Diese Informationen sind eine Handlungshilfe, insbesondere für die Unternehmen, die Arbeiten mit Chlorungseinrichtungen und Chlorungschemikalien zur Desinfektion von Trinkwasser durchführen.
Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.
Informationen richten sich in erster Linie an die Unternehmensleitung und sollen ihr Hilfestellung bei der Umsetzung ihrer Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Die Unternehmensleitung kann bei Beachtung der in den Informationen enthaltenen Empfehlungen, davon ausgehen, dass sie damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat.
Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Diese DGUV Information wurde unter Mitwirkung von Anlagenerrichtern, Betreibern, Fachverbänden und Unfallversicherungsträgern erarbeitet.
Chlorung ist der Zusatz von chlorhaltigen Chemikalien zum Zwecke der Desinfektion von Trinkwasser.
Chlorungseinrichtungen sind der Zusammenschluss verfahrenstechnischer Einrichtungen, die zur Chlorung von Wasser verwendet werden. Zu einer Chlorungseinrichtung gehören insbesondere:
in Gebrauch befindliche Behälter für Chemikalien und Chlor, z.B. Chlorgasbehälter,
Geräte zur Erzeugung chlorhaltiger Lösungen,
Misch-, Absperr-, Regel-, Dosier-, Mess- und Sicherheitseinrichtungen,
Leitungen.
Ortsveränderliche Chlorungseinrichtungen sind fahrbare oder tragbare Einrichtungen zur zeitlich begrenzten Verwendung an verschiedenen Einsatzstellen.
Elektrolyse-Chlorungseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen Hypochloritlösung oder Chlor durch Elektrolyse erzeugt wird.
Chlorgasführende Teile von Chlorungseinrichtungen sind Anlagenteile aus denen bedingt durch Überdruck beim Öffnen oder bei Leckagen Chlorgas entweichen kann.
Chlorgasbehälter ist der Oberbegriff für Chlorgasflaschen und Chlorgasfässer.
Chlorungschemikalien sind Gase, Feststoffe oder Lösungen, die bei Zugabe in Wasser oder durch Umsetzung mit anderen Chemikalien desinfizierend wirkende Chlorverbindungen freisetzen.
Chlorgasaustritt ist bei Verwendung von Chlorgas das Freiwerden geringer Chlorgasmengen. Ein Chlorgasaustritt kann z.B. beim Behälterwechsel auftreten.
Chlorgasausbruch ist bei Verwendung von Chlorgas das Freiwerden größerer Chlorgasmengen auf Grund eines Störungsfalls. Ein Chlorgasausbruch kann z.B. bei Undichtigkeiten an der Chlorungseinrichtung auftreten.
Chlorgasräume sind Räume, in denen sich chlorgasführende Teile von Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas befinden und Chlorgasbehälter verwendet werden.
Lagerräume sind Räume, in denen Chlorungschemikalien ausschließlich gelagert werden.
Chlorgasbeseitigungseinrichtung ist eine Einrichtung, die im Falle eines Chlorgasausbruchs bei Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas das austretende Chlorgas sicher und wirksam beseitigt. Sie kann bestehen aus Entchlorung, Neutralisation, Absorption oder Niederschlagung.
Entchlorung bedeutet die Umwandlung des oxidierend wirkenden Chlorgases in neutrales Chlorid.
Neutralisation bedeutet die Zugabe alkalischer Stoffe oder Lösungen zu sauren Lösungen von Chlor. Die Neutralisation dient der Vermeidung der Ausgasung von Chlorgas.
Absorption bedeutet die Aufnahme von Chlorgas in die flüssige Phase und deren Umwandlung zu chlorhaltigen Lösungen.
Niederschlagung bedeutet die Überführung von Chlorgas in die wässrige Phase durch einen Sprühnebel
Chlordioxideinrichtungen sind Chlor-Chlordioxidanlagen und Säure-Chlordioxidanlagen.
Chlor-Chlordioxidanlagen sind Anlagen, bei denen Chlordioxid aus Natriumchloritlösung und Chlorgas erzeugt wird.
Säure-Chlordioxidanlagen sind Anlagen, bei denen Chlordioxid aus Natriumchloritlösung und Salzsäure erzeugt wird.
Zusätzliche Chlordioxideinrichtung sind Chlordioxidanlagen nach den Peroxidverfahren für die Desinfektion von Behältern und Anlagenteilen
Befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Siehe Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 "Befähigte Personen".
Gesetze, Verordnungen und Vorschriften verpflichten den Betreiber von Chlorungseinrichtungen, die mit den Tätigkeiten, Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen festzulegen.
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