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BGI 743 / DGUV Information 209-047 - Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
(Ausgabe 2006; 02/2017)
Archiv: 2006
Die vorliegende DGUV Information 209-047 "Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren" beruht auf der gleichnamigen BGI 743, Ausgabe 2006, die in Hinblick auf die neuen Grenzwerte sowie auf die aktuellen Kenntnisse der arbeitsmedizinisch-toxikologischen Wirkungen der nitrosen Gase aktualisiert wurde.
Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat für Stickstoffoxide (Stickstoffmonoxid und -dioxid) neue Grenzwerte für die Beurteilung der Exposition am Arbeitsplatz (Arbeitsplatzgrenzwerte, AGW) wie folgt festgelegt:
AGW für Stickstoffmonoxid: 2 ppm; Spitzenbegrenzung (Kurzzeitwert-Überschreitungsfaktor): 2(II) *
AGW für Stickstoffdioxid: 0,5 ppm; Spitzenbegrenzung (Kurzzeitwert-Überschreitungsfaktor): 2(I) *
Die aktuellen Grenzwerte wurden somit gegenüber den früher gültigen Luftgrenzwerten deutlich reduziert.
Für die Schweißtechnik bedeuten diese neuen Grenzwerte, dass nicht nur bei der Anwendung der Autogentechnikverfahren, sondern auch bei den Lichtbogenverfahren ohne lüftungstechnische Maßnahmen am Arbeitsplatz die neuen Grenzwerte überschritten werden können 1. Gleichzeitig ist aus arbeitsmedizinisch-toxikologischer Sicht darauf hinzuweisen, dass schon bei Stickstoffdioxid-Konzentrationen ab etwa 1 ppm mit adversen (gesundheitsschädlichen) Effekten im menschlichen Organismus gerechnet werden muss.
In der TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten", Nummer 3.2.4, wird darauf hingewiesen, dass bei der Anwendung von Verfahren der Schweißtechnik insbesondere in engen Räumen mit hohen Expositionen zu rechnen ist. Diese Aussage betrifft auch die Konzentrationen an nitrosen Gasen (Stickstoffoxide), denn unter diesen Bedingungen sind mehrfache Grenzwertüberschreitungen und hohe Gesundheitsgefährdungen zu erwarten.
Die vorliegende Informationsschrift beschreibt die dadurch entstehenden Gefahren und gibt Hinweise auf erforderliche Schutzmaßnahmen. Sie konkretisiert insoweit die TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten" sowie die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".
1 Entstehung von nitrosen Gasen in der Schweißtechnik
Stickstoffmonoxid entsteht am Rand der Flamme oder des Lichtbogens bei Temperaturen über 1000 °C aus dem Sauerstoff (O2) und dem Stickstoff (N2) der Luft (1). Das Stickstoffmonoxid oxidiert danach bei Raumtemperatur zu Stickstoffdioxid (2):
(1) N2 + O2 - > 2 NO (siehe Anhang 2)
(2) 2 NO + O2 - > 2 NO2
In Abhängigkeit von den schweißtechnischen Verfahren und von den jeweiligen Arbeitsbedingungen entstehen Stickstoffoxidgemische (NOX) unterschiedlicher Menge und Zusammensetzung. Diese werden als nitrose Gase bezeichnet.
2 Gesundheitsgefahren und Vergiftungssymptome
Akute Vergiftungen
Nitrose Gase wirken toxisch und haben bei höherer Konzentration einen beißenden, stechenden, chlorartigen Geruch.
Nach dem Einatmen wirken nitrose Gase insbesondere auf die tieferen Atemwege und die Lunge. Bei Kontakt mit den Schleimhäuten entstehen salpetrige Säure und Salpetersäure. Dadurch können die Schleimhäute, die oberen und besonders die tiefen Atemwege und das Lungengewebe schwer geschädigt werden.
Folgende Symptome deuten auf ein Anfangsstadium einer Vergiftung durch nitrose Gase hin:
Auftreten und Ausmaß vorgenannter Symptome hängen von der Konzentration und der Einwirkungsdauer (Expositionsdauer) der eingeatmeten nitrosen Gase ab.
Allerdings treten diese Symptome nicht immer auf, eine verlässliche Warnwirkung ist daher nicht gegeben!
Folgende Symptome deuten auf ein fortgeschrittenes Stadium einer Vergiftung durch nitrose Gase hin:
Typisch für dieses lebensbedrohliche Krankheitsbild ist, dass diese Symptome oft erst nach einer Latenzzeit von einigen Stunden bis wenigen Tagen auftreten. Sie sind Ausdruck einer Wasseransammlung im Lungengewebe (Lungenwassersucht, Lungenödem), die die Sauerstoffversorgung des Organismus beeinträchtigt. Nach Einwirkung sehr hoher Konzentrationen nitroser Gase kann auch eine Methämoglobin-Bildung mit der Folge einer unzureichenden Sauerstofftransportfähigkeit des Blutes resultieren. Beide Krankheitsbilder, insbesondere aber das Lungenödem, können zum Tode führen.
Bei Abheilung des Lungenödems können verschiedene Spätfolgen als Krankheitsbilder zurückbleiben, z.B.:
Chronische Exposition
Bei längerfristigen Expositionen gegenüber Stickstoffdioxid oberhalb von ca. 0,5 - 1,5 ppm können Entzündungsprozesse im Bereich der Atemwege und der Lunge einsetzen, die zunächst noch symptomfrei verlaufen können. Darüber hinaus können auch Atembeschwerden durch eine resultierende Überempfindlichkeit (Hyperreaktivität) oder Engstellung der Bronchien (Atemwegsobstruktion) eintreten.
3 Gefährdung durch nitrose Gase
(Stand: 12.07.2019)
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