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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 208-059 - Sicherer Umgang mit Teleskopstaplern
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 06/2023)



Vorwort

Teleskopstapler erfreuen sich in vielen Branchen, insbesondere im Bauwesen sowie in der Land- und Forstwirtschaft, aber auch im kommunalen Bereich, im Gartenbau, im Recyclingbereich, im Schrotthandel und in Häfen immer größerer Beliebtheit. Sie können durch die Kopplung mit verschiedenen Anbaugeräten eine Vielzahl unterschiedlicher Rüstzustände einnehmen. So übernimmt die Grundmaschine - bestehend aus Fahrgestell, festem oder drehbarem Oberwagen und teleskopierbarem Ausleger - in Kombination mit Gabelzinken, einer Arbeitsbühne, einer Anbauwinde oder einer Schaufel mit wenigen Handgriffen die Funktion eines Staplers, einer Hubarbeitsbühne, eines Mobilkrans oder eines Laders. Der klare Vorteil: Anstelle eines großen Fuhrparks spezieller Maschinen genügt eine Grundmaschine.

Auf der anderen Seite darf nicht vergessen werden, dass mit den vielfältigen Rüstzuständen und den jeweiligen Besonderheiten des vorhandenen Arbeitsumfelds ein breites Gefahrenpotential einhergeht. Ein sicheres Betreiben von Teleskopstaplern erfordert daher neben Fachwissen und fachspezifischem Können auch die Fähigkeit, mögliche Gefährdungen zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.

Die vorliegende DGUV Information wendet sich an Unternehmer, die Teleskopstapler betreiben oder vermieten, an Bedienerinnen und Bediener sowie an Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal. Sie soll dem genannten Personenkreis helfen, Teleskopstapler und deren Anbaugeräte sicher zu betreiben und in einem sicheren Zustand zu halten.

Zur besseren Übersicht wurden einzelne Textabschnitte symbolisch gekennzeichnet. Durch die Kennzeichnung werden die zuvor genannten Personengruppen angesprochen und wichtige Handlungshinweise bzw. weiterführende Informationen gegeben.

Betreiber/innen, Vermieter/innen
Bediener/innen
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal
Handlungshinweis
Information


1 Anwendungsbereich

Teleskopstapler gehören gemäß ISO 5053-1 der Familie der Flurförderzeuge an. Für den europäischen Raum sind die entsprechenden Bau- und Ausrüstungsbestimmungen insbesondere in den Normen DIN EN 1459-1 bzw. -2 und DIN EN ISO 3691-2 aufgeführt. In der Grundkonfiguration ist jeder Teleskopstapler mit Gabelzinken ausgestattet (siehe Abb. 1.1, Position 1).

Für den Bereich des Bauwesens existieren Maschinen ähnlicher Bauart, die gemäß DIN EN 474-1 und -3 gebaut werden und der Gattung der Erdbaumaschinen zugeordnet sind. Sie werden als Teleskopradlader bezeichnet und sind vorrangig für den Transport von Schüttgütern mit einer Ladeschaufel vorgesehen, wobei der Transport des Ladegutes vorwiegend durch Verfahren des Laders erfolgt. Der Ausleger befindet sich bei diesen Maschinen im Regelfall unmittelbar vor - also nicht wie beim Teleskopstapler rechts neben - der Kabine. Diese Maschinen befinden sich außerhalb des Anwendungsbereichs der vorliegenden Schrift (siehe Abb. 1.1, Position 3).

Im Hafenbereich werden zum Stapeln und zum Umschlagen von Containern so genannte "Reachstacker" eingesetzt. Sie sind mit einem Spreader ausgestattet, der die Aufnahme von Containern ermöglicht. Diese Maschinen werden in der vorliegenden Schrift nicht behandelt (siehe Abb. 1.1, Position 4).

Im land- und forstwirtschaftlichen Bereich eingesetzte Teleskopstapler müssen zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz gemäß Anhang I der Europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auch die Anforderungen der EU-Verordnung 167/2013 erfüllen, um als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen werden zu können. In der Normenreihe der EN 1459 existiert daher ein spezieller Teil 8 "Traktoren mit veränderlicher Reichweite", der die zusätzlichen Aspekte aus der EU-Verordnung 167/2013 beinhaltet. Diese Maschinen sind Teil der vorliegenden Schrift (siehe Abb. 1.1, Position 2).

Abb. 1.1 Anwendungsbereich dieser Schrift


2 Unfallgeschehen und Gefährdungen

So vielfältig wie die Anwendungsmöglichkeiten von Teleskopstaplern sind, so vielfältig ist auch das entsprechende Unfallgeschehen. Drei häufige Unfallarten sind:

Abb. 2.1 Typische Unfallarten

Tabelle 2.1 und die nachfolgenden Beispiele 1 bis 4 zeigen einige typische Unfallursachen zu diesen Unfallarten auf. Die Maßnahmen zur Verhinderung sind detailliert in Abschnitt 8 "Sicherer Betrieb" beschrieben.

Tabelle 2.1: Beispielhafte Unfallursachen

Beispielhafte Unfallursachen Kipp-

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