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DGUV Information 204-041 - Erweiterte Erste Hilfe in Windenergieanlagen und -parks
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
(Ausgabe 01/2021)
Bei der Erarbeitung der ehemaligen Fachinformation (Ausgabe 12/2016) haben viele Vertreter betroffener Unternehmen sowie beteiligter Fachorganisationen und Arbeitsschutzinstitutionen mitgewirkt. Auf dieser Basis wurde für die jetzige Ausgabe der Text überwiegend redaktionell überarbeitet und teilweise inhaltlich zu folgenden Punkten ergänzt:
Im Zuge der Energiewende in Deutschland haben On- und Offshore-Windenergieanlagen (WEA) an Bedeutung gewonnen. Offshore-Windparks wurden in der Nord- und Ostsee in Betrieb genommen. Auch Onshore-Anlagen stehen manchmal in weit entlegenen Regionen und können dann die Unternehmen vor ungewöhnliche Herausforderungen hinsichtlich Arbeitsschutz und Notfallvorsorge stellen. Die Beschäftigten werden in WEa mit spezifischen Arbeitsbedingungen konfrontiert.
Offshore-Windparks befinden sich bis zu 125 km von der Küste entfernt in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Ebenso können Onshore-Windparks nicht selten in weit entlegenen ländlichen Regionen liegen und sind somit für Rettungsdienste schlecht erreichbar. Tätigkeiten in Windparks, z.B. auf WEa oder Umspannplattformen, sind mit erheblichen körperlichen Anstrengungen, Tätigkeiten in großen Höhen, räumliche Enge, Expositionen gegenüber Hitze und Kälte sowie durch Schichtdienste verbunden.
In Notfallsituationen können Verletzten/Erkrankten wie auch Ersthelfern und Ersthelferinnen extreme körperliche Anstrengungen abverlangt werden und außergewöhnlichen Temperaturen, Rauch und kaltem Wasser ausgesetzt sein. Die Zeitspanne bis zum Eintreffen eines Rettungsdienstes liegt wegen der Weitläufigkeit und erheblicher Entfernungen gerade in Offshore- Windparks zwischen 60 und 90 Minuten und kann sich infolge schlechter Wetterbedingungen auch noch deutlich verlängern. In dieser ungewöhnlich großen Zeitspanne müssen Erste-Hilfe-Maßnahmen geleistet werden, die einer besonderen Qualifizierung der Ersthelfenden bedürfen.
Die Unternehmensleitungen haben die Organisation der Ersten Hilfe und Rettung aus Gefahr entsprechend den Ergebnissen aus der Gefährdungsbeurteilungen verantwortlich zu regeln. In Abstimmung mit den Einrichtungen des öffentlichen Rettungsdienstes, Rettungsorganisationen und Krankenhäusern müssen auch Notfallrettung und medizinische Versorgung gewährleistet sein.
Die Ausführungen in dieser DGUV-Information gelten, wie bereits in den Vorgängerfassungen dargelegt, vorrangig für Tätigkeiten in Offshore-Windparks. Es können jedoch auch für Onshore-WEa in Deutschland in evtl. vorhandenen und begründeten Einzelfällen Anleihen aus dem hier beschriebenen Konzept der Erweiterten Ersten Hilfe gemacht werden. Ob im Notfall die grundlegend geforderte betriebliche Erste Hilfe ausreichend ist oder aber erweiterte Erste Hilfe Maßnahmen durch besser qualifizierte Beschäftigte mit Zusatzausrüstung und externer Unterstützung notwendig wären, ist durch jeweils betriebs- oder tätigkeitsspezifische Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Im Kapitel "Gefährdungsbeurteilung" finden sich gerade für Offshore-Windparks viele Aspekte und Bewertungen. Doch auch wenn beispielsweise in weit entlegenen Onshore-Windparks oder WEa hochrisikoreiche Tätigkeiten ausgeübt werden, ist durch Gefährdungsbeurteilung abzuklären, ob konkret unter diesen Bedingungen erweiterte Erste Hilfe Maßnahmen sinnvoll oder nötig sind. Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn beim Einsatz von Personal auf WEa im Ausland eine erhöhte Erste-Hilfe-Qualifikation nötig ist - wie sie hier beschrieben oder durch andere internationale Standards geregelt bzw. das beauftragende Unternehmen gefordert wird.
Die folgenden Empfehlungen für die Sicherstellung der Ersten Hilfe in Windenergie-Parks oder WEa soll den Leitungen der Unternehmen Hilfestellung bei der erforderlichen Planung und Umsetzung von Maßnahmen unter diesen besonderen Arbeits- und Rahmenbedingungen geben.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG) gilt in vollem Umfang im Bereich der On- und Offshore-Windenergieanlagen einschließlich der hierauf fußenden Verordnungen, z.B. Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV) oder Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV).
Ferner gelten für Unternehmen und Versicherte die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Unfallversicherungsträger, insbesondere die DGUV Vorschrift 1
(Stand: 23.08.2023)
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