Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht DGUV-I |
DGUV Information 213-554 - Verfahren zur Bestimmung von Cadmium und seinen Verbindungen
Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
(Ausgabe 08/2020)
Verfahren 02
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter, ICP-Massenspektrometrie nach Säureaufschluss Cadmium - 02 - ICP-MS
(erstellt: Dezember 2015, ersetzt Verfahren 01)
Verfahren 03
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter, Atomabsorptionsspektrometrie mit Graphitrohrtechnik (GFAAS) nach Mikrowellendruckaufschluss
Cadmium - 03 - GFAAS-MW
(erstellt: August 2020)
Verfahren 01
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter, Atomabsorptionsspektrometrie mit Flammen und Graphitrohrtechnik nach Säureaufschluss
Cadmium - 01 - AAS
(erstellt: November 1994, zurückgezogen)
Erläuterungen zur Gültigkeit
Einige Messverfahren dieser Reihe entsprechen bezüglich der Validierung, der Bestimmungsgrenze und der Probenahme nicht mehr den Anforderungen an das aktuelle Regelwerk, können aber für spezielle Aufgabenstellungen oder als Grundlage für eine Weiterentwicklung der Verfahren herangezogen werden. Diese sind als eingeschränkt geeignet mit den folgenden Kategorien gekennzeichnet:
E1: Validierung entspricht nicht den aktuellen Anforderungen
E2: Bestimmungsgrenze genügt nicht den aktuellen Anforderungen
E3: Probenahme entspricht nicht den aktuellen Anforderungen
Diese Verfahren sind unverändert in der Version der damaligen Ausgabe im Anhang wiedergegeben.
Als zurückgezogen werden Messverfahren bezeichnet, wenn das Verfahren durch ein neueres anerkanntes Verfahren gleicher Methodik ersetzt oder die angewandte Methode veraltet, nicht mehr nachvollziehbar oder fehlerbehaftet ist.
Teil dieses Verfahrens sind die im "Allgemeinen Teil" (DGUV Information 213500) beschriebenen Anforderungen und Grundsätze.
Die Verfahren wurden bis 1998 unter der Nummer ZH 1/120.xx und von 1999 bis 2013 unter der Nummer BGI 505-xx bzw. BGI/GUV-I 505-xx veröffentlicht.
Eine Übersicht über die aktuellen und zurückgezogenen Analysenverfahren aus der DGUV Information 213-5xx-Reihe finden Sie unter http://analytik.bgrci.de
Verfahren 02
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter, ICP-Massenspektrometrie nach Säureaufschluss
Erprobtes und von den Unfallversicherungsträgern anerkanntes Verfahren zur Bestimmung von Cadmium und seinen Verbindungen in Arbeitsbereichen. In der Begründung zu der in der TRGS 910 veröffentlichten Expositions-Risiko-Beziehung (ERB) für Cadmium werden folgende technisch bedeutsame Stoffe exemplarisch aufgeführt:
Name | CAS-Nummer |
Cadmium | 7440439 |
Cadmiumacetat | 543908 |
Cadmiumchlorid | 10108642 |
Cadmiumoxid | 1306190 |
Cadmiumsulfat | 10124364 |
Cadmiumsulfid | 1306236 |
Es sind personengetragene und ortsfeste Probenahmen für Messungen zur Beurteilung von Arbeitsbereichen möglich.
Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von Cadmium und seinen Verbindungen im Arbeitsbereich personengetragen oder ortsfest bestimmt.
Messprinzip: | Mithilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein Cellulosenitrat-Membranfilter gesaugt. Das auf der Sammelphase zurückgehaltene Aerosol wird nach drucklosem Säureaufschluss über Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS) analysiert. | ||
Bestimmungsgrenze (berechnet als Cd): | Die Bestimmungsgrenze wird maßgeblich durch die eingesetzte Sammelphase beeinflusst. | ||
a) | Verwendung handelsüblicher Cellulosenitrat-Membranfilter: | ||
absolut: | 6 µg/l | ||
relativ: | 0,5 µg/m3 bei 1,2 m3 Probeluft (2 h Probenahme bei 10 l/min Ansaugrate) | ||
0,13 µg/m3 bei 4,8 m3 Probeluft (8 h Probenahme bei 10 l/min Ansaugrate) sowie 20 ml Messlösung und Verdünnungsfaktor 5 | |||
b) | Verwendung chargenkontrollierter Cellulosenitrat-Membranfilter: | ||
absolut: | 0,1 µg/l | ||
relativ: | 0,007 µg/m3 bei 1,2 m3 Probeluft (2 h Probenahme bei 10 l/min Ansaugrate) sowie 20 ml Messlösung und Verdünnungsfaktor 4 | ||
Selektivität: | In den Proben enthaltenes Molybdän kann insbesondere bei hoher Oxidbildungsrate im Plasma zu überhöhten Messwerten führen. Eine Speziation einzelner Cadmiumverbindungen lässt dieses Verfahren nicht zu. Die Selektivität des Verfahrens hängt vor allem von der Wahl der Isotope, der Abwesenheit spektraler Störungen und der Minimierung nichtspektraler Störungen ab. Bei den grundsätzlich unbekannten Proben müssen die Messergebnisse auf mögliche relevante Interferenzen geprüft und gegebenenfalls ein geeigneter Verdünnungsschritt zur Erzielung eines validen Ergebnisses ausgewählt werden. | ||
(Stand: 28.01.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion