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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI/GUV-I 8690 / DGUV Information 211-030 - Arbeitsschutzmanagement - Mit System sicher zum Erfolg
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 05/2014aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung


Effizient organisierter Arbeitsschutz wird als Wettbewerbsfaktor immer wichtiger. Denn Produktivität und Qualität hängen entscheidend von der Gesundheit und Motivation der Menschen ab, die im Betrieb arbeiten. Im Spannungsfeld zwischen Kundenforderungen und Rechtspflichten können betriebliche Abläufe nur störungsfrei laufen, wenn Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit praxisgerecht berücksichtigt werden. Systematischer Arbeitsschutz und wirksame Arbeitsschutzmanagementsysteme versprechen dabei den größten Nutzen.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die AMS-Angebote der Unfallversicherungsträger. Diese Angebote helfen Ihnen, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit systematisch in die Führung und Organisation Ihres Betriebes zu integrieren, so dass alle im Betrieb gesund und leistungsbereit bleiben.

Weitere Informationen speziell für Ihre Branche erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Wenn Sie noch Fragen oder Beratungsbedarf haben:
Ihre Unfallversicherung ist für Sie da!

1 Warum Arbeitsschutzmanagement?

Systematischer Arbeitsschutz und wirksame Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) bedeuten: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gezielt planen, systematisch organisieren und konsequent als Führungsaufgabe betreiben. Dazu gehört auch, die Wirksamkeit des Arbeitsschutzmanagements regelmäßig zu prüfen und es kontinuierlich zu verbessern.

Detailliert beschrieben sind die Inhalte eines AMS im deutschen Nationalen Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme und im entsprechenden internationalen Leitfaden ILO-OSH 2001, der allen UNO-Mitgliedsstaaten zur Anwendung empfohlen ist. Auf diesen Leitfäden basieren auch die AMS-Angebote der Unfallversicherungsträger.

Vorteile eines Arbeitsschutzmanagementsystems

Konsequentes Handeln und Systematik im Arbeitsschutz rechnet sich meist in kurzer Zeit.

2 Warum mit uns?

Die Vorteile liegen auf der Hand: Ihre Unfallversicherung bietet praxisgerechte Lösungen "Aus der Branche, für die Branche" und hilft, unnötige Bürokratie zu vermeiden. Bei der Einführung oder Begutachtung Ihres AMS arbeiten Sie mit Partnern zusammen, deren Kompetenz im Arbeitsschutz Sie bereits kennen. Nutzen Sie die langjährige Erfahrung der qualifizierten AMS-Berater und AMS-Begutachter Ihrer Unfallversicherung.

Nach erfolgreicher Begutachtung bescheinigen wir Ihrem Betrieb, ein wirksames AMS zu betreiben. Diese Bescheinigung wird von den meisten Auftraggebern anerkannt, falls zur Auftragsvergabe ein AMS nachgewiesen werden muss.

Die AMS-Angebote Ihrer Unfallversicherung sind für den Betrieb freiwillig und mit keinerlei Zertifizierungszwängen verbunden.

Die Bezeichnung "Sicher mit System" ist hier nur beispielhaft gewählt und kann von den Bezeichnungen anderer Unfallversicherungsträger abweichen.

3 Der Weg zum Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS)

Unsere Angebote

Gehen Sie mit uns den Weg zu einem erfolgreichen AMS.

Mit unseren AMS-Angeboten lässt sich ein AMS auf einfache Weise einführen oder verbessern.

Adressen und weitere Informationen finden Sie im Anhang.

4 Wesentliche Inhalte eines AMS

Insbesondere folgende Regelungen müssen in die betrieblichen Strukturen und Abläufe integriert werden:

Diese Regelungen können in bestehende Managementsysteme integriert werden, z.B. in das Qualitäts- oder Umweltmanagement.

Einzelheiten zu den Bestandteilen eines AMS finden Sie in unseren branchenorientierten Umsetzungshilfen oder im Nationalen Leitfaden für AMS (siehe Anhang).

5 Warum begutachten?

Vorteile der Begutachtung

Die Begutachtung

Mit der AMS-Bescheinigung Ihrer Unfallversicherung weisen Sie nach, dass Sie auch im Arbeitsschutz einen bestens organisierten Betrieb führen.

Selbstverständlich können Sie ein AMS auch ohne nachfolgende Begutachtung einführen.

Die Bescheinigung ist ein Beispiel und kann von den Bescheinigungen anderer Unfallversicherungsträger abweichen.

6 Der Weg zur Bescheinigung

Das Begutachtungsverfahren

Die Begutachtung ist eine unabhängige Überprüfung der Wirksamkeit Ihres betrieblichen AMS durch Ihre Unfallversicherung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem arbeitsschutzgerechten Handeln der Führungskräfte und Beschäftigten. Die Begutachtung erfolgt freiwillig auf Wunsch des Betriebes. Sie wird auf Basis eines zwischen den Unfallversicherungsträgern abgestimmten Verfahrensgrundsatzes durch qualifizierte AMS-Begutachter nach einem qualitätsgesicherten Prozess und nach definierten Mindeststandards durchgeführt.

Bei der Begutachtung wird geprüft, ob die relevanten Inhalte des Nationalen Leitfadens für AMS umgesetzt werden und ob Indikatoren vorliegen, die auf ein wirksames Führungs- und Arbeitsverhalten im Arbeitsschutz schließen lassen. Die Begutachtung umfasst die Prüfung von Dokumenten, Begehungen im Betrieb sowie Interviews mit Führungskräften und Beschäftigten (Näheres im Anhang).

Nach erfolgreicher Begutachtung wird der Betrieb mit einer zwischen den Unfallversicherungsträgern abgestimmten Bescheinigung ausgezeichnet.

Über Details des konkreten Verfahrens informiert die für Sie zuständige Unfallversicherung.

7 Erfolge messen

Indikatoren und Kennzahlen

Ein AMS wird nur dann die Leistung des Arbeitsschutzes nachhaltig verbessern, wenn es Regelkreise aufweist. Dazu muss fortlaufend festgestellt werden, ob und wo Änderungen notwendig bzw. Optimierungspotenziale vorhanden sind, beispielsweise bei betrieblichen Prozessen, Arbeitsbedingungen und beim sicheren und gesundheitsgerechten Handeln der Führungskräfte und Beschäftigten.

Wesentliche Elemente dieser Regelkreise sind Indikatoren und Kennzahlen, mit denen der Nutzen eines AMS und die Verbesserung der Arbeitsschutzleistung ermittelt werden können.

Vorschläge für solche Indikatoren und Kennzahlen, aus denen Sie die relevanten auswählen können, finden Sie im Bericht "Verbesserung der Arbeitsschutzleistung durch ein AMS" (siehe Anhang).

Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Gruppen von Indikatoren und Kennzahlen im AMS:

8 Anhang

Angebote, Adressen und Informationen

Informationen und Angebote, die Ihnen die Umsetzung in die Praxis erleichtern:

Speziell für Ihre Branche bietet Ihre Unfallversicherung

(Adressen von Unfallversicherungsträgern und anderen Stellen im Internet unter www.dguv.de)

Informationen und Schriften des Fachbereichs "Organisation des Arbeitsschutzes" (FB ORG) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, z.B.

(Download unter www.dguv.de > Webcode d69359)

Einzelheiten der Begutachtung

Anfrage an Ihre Unfallversicherung

Sie erhalten Informationen über die Vorgehensweise bei der Begutachtung und über geeignete AMS-Angebote. Ihre Unfallversicherung prüft die Voraussetzungen für eine Begutachtung, legt den Geltungsbereich fest und trifft eine Vereinbarung mit Ihnen.

Bestandsaufnahme

Am Beginn des Begutachtungsverfahrens steht entweder

Maßnahmen planen und umsetzen

Als Ergebnis der Bestandsaufnahme optimieren Sie Ihre Arbeitsschutzorganisation. Bei Bedarf unterstützt Sie Ihre Unfallversicherung im Rahmen ihrer AMS-Angebote, z.B. mit Umsetzungshilfen, Beratung oder Seminaren.

Vor-Begutachtung (Stufe 1)

Die AMS-Dokumentation und Vorgehensweisen Ihres Betriebs werden begutachtet, z.B. hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen nach der Bestandsaufnahme, der Zielsetzungen im Arbeitsschutz, der Umsetzung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen oder der Verfahren zur ständigen Verbesserung innerhalb des Geltungsbereichs. Ihre AMS-Dokumentation muss Aussagen zu den Inhalten einer Umsetzungshilfe der Unfallversicherung bzw. zu den relevanten Elementen des Kapitels 2 des Nationalen Leitfadens für AMS enthalten. Sollte Ihre AMS-Dokumentation nicht ausreichend sein, so haben Sie Gelegenheit, vor der weiteren Begutachtung die notwendigen Verbesserungen durchzuführen.

Begutachtung im Betrieb (Stufe 2)

Im Rahmen der Begutachtung wird durch

die Umsetzung des AMS beurteilt und durch repräsentative Stichproben die Wirksamkeit des AMS überprüft. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem wirksamen Handeln im Arbeitsschutz vor Ort.

Bericht und Bescheinigung

Über die Begutachtung und deren Ergebnisse erhalten Sie einen Bericht, der gegebenenfalls auch Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen enthält. Nach erfolgreicher Begutachtung wird Ihnen von der Leitung der Präventionsabteilung Ihrer Unfallversicherung eine Bescheinigung ausgestellt, die bestätigt, dass das AMS Ihres Betriebs die Anforderungen der Umsetzungshilfe Ihrer Unfallversicherung bzw. des Nationalen Leitfadens für AMS erfüllt und dass es wirksam umgesetzt ist. Wird aufgrund von Abweichungen keine Bescheinigung ausgestellt, ist nach Verbesserungen eine ergänzende Begutachtung möglich. Die Bescheinigung ist 3 Jahre gültig, sofern die dafür vereinbarten Grundlagen weiter bestehen. Vor Ablauf der Gültigkeit können Sie eine neue Bescheinigung in Verbindung mit einer Wiederholungs-Begutachtung beantragen.


ENDE

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