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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 203-080 - Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 04/2015)




Vorbemerkung

Montage, Wartung und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) erfordern meistens Arbeiten auf Dachflächen mit Absturzgefährdung. Bei den elektrotechnischen Anschlussarbeiten und bei Prüfungen können elektrische Gefährdungen auftreten.

Mit der neuen DGUV Information 203-080 "Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen" wird die Beurteilung der möglichen Gefährdungen erleichtert und unterstützt.

Die systematische Erfassung und Beurteilung arbeitsbedingter Gefährdungen sowie die Festlegung zielgerichteter Maßnahmen für eine Gefahrenprävention ist Pflicht des Unternehmers.

Diese DGUV Information wurde unter Mitwirkung von Anlagenerrichtern, Serviceunternehmen, Gutachtern und Berufsgenossenschaften erarbeitet.

1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information findet Anwendung bei

von Photovoltaik-Anlagen.

Sie findet keine Anwendung auf

2 Begriffe

1. Abschalten

Das Abschalten beinhaltet je nach Arbeitsaufgabe oder Arbeitsstelle mindestens eine der nachfolgend genannten Schalthandlungen:

2. AC-Seite (Wechselstromseite)

Teil einer PV-Anlage von den AC-Anschlüssen des PV-Wechselrichters bis zum Anschluss des PV-AC-Versorgungskabels oder der PV-AC-Versorgungsleitung an die elektrische Wechselstromversorgungsanlage.

3. Anlagenbetreiber


Person, welche die Verantwortung und die Pflicht für den sicheren Betrieb und ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage wahrnimmt.

4. Anlagenverantwortlicher


Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage bzw. der Anlagenteile zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehören.

5. Arbeitsverantwortlicher


Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit zu tragen. Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden.

6. Auftraggeber

ist im Sinne dieser DGUV Information entweder eine Privatperson oder ein Unternehmen in dessen Auftrag eine PV-Anlage errichtet/gewartet werden soll. Für ein Unternehmen gelten umfassende Verpflichtungen für das Zusammenwirken von Auftraggeber und dem ausführenden Unternehmen als Auftragnehmer. Eine Privatperson hat dem gegenüber nur eine eingeschränkte Mitwirkungspflicht bei der Information des ausführenden Unternehmens, z.B. zu Besonderheiten in der Dachkonstruktion, Alter der Dacheindeckung.

7. Auftragnehmer

ist das vom Auftraggeber mit der Errichtung/ Wartung einer PV-Anlage beauftragte Fachunternehmen. Der Auftragnehmer kann Arbeiten teilweise oder vollständig an andere Fachunternehmen weitergeben.

Anmerkungen: Besondere Fachkunde ist z.B. erforderlich für:

8. DC-Seite (Generatorseite)

Teil der PV-Anlage von einer PV-Zelle bis zu den Gleichspannungsanschlüssen des PV-Wechselrichters

9. Elektrofachkraft

Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

10. Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Eine EuP ist eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie hinsichtlich der notwendigen Schutzeinrichtungen, persönlichen Schutzausrüstungen und anzuwendenden Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.

11. ENS

Selbsttätige Schaltstelle zwischen einer netzparallelen Eigenerzeugungsanlage und dem öffentlichen Niederspannungsnetz. Diese wird als Sicherheitsschnittstelle zwischen der Erzeugungsanlage und dem Niederspannungsnetz eingesetzt und dient als Ersatz für eine jederzeit dem Verteilungsnetzbetreiber (VNB) zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion. Sie verhindert eine unbeabsichtigte Einspeisung der Erzeugungsanlage in ein vom übrigen Verteilungsnetz getrenntes Teilnetz (Inselnetzbetrieb).

12. Freischalten

Durch Freischalten werden Trennstrecken in Luft oder gleichwertiger Isolation hergestellt, so dass sichergestellt ist, dass kein Überschlag erfolgt.

13. Potential Induced Degradation (PID)

ist die Leistungsminderung von PV-Modulen aufgrund von Potentialunterschieden zwischen Modulrahmen und PV-Zellen. Dieser Effekt tritt überwiegend bei Dünnschichtmodulen auf und kann durch Erdung eines aktiven Teils oder durch Potentialkompensation gemindert werden.

14. PV-Strang (String)

Stromkreis, in dem PV-Module zu einem PV-Teilgenerator in Reihe geschaltet sind, um die festgelegte Ausgangsspannung zu erreichen. In der Praxis wird überwiegend der englische Begriff "String" verwendet, so auch im Weiteren in vorliegender Information.

15. PV-Generator Anschlusskasten

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