Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI/GUV-I 762 / DGUV Information 209-051 - Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 08/2001; 11/2006; 08/2011; 07/2016)



Archiv: 08/2011, 11/2006

Vorbemerkungen

Wassergemischte Kühlschmierstoffe unterliegen aufgrund ihres hohen Wasseranteils in der Anwendung zwangsläufig einer Besiedlung mit Mikroorganismen (umgangssprachlich als Verkeimung bezeichnet). Es handelt sich dabei um eine Mischflora aus verschiedenen Bakterien- und/oder Pilzarten, die auch als sogenannte Biofilme auf und an Oberflächen wachsen können. Hieraus können sich nicht nur technische Probleme bei Fertigungsverfahren der trennenden und umformenden Be- und Verarbeitung ergeben, sondern auch mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Wassermischbare Kühlschmierstoffe (Konzentrate) unterliegen aufgrund ihrer hohen Chemikalienkonzentration in der Regel keiner mikrobiellen Besiedlung. Bei älteren, angebrochenen Behältern ist eine Verkeimung möglich, da sich Inhaltsstoffe (z.B. Biozide) mit der Zeit abbauen können. Des Weiteren kann durch Verunreinigungen (z.B. Eindringen von Wasser über Mischgeräte oder Kondenswasser) eine Verkeimung erfolgen. Solche Konzentrate können dann auch den eingesetzten Kühlschmierstoff kontaminieren. In der Regel sind KSS-Konzentrate 6 bis 12 Monate haltbar (bei der Herstellfirma nachfragen).

Nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe unterliegen in der Regel keiner mikrobiellen Besiedlung, da die lebenswichtige Komponente "Wasser" fehlt. In Grenzbereichen der Öloberfläche kann sich aber durch ungewollten Wassereintrag (z.B. Kondenswasserbildung) auch ein Bewuchs mit Mikroorganismen bilden. Hierdurch entstehen erfahrungsgemäß keine gesundheitlichen Probleme.

(Begriffsdefinition Kühlschmierstoffe gemäß DIN 51.385)

1 Anwendungsbereich

Diese Information findet Anwendung auf Tätigkeiten mit wassermischbaren und -gemischten Kühlschmierstoffen, insbesondere hinsichtlich ihrer mikrobiellen Belastung.

Sie fasst die "sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse" zusammen, auf deren Grundlage eine Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung nach § 6 der Biostoffverordnung (BioStoffV) und nachfolgende Festlegung von Schutzmaßnahmen vorgenommen werden kann.

Darüber hinaus werden Erläuterungen gegeben zum Vorkommen von Mikroorganismen in wassergemischten Kühlschmierstoffen, zu möglichen Gefährdungen und zu Maßnahmen, die geeignet sind, eine mikrobielle Besiedlung zu kontrollieren.

2 Begriffsbestimmungen/-glossar

Offizielle Begriffsdefinitionen nach BioStoffV oder anderen staatlichen Regelwerken der Unfallversicherungsträger werden in Normalschrift wiedergegeben. Erläuterungen und Ergänzungen dazu, die für den Anwenderkreis dieser Informationsschrift zu einem besseren Verständnis dienen, erfolgen in Kursivschrift; ebenso Definitionen, für die keine offiziellen Begriffsbestimmungen vorliegen.

Im Sinne dieser Information werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. Aerobbedeutet in Anwesenheit von (Luft-) Sauerstoff. Aerobe Mikroorganismen sind auf die Anwesenheit von Sauerstoff angewiesen und können sich nur in Anwesenheit von freiem Sauerstoff vermehren.
    (Vergleiche anaerob/fakultativ anaerob)
  2. Allergenist ein körperfremder organischer oder anorganischer Stoff, der im Körper eine Immunantwort auslöst.
    (Siehe auch "Allergie" und "Sensibilisierung")
  3. Allergieist die erworbene Überempfindlichkeitsreaktion des Immunsystems; übermäßige Reaktion des Immunsystems auf körperfremde Substanzen, z.B. Gräserpollen, Schimmelpilzsporen, organischer Staub.
  4. Anaerobbedeutet in Abwesenheit von (Luft-) Sauerstoff. Anaerobe Mikroorganismen sind nur in Abwesenheit von (Luft-) Sauerstoff überlebens- und wachstumsfähig. (Luft-) Sauerstoff kann für diese Organismen sogar toxisch sein.
    (Vergleiche aerob/fakultativ anaerob)
  5. Bioaerosole: Unter Bioaerosolen nach der BioStoffV werden luftgetragene Flüssigkeitströpfchen und feste Partikel verstanden, die aus Biostoffen oder deren Stoffwechselprodukten bestehen oder mit ihnen behaftet sind. Wegen ihrer geringen Größe (typischerweise 0,1-10 Mikrometer) schweben sie in der Luft und können eingeatmet werden.
  6. Biofilmist die Vergesellschaftung von Bakterien, Schimmelpilzen und anderen Mikroorganismen; sie bilden zusammen mit Metallabrieb filmartige Strukturen innerhalb von Maschinen und Leitungssystemen.
  7. Biostoffe (synonym: Biologische Arbeitsstoffe) sind Mikroorganismen, einschließlich gentechnisch veränderter Mikroorganismen, Zellkulturen und humanpathogener Endoparasiten, die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können. (... )
    Für wassergemischte KSS sind hauptsächlich Mikroorganismen wie Bakterien, Schimmelpilze und Hefen relevant.
  8. Endotoxine(endo = innen, innerhalb; Toxin = Gift) sind Bestandteile in der Zellwand bestimmter Bakterien, die beim Einatmen Entzündungsreaktionen und Fieber auslösen können.
  9. Exposition gegenüber Biostoffen: Exposition ist das Vorhandensein von Biostoffen, die im Rahmen gezielter oder nicht gezielter Tätigkeiten auf die Beschäftigten einwirken.
  10. Fakultativ anaerob

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 21.08.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion