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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 211-040 - Einsatz mobiler Informations- und Kommunikationstechnologie an Arbeitsplätzen - Technische Rahmenkriterien
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 03/2015zurückgezogen)



Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz.

Zur aktuellen Fassung

Was bietet Ihnen diese Schrift?

Die Arbeit in immer mehr Berufen ist in hohem Ausmaß durch den Einsatz mobiler Informations- und Kommunikationstechnologie (IKE) 1) geprägt. Deren Einsatz soll die Arbeitsplätze produktiver gestalten, eine Mobilität der Beschäftigten gewährleisten und die Kommunikation sowie Informationsübertragungen vereinfachen. Für die Anwender ergeben sich durch die neuen Technologien und die Gerätevielfalt aber auch neue Belastungen. Ein bedachter und sicherer Einsatz ergonomisch günstiger und gebrauchstauglicher Geräte kann die Belastungssituation bei der Arbeit verbessern.

Diese Schrift liefert praktische Empfehlungen zur belastungsoptimierten Arbeitsgestaltung in Bezug auf die mobilen IT-Arbeitsmittel. Diese Empfehlungen wurden aus der erfolgreichen Anwendungspraxis entnommen und durch Studienergebnisse dort ergänzt, wo ein abermals praktischer Mehrwert zu erwarten ist. Adressaten sind Beschäftigte aller Branchen, die mit mobilen IKT als Arbeitsmittel umgehen, deren Führungskräfte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie alle Personen, die in die Entscheidungsketten der Arbeitsgestaltung eingebunden sind. Ebenso soll Herstellern und Inverkehrbringern eine Orientierung gegeben werden, welche Kriterien berücksichtigt werden müssen, um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit mit mobiler IKT zu gewährleisten.

Die Gliederung anhand der typischen Geräteklassen ermöglicht einen direkten Zugriff auf die relevanten Informationen nach derzeitigem Wissensstand ein Anspruch auf Vollständigkeit kann hier auch aufgrund der Schnelllebigkeit der Technik nicht garantiert werden. Weitere geräteübergreifende Informationen zu Softwareergonomie und Fahrzeugintegration, finden sich ergänzend am Ende der Broschüre.

1 Notebook

Die Nutzung von Notebooks und bauähnlichen Geräten (Netbooks, Ultrabooks etc.) ist für die mobile Arbeit der meisten Anwender wesentlich. Vielfältige Aufgaben werden mit den Geräten durchgeführt. Die Geräteklasse der Notebooks bietet für die mobile Arbeit noch die vergleichsweise besten ergonomischen Potentiale, sofern folgende Kriterien berücksichtigt werden:

1.1 Ergonomie

Bildschirm

Tastatur

Maus

Auch hier gilt, eine externe Lösung ist fast immer besser als die integrierten Touchpads und Navigationskreuze der meisten Notebooks. Mäuse sollten grundsätzlich der Handgröße des Nutzers gerecht werden. So genannte Minimäuse sind ungeeignet. Zudem sollten die verschiedenen Bauarten, die den individuellen Nutzungssituationen entgegen kommen, berücksichtigt werden können (vgl. BGIA-Report 3/2008: Ergonomische Anforderungen an Eingabemittel für Geräte der Informationstechnik).

Gehäuse

1.2 Fahrzeugintegration - gerätespezifischer Teil

Die Einkofferung von Notebooks stellt die einzig bekannte gefährdungsarme Lösung der Integration in das Kfz. dar, bei der keine bauartliche Veränderung des Fahrzeuges erfolgen muss. Ein Notebook sowie ein mobiler Drucker und optional auch ein Spannungswandler werden in einem ausbaubaren und dann als Trolley verwendbaren Koffer verstaut. Dieser wird auf der Beifahrerseite angeschnallt. Bei stehendem Fahrzeug kann das Notebook auf einer Tischplatte ausgeschwenkt werden, um Eingaben zu tätigen. Da die Produkte renommierter Hersteller hinsichtlich des Unfallverhaltens überprüft sind, kann die kurzzeitige Nutzung im Stand noch toleriert werden, sofern keine Bedienteile etc. verdeckt werden. Vor der Wiederaufnahme der Fahrt ist der Koffer unbedingt wieder zu verschließen.

Weitere Informationen finden sich im Allgemeinen, geräteübergreifenden Teil zur Fahrzeugintegration (vgl. Abschnitt 6).

1.3 Konnektivität

Unter Konnektivität werden hier die bauartlichen Möglichkeiten eines Gerätes verstanden, sich mit anderen Geräten und oder einem Netzwerk zu verbinden. Notebooks sollten je nach Einsatzzweck über folgende Möglichkeiten verfügen:

2 Smartphone

Smartphones stehen wie kaum ein anderes Arbeitsmittel für das neue mobile und vernetzte Arbeiten. Sie vereinen viele Funktionalitäten in einem Gerät, die noch vor wenigen Jahren eine Gerätevielfalt voraussetzten. Aufgrund dieser Eigenschaften sind sie als Arbeitsmittel oft die erste und kostengünstigste Wahl. Leider werden die Geräte jedoch mit Aufgabenlasten überladen, für die sie insbesondere aus ergonomischen Gründen nicht geeignet sind. Längere Eingabetätigkeiten an Touchscreens oder Mini-Tastaturen sind nur zum Preis hoher physischer und psychischer Beanspruchungen zu gewährleisten. Zudem sind die Displays in ihrer Größe vollkommen ungeeignet, um umfangreichere Informationsmengen auszulesen. Achten Sie auf eine aufgabengerechte Anwendung der Geräte, d.h. nutzen Sie Smartphones vornehmlich zur mündlichen Kommunikation und für eingabe- und lesearme Aufgaben, wie z.B. Terminübermittlungen. Als Richtwert kann eine Arbeitsdauer von 5 Minuten andauernder Tätigkeit am Bildschirm akzeptiert werden. Für andere typische Aufgaben nutzen Sie besser Notebooks bzw. tablet-PCs gemäß den aufgeführten Kriterien.

2.1 Ergonomie

Bildschirm

Tastatur

Gehäuse

2.2 Fahrzeugintegration - gerätespezifischer Teil

Im Bedarfsfall sollte möglichst auf eine Integrationslösung der Fahrzeughersteller zurückgegriffen werden, da diese auf wesentliche sicherheitstechnische und meist auch ergonomische Kriterien hin überprüft wurde. Die nachfolgende Abbildung zeigt eine solche "Snap-In-Lösung" bei der das Smartphone nicht nur fest und sicher verstaut, sondern auch eine direkte Kopplung an die Bordelektronik gewährleistet ist. Dadurch kommt es zu einer automatischen Radiolautstärkenabsenkung bei Anrufen, zu einer Tonausgabe über die Fahrzeuglautsprecher, zu einer Bedienung des Smartphones durch die Bedienelemente des Fahrzeugs selbst und vielem mehr. Auch die Strahlenbelastung für die Insassen reduziert sich durch eine Kopplung des Gerätes an eine Außenantenne deutlich.

Abb. 1 Snap-In-Lösung zur Fahrzeugintegration von Smartphones

Die Integration von Mobiltelefonen birgt immer die Gefahr von Ablenkungen von der Fahraufgabe und möglicherweise sogar Sichtbehinderungen durch ungünstige Positionierungen des Einbaus im Sichtfeld. Freisprecheinrichtungen schützen nur vor visueller aber nicht vor kognitiver Ablenkung.

Idealerweise sollte auf jegliche Form von Telefonaten am Fahrerarbeitsplatz während der Fahrt verzichtet werden.

Die Nutzung des Smartphones als Navigationsgerät ist nicht zu empfehlen. Die Displays der Geräte sind sehr ungünstig, die Sprachausgabe über die Lautsprecher unzureichend, der GPS-Empfänger oft nicht ausreichend und die typischen Befestigungen im Sichtbereich des Fahrzeugführers sind nicht akzeptabel.

2.3 Konnektivität

Unter Konnektivität werden hier die bauartlichen Möglichkeiten eines Gerätes verstanden, sich mit anderen Geräten und/oder einem Netzwerk zu verbinden. Bei Smartphones wird zudem die Kamera vermehrt als Schnittstelle eingesetzt.

Smartphones sollten überfolgende Möglichkeiten verfügen:

3 tablet-PC

3.1 Ergonomie

Bildschirm

Tastatur

Für die Bildschirmtastaturen gelten die gleichen Hinweise wie unter 2. aufgeführt.

Gehäuse

3.2 Fahrzeugintegration - gerätespezifischer Teil

Die Integration von tablet-PCs in die betriebliche Fahrzeugflotte ist weit verbreitet.

Die so genannte Einhausung von tablet-PCs ermöglicht eine relativ sichere Integration der Geräte ins Kfz. Von Klemmhalterungen ist grundsätzlich abzusehen. Zu scharfe Kantenradien der Geräte werden durch die Halterung umschlossen und stellen somit kein Gefährdungspotential mehr dar. Verschiedene Hersteller bieten hinsichtlich des Unfallverhaltens überprüfte Produkte für die meisten Fahrzeugtypen an.

Generell dürfen bei Einbau derartiger Geräte die Bedienteile (z.B. Betätigungstaster der Warnblinkanlage) nicht verdeckt werden.

Oft unterschätzt, birgt dies immer die Gefahr von Ablenkungen von der Fahraufgabe und möglicherweise sogar Sichtbehinderungen durch ungünstige Positionierungen des Einbaus im Sichtfeld. Auf eine direkte Bedienung des tablet-PCs im betriebenen Fahrzeug sollte während der Fahrt grundsätzlich verzichtet werden.

3.3 Konnektivität

Hier gelten die Hinweise wie unter 2.3 aufgeführt.

4 Handhelds und Terminal Scanner

Vornehmlich in der Warenhaltung und Logistik werden keine Standardgeräte aus dem Consumer-Bereich eingesetzt, sondern sehr aufgabenspezifische Endgeräte. Für diese haben sich die Begriffe Handheld und Terminals bzw. Terminal Scanner etabliert.

Im Wesentlichen kommen folgende Gerätegruppen zum Einsatz:

4.1 Ergonomie

Bildschirm

Tastatur

Für die Bildschirmtastaturen gelten die gleichen Hinweise wie in Abschnitt 2 aufgeführt.

Ergänzend finden sich auch Geräte die mit Keypads und Folientastaturen ausgestattet sind. Das Volumen der Eingaben, die mit diesen Eingabemitteln durchgeführt werden, ist meist sehr gering. Anforderungen, wie sie an physische Tastaturen an Büroarbeitsplätzen gestellt werden, wären hier nicht angemessen. Dennoch sollte auf einen spürbaren Druckpunkt und eine aufgabenangemessene Anordnung der Tasten geachtet werden.

Gehäuse

4.3 Fahrzeugintegration - gerätespezifischer Teil

Im innerbetrieblichen Verkehr werden die Geräte häufig auf Staplern und anderen Spezialfahrzeugen fixiert. Der Fachhandel hält gerätespezifische Lösungen dazu bereit. Im normalen Kraftfahrzeug sind die Geräte sicher im Handschuhfach oder Kofferraum zu verstauen.

4.4 Konnektivität

Handhelds und Terminals sollten je nach Anwendung über folgende Möglichkeiten verfügen:

5 Geräteunabhängige Sicherheitsaspekte

6 Fahrzeugintegration mobiler IKT - allgemeiner Teil

Abb. 2 Sichtbehinderung am Beispiel eines Navigationsgerätes

Bereits ein vergleichsweise kleines Bildschirmgerät wie ein solches Navigationssystem, führt zu einem blinden Fleck von 2 x 3 m auf einer Sehdistanz von 15 m Entfernung. Eine Anbringung von Geräten an der Windschutzscheibe sollte daher grundsätzlich nicht erfolgen. Zu bevorzugen ist dagegen eine seitliche Positionierung am unteren Rand des Blickfeldes (vgl. Abb. 2): Die leicht seitliche Positionierung (max. 30° seitlich der Geradeaussicht) des Bildschirmgerätes am unteren Rand des Blickfeldes bietet folgende Vorteile:

Das Bildschirmgerät sollte dabei so positioniert werden, dass zum Ablesen und Bedienen des Gerätes der Kopf leicht nach unten geneigt werden muss. Auf eine streckfreie Handerreichbarkeit ist zu achten (vgl. Abb. 3). Eine Befestigung kann für viele Geräte z.B. durch eine Verankerung in den Lüftungsschlitzen des Fahrzeuges erfolgen. Hierbei ist der Auslösebereich diverser Airbags freizuhalten. Außerdem ist eine Prüfung des Unfallverhaltens seitens des Herstellers Voraussetzung für diese Anbringungsform.

Abb. 3 Empfehlung zur Positionierung von Bildschirmeinheiten im KFZ

Raum der Handerreichbarkeit (Einhandzone)

Freizuhaltendes Sichtfeld


7 Softwareergonomie

Für jedwede Software, die als Schnittstelle zum Anwender fungiert, sollten die einschlägigen Dialogprinzipien nach DIN EN ISO 9241-110 berücksichtigt werden - dies gilt geräteunabhängig. Durch so genanntes "Usability-Testing" kann die Normerfüllung abgeprüft werden. Verantwortungsvolle Hersteller passen ihre Software dementsprechend an, bevor sie auf den Markt kommt. Vergewissern Sie sich im Zweifel vor dem Einkauf der Software beim Anbieter, ob die Testung durchgeführt wurde. Die Dialogprinzipien sind nachfolgend aufgeführt:

8 Weiterführende Literatur

Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Informationen zusammengestellt.

1 Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Bezugsquelle:
Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger und unter www.dguv.de/publikationen

Unfallverhütungsvorschriften:

Informationen

2 Normen

Bezugsquelle:
Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin bzw. VDE-Verlag, Bismarckstraße 33, 10625 Berlin

3 Sonstige Literatur


___________


1) Mobile IKT wird künftig äquivalent verwendet mit mobile IT.
2) Diese Maße gelten für die Bedienung ohne Handschuhe. Für eine Bedienung mit Handschuhen wird bei gleicher Tastengröße ein Tastenmittenabstand von 40 mm empfohlen.
3) Bei mechanischen Tasten kann dies durch einen Tastenweg von 2 mm bis 4 mm und einem deutlich wahrnehmbaren Druckpunkt sowie einer Tastendruckkraft in der Größenordnung von 0,5 N bis 0,8 N gewährleistet werden.
4) Hierbei handelt es sich um druckempfindliche Displays. Diese sind nicht auf die Leitfähigkeit der druckausübenden Fläche angewiesen.
5) Lichtempfindlicher Sensor, der die Reflexion von Leuchtdioden auf einem Scannstreifen erfasst.
6) Laserbestrahlung des Codes und Auswertung mit optischen Sensoren.
7) Erfassung des Codes durch die digitale Auswertung eines Fotos.
8) 74/60/EWG: "Eine scharfe Kante ist eine aus hartem Werkstoff gebildete Kante mit einem Abrundungsradius von weniger als 2,5 mm".
9) In § 19, Absatz (3) der StVZO ist der Ein- bzw. Anbau von Fahrzeugteilen geregelt. Die Prüfinstitutionen argumentieren: "Ein- oder Anbau bedeutet z.B. lt. Definition "Bauteil (Fahrzeugteil)" im Sinne der EMV lt. 72/245/EWG: Mechanisch am Fahrzeug angebracht, kann ohne Werkzeug nicht auseinandergebaut oder entfernt werden? Trifft dies zu, unterliegt es der Richtlinie, die zu generalisieren ist."
10) ADAC - Zur Sache: Verwendung von Softwareapplikationen während der Fahrt, ADAC e. V. Ressort Verkehr, München, Oktober 2010.


ENDE

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