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Regelwerk; Prävention, DGUV-Information

BGI/GUV-I 8682 / DGUV Information 207-019 - Gesundheitsdienst
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 10/2011; 04/2018)



Archiv: 10/2011


Vorwort

Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Rechtsvorschriften zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen. Diese Vorschriften sind aufgrund der geforderten Rechtssicherheit häufig nicht in der Sprache der Praxis verfasst. Deshalb stellen sich in der Praxis Fragen: Welche Vorschriften gelten? Wo sind sie zu finden? Wie lassen sie sich umsetzen? Genau da setzt diese Informationsbroschüre an. Sie hilft Ihnen, bei Ihren Entscheidungen auf der sicheren Seite zu stehen. In die Online Version dieser Broschüre sind Hyperlinks eingearbeitet, die zusätzliche Arbeitsschutzinformationen im Internet liefern.

Die Informationen richten sich in erster Linie an die Unternehmensleitung und die Führungskräfte und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften geben, sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Die Unternehmungsleitung kann bei Beachtung der in Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln veröffentlicht worden, sind diese vorrangig zu beachten.

1 Zielsetzung und Anwendungsbereich

Die Tätigkeiten der Beschäftigten im Gesundheitsdienst zielen darauf ab, Patienten und Patientinnen zu heilen oder ihre Lebensqualität zu erhalten oder zu erhöhen. Diese Tätigkeiten sind allerdings mit Gefährdungen und Belastungen verbunden, die zu Gesundheitsschäden der Beschäftigten oder der Patienten und Patientinnen führen können.

Zum Schutz vor diesen Gefährdungen sind bei vielen dieser Tätigkeiten sowohl Belange des Beschäftigtenschutzes als auch des Patientenschutzes zu berücksichtigen. Zum Schutz der Beschäftigten ist eine Vielzahl von Vorschriften, Regeln und Empfehlungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beachten. Bezüglich des Patientenschutzes sind Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) heranzuziehen.

Diese Information gibt den im Gesundheitsdienst mit Fragen des Arbeitsschutzes Betrauten einen Überblick über die wichtigsten Gefährdungen und wie man geeignete Schutzmaßnahmen ermitteln kann. Nicht nur die Aufgaben der Unternehmungsleitung und der Führungskräfte insbesondere bei der Gefährdungsbeurteilung sind darin angesprochen, sondern auch die Mitwirkung der Versicherten, die ihren Sachverstand mit einbringen sollen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten. Im Sinne eines Wegweisers verweist diese Information auf wichtige Rechts- und Informationsquellen.

Diese Information betrachtet Tätigkeiten in Arbeitsbereichen, in denen Patienten und Patientinnen medizinisch oder zahnmedizinisch untersucht, behandelt, gepflegt oder versorgt werden. Sie gilt ebenso für alle Tätigkeiten, die im direkten Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten stehen, z.B. Reinigung, Desinfektion, Wäschebehandlung oder Instrumentenaufbereitung.

Diese Information betrachtet hingegen nicht Tätigkeiten in der Tiermedizin, da deren Gefährdungen und Schutzmaßnahmen oft sehr unterschiedlich im Vergleich zu human- und zahnmedizinischen Tätigkeiten sind.

2 Gefährdungen im Gesundheitsdienst und grundlegende Maßnahmen

a Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen

Nach dem Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) müssen alle Arbeitgeber - unabhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - eine Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb durchführen. Ziel ist die ständige Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Dazu sind arbeitgeberseitig

Zusätzlich sind entsprechend der Arbeitsaufgabe und der dabei entstehenden potenziellen Gefährdungsmöglichkeiten weitere Rechtsvorschriften, wie u. a. die Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV), die Biostoffverordnung ( BioStoffV), die Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV), die Röntgen- und Strahlenschutzverordnung ( RöV, StrlSchV), das Medizinproduktegesetz ( MPG), die Medizinprodukte-Betreiberverordnung ( MPBetreibV) und das Mutterschutzgesetz ( MuSchG) zu beachten. Spezielles Augenmerk ist dabei auf die aus diesen Gesetzen und Verordnungen ggf. erwachsende Pflicht zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und zur Durchführung besonderer Überwachungs- und Aufzeichnungspflichten zu legen.

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