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BGI/GUV-I 762 / DGUV Information 209-051 - Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
(Ausgabe 08/2001; 11/2006; 08/2011; 07/2016)
Wassergemischte Kühlschmierstoffe unterliegen aufgrund ihres hohen Wasseranteils in der Anwendung zwangsläufig einer Besiedlung mit Mikroorganismen (umgangssprachlich als Verkeimung bezeichnet). Es handelt sich dabei um eine Mischflora aus verschiedenen Bakterien- und/oder Pilzarten, die auch als sogenannte Biofilme auf und an Oberflächen wachsen können. Hieraus können sich nicht nur technische Probleme bei Fertigungsverfahren der trennenden und umformenden Be- und Verarbeitung ergeben, sondern auch mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen.
Wassermischbare Kühlschmierstoffe (Konzentrate) unterliegen aufgrund ihrer hohen Chemikalienkonzentration in der Regel keiner mikrobiellen Besiedlung. Bei älteren, angebrochenen Behältern ist eine Verkeimung möglich, da sich Inhaltsstoffe (z.B. Biozide) mit der Zeit abbauen können. Des Weiteren kann durch Verunreinigungen (z.B. Eindringen von Wasser über Mischgeräte oder Kondenswasser) eine Verkeimung erfolgen. Solche Konzentrate können dann auch den eingesetzten Kühlschmierstoff kontaminieren. In der Regel sind KSS-Konzentrate 6 bis 12 Monate haltbar (bei der Herstellfirma nachfragen).
Nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe unterliegen in der Regel keiner mikrobiellen Besiedlung, da die lebenswichtige Komponente "Wasser" fehlt. In Grenzbereichen der Öloberfläche kann sich aber durch ungewollten Wassereintrag (z.B. Kondenswasserbildung) auch ein Bewuchs mit Mikroorganismen bilden. Hierdurch entstehen erfahrungsgemäß keine gesundheitlichen Probleme.
(Begriffsdefinition Kühlschmierstoffe gemäß DIN 51.385)
1 Anwendungsbereich
Diese Information findet Anwendung auf Tätigkeiten mit wassermischbaren und -gemischten Kühlschmierstoffen, insbesondere hinsichtlich ihrer mikrobiellen Belastung.
Sie fasst die "sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse" zusammen, auf deren Grundlage eine Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung nach § 6 der Biostoffverordnung (BioStoffV) und nachfolgende Festlegung von Schutzmaßnahmen vorgenommen werden kann.
Darüber hinaus werden Erläuterungen gegeben zum Vorkommen von Mikroorganismen in wassergemischten Kühlschmierstoffen, zu möglichen Gefährdungen und zu Maßnahmen, die geeignet sind, eine mikrobielle Besiedlung zu kontrollieren.
2 Begriffsbestimmungen/-glossar
Offizielle Begriffsdefinitionen nach BioStoffV oder anderen staatlichen Regelwerken der Unfallversicherungsträger werden in Normalschrift wiedergegeben. Erläuterungen und Ergänzungen dazu, die für den Anwenderkreis dieser Informationsschrift zu einem besseren Verständnis dienen, erfolgen in Kursivschrift; ebenso Definitionen, für die keine offiziellen Begriffsbestimmungen vorliegen.
Im Sinne dieser Information werden folgende Begriffe bestimmt:
(Stand: 21.08.2023)
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