelbürozellen sind mit teilverglasten Wänden von der Gemeinschaftszone abgetrennt. In der Gemeinschaftszone wird durch die Anordnung von Besprechungs-, Pausen und Technikbereich die informelle Kommunikation unter den Beschäftigten gefördert. Die Gemeinschaftszone wird durch Raumgliederungselemente und die Schrankwand unterteilt.
Großraumbüro
Grundriss
= Benutzerfläche | = Verkehrs-/Fluchtwegefläche | = Funktionsfläche |
Arbeitsplätze im Großraumbüro jeweils mit
Besprechungsbereich mit Besprechungstisch als "Raum in Raum System"
Teeküche
Pausenzone mit Stehtischen und Barhockern
Der Büroraum ist durch schallabsorbierende Raumgliederungselemente und Schiebetürenschränken mit schallabsorbierenden Fronten unterteilt. Außerdem wurde die Raumdecke schallabsorbierend ausgeführt.
Für Räume die eine Grundfläche von mehr als 400 m2 aufweisen, können nach Landesbauordnung erhöhte Anforderungen an den Brandschutz und an die Flucht- und Rettungswege bestehen.
ISO-Ansicht
Desk Sharing
Grundriss
= Benutzerfläche | = Verkehrs-/Fluchtwegefläche | = Funktionsfläche |
Desk Sharing-Arbeitsplätze jeweils mit
Besprechungsbereich mit Besprechungstisch
Teeküche
Pausenzone mit Stehtischen und Barhocker
Chefbüro mit
Empfangsbüro mit
Zweipersonenbüro mit
Sitzecke im Eingangsbereich
Die Beschäftigten können sich, wenn sie ins Büro kommen, einen Arbeitsplatz aussuchen. Dazu nehmen sie sich den Caddy mit ihren persönlichen Unterlagen aus der Caddy-Zone mit an einen Arbeitsplatz.
Der offene Bereich des Büros ist durch schallabsorbierende Raumgliederungselemente unterteilt.
Die Schiebetürenschränke weisen schallabsorbierende Fronten auf.
ISO-Ansicht
Archiv
Grundriss
= Benutzerfläche | = Verkehrs-/ Fluchtwegefläche | = Funktionsfläche |
Arbeitsplatz für gelegentliche Tätigkeiten der Beschäftigten mit
Regale und zwei gegenüberliegende Reihen mit Hängeregistraturschränken
Da Beschäftigte hier häufiger auch in stehender nicht aufrechter Körperhaltung an den Schränken und Regalen arbeiten, ist eine Bewegungsflächentiefe von 1200 mm vorzusehen.
ISO-Ansicht
Konferenzraum
Grundriss
= Benutzerfläche | = Verkehrs-/Fluchtwegefläche | = Funktionsfläche |
Konferenzraum mit
Der Konferenzraum kann bei Bedarf durch verschiebbare Wandelemente in zwei kleinere Räume geteilt werden. Die Trapeztische können so aufgestellt werden, dass für die beiden kleineren Räume jeweils ein separater Besprechungstisch entsteht.
ISO-Ansicht
Konferenzraum - geteilt
Grundriss
= Benutzerfläche | = Verkehrs-/Fluchtwegefläche | = Funktionsfläche |
Beispiele für Arbeitstische, Arbeitstische mit Ansatz- und Besprechungselementen, Bewegungs- und Benutzerfläche | Anhang 1 |
Im Folgenden sind einige Formen für Arbeitsflächen von Arbeitstischen abgebildet. Sie zeigen auf, welche Möglichkeiten für die Möblierung Ihrer Büroräume bestehen. Zusätzlich sind die Benutzerflächen und teilweise die Bewegungsflächen beispielhaft dargestellt. Die Benutzerflächen erstrecken sich in der Regel über die gesamte Breite der Arbeitskante. Sie müssen mindestens so groß sein wie die Bewegungsfläche, häufig sind sie größerer. Die tatsächlichen Bewegungs- und Benutzerflächen leiten sich von der Tischaufstellung im Raum und ins besondere von der Kombination mit weiteren Möbeln, z.B. Ansatztische, Beistellschränke und Bürocontainer, ab. Um die Mindestbewegungsfläche von 1,50 m2 zu erreichen, kann sowohl die Breite als auch die Tiefe der Fläche entsprechend vergrößert werden. Die Breite und Tiefe darf jeweils 1 m nicht unterschreiten.
Hinweis
Beim Berücksichtigen von Menschen mit Behinderung z.B. Rollstuhlnutzenden können sich andere Flächenabmessungen ergeben.
Legende:
Arbeitsfläche | |
Bewegungsfläche | |
Benutzerfläche | |
Flächenüberlagerung |
Die Tiefe der Benutzerflächen an Besucher- und Besprechungsplätzen ist zunächst mit 800 mm anzusetzen. Hierbei ist von einem ausreichenden Bein- und Fußraum auszugehen. Diese Tiefe kann, wenn die Rückseite frei zugänglich ist von 800 mm auf 600 mm reduziert werden. Dies ist sinngemäß auch auf andere Möbel, die der Kommunikation dienen, anwendbar, z.B. in Besprechungsräumen.
Vorschriften und Regeln | Anhang 2 |
1. Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln für Arbeitsstätten
Bezugsquelle:
Buchhandel und Internet: z.B. www.gesetzeim-internet.de oder www.baua.de
2. Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Bezugsquelle:
Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger und unter www.dguv.de/publikationen
DGUV Vorschriften
DGUV Regeln
DGUV Informationen
3. Weitere Literatur
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* In der ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" werden Einzelbüros und Mehrpersonenbüros auch als Zellenbüros bezeichnet.
ENDE |
(Stand: 29.03.2023)
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