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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 10/2010; 01/2021)



Archiv: 10/2010
bisher: BGI/GUV-I 8596


Vorbemerkung

So vielfältig wie die Arbeitsplätze im Gesundheitsdienst sind, so vielfältig ist auch die Palette der Gefahrstoffe, die dort bei den diversen Tätigkeiten zum Einsatz kommen. Eine wichtige Voraussetzung für das Ergreifen wirkungsvoller Schutzmaßnahmen ist das Wissen um die möglichen Gefahren, die von diesen Gefahrstoffen ausgehen. Diese DGUV Information leistet hierzu einen Beitrag.

Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen existieren umfangreiche Vorschriften. Die normativen Vorgaben zum Inverkehrbringen und zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind heute weitgehend auf europäischer Ebene reguliert und in den nationalen Gesetzen, Verordnungen und weiteren Regeln spezifiziert. Hierzu zählen insbesondere die Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe ( TRGS). Einen Überblick über die Regelwerke gibt Anhang 2. Die DGUV Information fasst zudem die Vorschriften und die Regelungen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und des Mutterschutzes für die gesundheitsdienstlichen Tätigkeiten zusammen und stellt sie verständlich dar.

Die DGUV Information richtet sich an Einrichtungen des Gesundheitsdienstes. Apotheken zählen dazu und Unternehmen der humanmedizinischen Versorgung, deren Beschäftigte bestimmungsgemäß

Einrichtungen der Veterinärmedizin können die in dieser DGUV Information enthaltenen Ausführungen als Orientierung heranziehen, sofern die Tätigkeiten vergleichbar sind. Die TRGS 525 "Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung" umfasst auch die Veterinärmedizin.

Die DGUV Information

Die DGUV Information richtet sich an

Die DGUV Information gibt Hilfestellung beim Erkennen von Gefährdungen und bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Sie beschäftigt sich nicht mit Gefährdungen durch biologische Stoffe, ionisierende und nicht ionisierende Strahlung. Einen Gesamtüberblick über diese und weitere Gefährdungsarten sowie Schutzmaßnahmen im Gesundheitsdienst bietet die DGUV Information 207-019 "Gesundheitsdienst". Fachbegriffe aus dem Gefahrstoffrecht erläutert das "Begriffsglossar zu den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV), der Biostoffverordnung ( BioStoffV) und der Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV)" (s. Literaturverzeichnis).

Die Kapitel 1 bis 9 erläutern die Regelungen, die in allen Bereichen des Gesundheitsdienstes anzuwenden sind, in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Die Kapitel 10 bis 23 enthalten ergänzende fachspezifische Hinweise zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die grundsätzlich im Gesundheitsdienst anzutreffen sind. Dabei werden Gefahrstoffgruppen wie Desinfektionsmittel in allen Tätigkeitsfeldern eingesetzt, andere wie Inhalationsanästhetika nur in speziellen. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Gefahrstoffgruppen, die für die Gefährdungsbeurteilung in der jeweiligen Branche von Bedeutung sind.

Die DGUV Information bietet eine Hilfestellung bei der Gefahrstoffbetrachtung, sie entbindet aber nicht von ergänzenden, eigenen arbeitsplatzbezogenen Ermittlungen und Gefährdungsbeurteilungen. Informationsquellen für angrenzende Tätigkeitsfelder sind in Anhang 3 zusammengestellt.

Diese DGUV Information wurde von folgenden Projektbeteiligten in den DGUV-Sachgebieten "Gefahrstoffe" und "Gesundheitsdienst" erarbeitet:

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