Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk; BGI / DGUV-I |
DGUV Information 209-014 / BGI 557 - Lackieren und Beschichten
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
(Ausgabe 2002; 2006; 12/2013; 08/2019)
Lackierarbeiten werden in einer Vielzahl von Arbeitsfeldern durchgeführt. Beispiele sind Lohnbeschichtung, Fensterbau, Stahlbau, Fahrzeugbau, Schiffbau, Musikinstrumentenbau, Schreinerei, KFZ-Reparatur.
Lackierarbeiten sind fast immer mit erheblichen Gefährdungen verbunden. Das gilt vor allem für das Spritzlackieren von Hand. Aber auch andere Auftragsverfahren, zum Beispiel Rollen oder Streichen, sind nicht ungefährlich. Auch bei den zugehörigen Vor- und Nacharbeiten müssen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ergriffen werden.
Die Hauptursache für Gefährdungen sind die Beschichtungsstoffe selbst. Nahezu durchgängig handelt es sich um Gefahrstoffe, die viele unterschiedliche gesundheitsschädliche Komponenten enthalten. Die meisten flüssigen Lacke sind noch dazu entzündbar und führen deshalb zu Brand- und Explosionsgefährdungen.
Anwendungsbereich
In dieser Informationsschrift sind die wichtigsten Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz beim Lackieren und Beschichten dargestellt. Sie richtet sich in erster Linie an Beschäftigte, die diese Arbeiten durchführen. Aber auch Führungskräfte und im betrieblichen Arbeitsschutz tätige Personen sollen unterstützt werden, zum Beispiel bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisungen sowie der Durchführung von Unterweisungen.
Berücksichtigt werden Gefährdungen bei folgenden Arbeitsschritten:
In dieser Schrift nicht enthalten sind Gefährdungen und Maßnahmen für andere Auftragsverfahren wie Tauchen, Fluten, Gießen, Walzen, Tränken, Elektrotauchlackieren sowie das Pulverbeschichten.
Zu einigen Themen, die in dieser Information behandelt werden, sind ausführlichere Informationen in den folgenden Publikationen zu finden:
Thema | Druckschrift |
Brand- und Explosionsschutz | DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe" |
Elektrostatisches Beschichten, Pulverbeschichten | DGUV Information 209-052 "Elektrostatisches Beschichten" |
Gesundheitsschutz, persönliche Schutzausrüstung | DGUV Regel 109-013 "Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten - Lackaerosole" |
1 Beschichtungsstoffe
Flüssige Beschichtungsstoffe werden auf Wasser- oder Lösemittelbasis hergestellt. Sie können durch Handanstrich oder im Sprüh- oder Spritzverfahren aufgetragen werden. Sie sind anwendungsfertig oder müssen vor dem Verarbeiten an Mischplätzen oder in besonderen Mischräumen verdünnt, gemischt oder pigmentiert werden.
1.1. Zusammensetzung von Beschichtungsstoffen, Verdünnungsmitteln und Reinigern
Beschichtungsstoffe sind sehr komplex zusammengesetzt und bestehen oft aus Dutzenden von Einzelstoffen.
Einkomponentige Beschichtungsstoffe (1K-Produkte):
Zweikomponentige Beschichtungsstoffe (2K-Produkte, bestehend aus Harz und Härter):
Tabelle 1: Beispiele für Komponenten in Industrielacken
Komponente | Beispiele |
Organische Lösemittel | Xylol, Testbenzin, Glykole, Glykolether |
Bindemittel | Alkydharze, Acrylatharze, Epoxidharze, Polyurethanharze |
Pigmente | Metalloxide, Ruß |
Füllstoffe | Silikate, Carbonate, Sulfate, Oxide |
Härter bei 2-Komponentensystemen | Polyisocyanate, (Poly-)Amine |
Additive | Konservierungsmittel, Antihautmittel |
Spraydosen enthalten zusätzlich Treibgase.
Tabelle 2: 1K-Produkte; typische gefährliche Inhaltsstoffe und Gesundheits-, Brand- und Explosionsgefährdungen
1K-Produkte | |||
Beschichtungsstoffe | Typische gefährliche Inhaltsstoffe | Mögliche Gesundheitsgefährdungen | Brand- und Explosionsgefährdung |
Wässrige Beschichtungsstoffe | Konservierungsmittel (z.B. Isothiazolinone), Silikate, Organische Lösevermittler (z.B. Glykole, Glykolether) |
|
(Stand: 21.08.2023)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion