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Regelwerk; BGI / DGUV-I

DGUV Information 212-002 - Schneeräumung auf Dachflächen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 08/2017)



Vorbemerkung

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer und sollen diesen Hilfestellung bei der Umsetzung ihrer Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, DGUV Vorschriften und Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Diese können bei Beachtung der in diesen DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass die in DGUV Vorschriften und Regeln geforderten Schutzziele erreicht werden.

Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

1 Einleitung

In den letzten Jahren haben veränderte klimatische Verhältnisse zu außergewöhnlich starken Schneefällen geführt. Obwohl bei der Konstruktion von Dächern die zu erwartenden Schneehöhen rechnerisch berücksichtigt wurden und somit eine Schneeräumung in der Regel nicht erforderlich war, sind nun bestehende Gebäude für solche Lasten häufig unterdimensioniert. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren durch Aufbauten (z.B. Photovoltaikanlagen) die Tragreserven für Schneelasten reduziert wurden. Außerdem führten schwere Gerätschaften und Schneeumverteilungen bei spontanen Schneeräumungen im Havariefall zu bisher nicht berücksichtigten Verkehrslasten. Schwere Unfälle durch eingestürzte Dächer oder Absturz waren die Folge. Diese dürfen nicht als Unglück verstanden werden, sondern müssen zukünftig vermieden werden.

Dazu sind

2 Anwendungsbereich

Diese Information ist zu berücksichtigen bei der Planung, Vergabe und Ausführung von Schneeräumungen auf Dachflächen.

Diese Information richtet sich an

3 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Information werden folgende Begriffe bestimmt:

Dachflächen sind Bestandteil von Flach- bzw. Steildächern.

Zu den Dachflächen zählen auch deren angrenzende, abgrenzende oder durchdringende Bauteile wie z.B. Attiken, Erker, Gauben, Gesimse oder Dachrinnen, Aufzugsüberbauten, Lichtbänder, Solaranlagen.

Schneemanagement ist die systematische Identifizierung und Bewertung aller mit dem Schnee verbundenen Gefahren und Risiken sowie die Festlegung erforderlicher Maßnahmen (z.B. Planung, Vorbereitung und Veranlassung/Durchführung der rechtzeitigen Schneeräumung), um die relevanten Gefahren und Risiken zu minimieren.

Schneeräumung ist die Beseitigung und/oder Umverteilung von Schneemassen.

4 Aufgaben und Verantwortung der Beteiligten

In den staatlichen Regelungen, dem Regelwerk der Unfallversicherungsträger und durch den Stand der Technik sind klare Vorgaben für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz festgelegt. Aus diesen Vorgaben ergeben sich für die Adressaten dieser DGUV Information eindeutige Pflichten, deren Verletzung im Schadensfall rechtliche Konsequenzen (z.B. Zivilrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Arbeitsrecht) haben kann.

Zum Schneemanagement sollen insbesondere folgende Maßnahmen gehören:

Schneemanagement soll auf Grund der zugehörigen Aufgaben ein wichtiger Baustein des betrieblichen/unternehmerischen Risikomanagements darstellen. Das Ziel ist die Schneeräumung unter Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit aller beteiligten Personen.

Daraus ergeben sich Pflichten für:

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(Stand: 06.09.2023)

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