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Regelwerk; BGI / DGUV-I

DGUV Information 213-500 - Allgemeiner Teil - Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
(bisherige ZH 1/120.0)

(Ausgabe 07/2003; 12/2015)



Nomenklatur bis 2014: BGI 505-0

Archiv: 07/2003

Vorwort zur fünften Ausgabe

Erstmalig wies 1958 die Kommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) auf die krebserzeugende Wirkung einiger Arbeitsstoffe (Benzidin, β-Naphthylamin, Beryllium) hin.

In den Folgejahren wurden weitere Arbeitsstoffe als krebserzeugend erkannt. Für viele dieser Arbeitsstoffe lagen keine bzw. keine validen Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz vor. Deshalb setzte der ehemalige Fachausschuss Chemie 1978 die Arbeitsgruppe Analytik mit dem Ziel ein, für krebserzeugende Gefahrstoffe, die technische Bedeutung haben, vorhandene Messverfahren unter dem Aspekt der praktischen Anwendung zu bewerten bzw. neue Messverfahren zu erarbeiten.

Seit 1970 erfolgte eine Unterteilung in Stoffe, die beim Menschen erfahrungsgemäß Krebs verursachen (A1) und in Stoffe, die sich im Tierexperiment als krebserzeugend erwiesen (A2). Im Zeitraum von 1976 bis 1993 bestand dann eine Einteilung in A1, A2 und Stoffe mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung (B). Ab 1993 wurden die krebserzeugenden Gefahrstoffe in 3 EG-Kategorien eingeordnet (K1 bis K3) [ 1]. Mit Einführung der GHS-Einstufung und Kennzeichnung entsprechend der CLP-Verordnung [ 2] werden Karzinogene in die Kategorien 1A, 1B und 2 eingeordnet, ein entsprechendes Einordnungsschema besteht für reproduktionstoxische (fortpflanzungsgefährdende) Stoffe und für Keimzellmutagene (erbgutverändernde Stoffe).

Die Messverfahren für krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR-Stoffe) wurden auf der Grundlage bestehender Gesetze und Vorschriften neu erarbeitet und als "von den Berufsgenossenschaften anerkannte Verfahren" bis 1998 unter der Nummer ZH 1/120.xx und ab 1999 als "von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Verfahren" unter der Nummer BGI 505-xx bzw. BGI/GUV-I 505-xx veröffentlicht. Seit Mai 2014 laufen sie unter der Nummer DGUV Information 213-5xx.

Die meisten Messverfahren wurden ins Englische übersetzt und von der DFG unter dem Titel "The MAK-Collection for Occupational Health and Safety - Part III: Air Monitoring Methods" im Wiley-VCH-Verlag veröffentlicht [ 3].

Die in die Arbeitsgruppe Analytik berufenen Mitglieder und Gäste sind Sachverständige aus Industrie, Forschungsinstituten und Landesämtern auf den Gebieten der Gefahrstoffmessung, Gefahrstoffbeurteilung und der chemischen Analytik.

Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung von CMR-Stoffen an Arbeitsplätzen werden die Mitglieder aus der Arbeitsgruppe aufgefordert, einen Vorschlag für ein Messverfahren zu erarbeiten. Dieser Vorschlag kann auch gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Gastexperten eingebracht werden. Die Verfahren werden nach vorgegebenen einheitlichen Kriterien erarbeitet und verfasst. Hierbei werden insbesondere die Anforderungen der DIN EN 481 [ 4], DIN EN 482 [ 5] und der TRGS 402 [ 6] berücksichtigt.

Nach Plausibilitätsprüfung erfolgt die Freigabe zur Veröffentlichung als von den Unfallversicherungsträgern anerkanntes Messverfahren.

Die Änderung gesetzlicher Vorgaben oder die messtechnische Weiterentwicklung führen zur Überprüfung und Überarbeitung vorhandener Messverfahren. Über holte Verfahren werden zurückgezogen. Eine Übersicht ist im Internet einzusehen (http://analytik.bgrci.de).

Mitglieder und Adhoc-Sachverständige Arbeitsgruppe Analytik

Obmann (Korrespondenzadresse)

Dr. Thomas H. Brock
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Prävention - Kompetenz-center Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
Gefahrstoffe, Biostoffe, Analytik
Postfach 101480
69004 Heidelberg
E-Mail: thomas.brock@bgrci.de

Mitglieder

Dr. Christoph Emmel, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, München
Dr. Ulrich Engel, Merck KGaA, Darmstadt
Dipl.-Chem. Yvonne Giesen, Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Sankt Augustin
Dr. Martin Grosser, München
Dr. Michael Kirchner, Institut für Gefahrstoffforschung der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Bochum
Dipl.-Ing. (FH) Berthold Klumpp, Currenta GmbH & Co. OHG, Leverkusen
Dr. Wilhelm Krämer, BASF SE, Ludwigshafen
Dr. Heinrich Lauterwald, Landesamt für Umwelt, Rheinland-Pfalz, Mainz
Dipl.-Ing. Dirk Leonhardt-Nass, Bayer Pharma AG, Berlin
Dr. Uta Lewin-Kretzschmar, Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Leuna
Dr. Manfred Wildenauer, AlzChem AG, Trostberg

Ehemalige Mitglieder

Dipl.-Ing. Christoph Bruhn,
Currenta GmbH & Co. OHG, Leverkusen
Dr. Ulrich Dutt, Merck KGaA, Gernsheim
Dr. Werner Ernst, Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, Nürnberg
Dr. Hajo-Hennig Fricke, Institut für Gefahrstoffforschung der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Bochum
Dr. Klaus Feige, Merck KGaA, Darmstadt
Dr. Gerhard Fleischhauer, Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, Heidelberg
Dr. Walter Forwerg, Hoechst AG, Frankfurt/Main

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