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Regelwerk; BGI / DGUV-I

DGUV Information 213-040 - Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 02/2010; 07/2015; 06/2020)



Archiv: 07/2015

bis 2014: BGI/GUV-I 8688


Vorbemerkungen

Bei der Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung wird eine Vielzahl von Chemikalien und Hilfsstoffen eingesetzt, von denen Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten sowie für die Umwelt ausgehen (Gefahrstoffe). Eine wichtige Voraussetzung für das Ergreifen wirkungsvoller Schutzmaßnahmen ist das Wissen um die möglichen Gefahren, die von diesen Gefahrstoffen ausgehen.

In zahlreichen Vorschriften werden Regelungen zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen getroffen. Hierzu zählen unter anderem die Gefahrstoffverordnung sowie die einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe.

Mit dieser DGUV Information sollen für Arbeitsplätze im Bereich der Wasseraufbereitung in Bädern - ergänzend zur DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" - die Regelungen speziell für die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zusammengefasst und verständlich dargestellt werden.

Diese DGUV Information richtet sich an

Diese DGUV Information will

Im ersten Teil der DGUV Information werden zuerst die wichtigsten Maßnahmen zur praxisgerechten Umsetzung der Gefahrstoffverordnung vorgestellt.

Im zweiten Teil finden Sie ein Gefahrstofflexikon, das die sicherheitsrelevanten Eigenschaften von Wasseraufbereitungschemikalien schematisch aufführt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um

Auf Reinigungs- und Flächendesinfektionsmittel wird in dieser DGUV Information nicht eingegangen.

Den Anhang leitet ein Glossar ein, das die wichtigsten verwendeten Begriffe erklärt. Darüber hinaus findet sich dort eine Sammlung von Musterbetriebsanweisungen für die wichtigsten Stoffe bzw. Stoffgruppen. Diese Vorlagen müssen noch an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst und ggf. um betriebsspezifische Angaben ergänzt werden. Zusätzlich enthält der Anhang die Vorlage für ein Gefahrstoffverzeichnis, eine Liste der Gefahren- und Sicherheitshinweise ( H- und P-Sätze) sowie Informationen zur Kennzeichnung von Chemikalienschutzhandschuhen und eine Liste weiterführender Literatur.

1 Allgemeiner Teil

1.1 Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser

1.1.1 Was sind Gefahrstoffe?

Arbeitsstoffe sind dann Gefahrstoffe, wenn sie bestimmte Eigenschaften aufweisen, z.B. gefährliche physikalisch-chemische Eigenschaften, gesundheitsgefährliche Eigenschaften für den Menschen sowie umweltgefährdende (ökotoxische) Eigenschaften. Gefahrstoffe sind somit alle Stoffe (Reinstoffe) oder Gemische (Gemenge oder Lösungen von Stoffen), die die Gesundheit oder die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können bzw. Erzeugnisse (zum Beispiel Spanplatten), aus denen Gefahrstoffe freigesetzt werden können.

Das europäische Chemikalienrecht regelt die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in der CLP-Verordnung (Classification, Labelling, Packaging of Chemicals). Danach bezeichnen "Gefahrenklassen" die Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit bzw. der Gefahr für die Umwelt, die von einem Stoff oder Gemisch ausgeht. Innerhalb jeder Gefahrenklasse sind Abstufungen in Abhängigkeit von der Schwere der Gefahr vorgesehen, "Gefahrenkategorien" genannt.

Stoffe und Gemische sind als gefährlich eingestuft, wenn sie mindestens einer Gefahren klasse zugeordnet werden können.

Gefahrstoffe können auch bei der Herstellung oder Verwendung von Stoffen/Erzeugnissen entstehen, so z.B. Holzstaub bei der zerspanenden Bearbeitung von Holz, Schweißrauche beim Schweißen, Dieselmotoremissionen bei der Verbrennung von Dieselkraftstoff.

Bei der Chlorierung von Badebeckenwasser entstehen z.B. aufgrund des Harnstoffeintrags durch die Badegäste Chloramine, wobei das Trichloramin am flüchtigsten ist und für den typischen "Hallenbadgeruch" sorgt.

Tabelle 1: Gefahrenklassen

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