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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 203-079 - Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(August 08/2014; 12/2015)



Archiv: 08/2014


Vorbemerkung

Diese Information richtet sich insbesondere an die Konstrukteure von Maschinen und Anlagen sowie an das Wartungspersonal und soll Anregungen und Hinweise für die richtige Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen für Sicherheitsfunktionen geben, im Folgenden nur Verriegelungseinrichtungen genannt.

Diese Verriegelungseinrichtungen werden üblicherweise zur Stellungsüberwachung von beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen, mit und ohne Zuhaltung verwendet.

Bei der Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen sind eine Reihe von Anforderungen, wie z.B. der Schutz gegen "Umgehen auf vernünftigerweise vorhersehbare Art", zu berücksichtigen. Sie richten sich nach den Angaben in speziellen Normen, wie z.B. der DIN EN ISO 14119 [ 8].

Die Verriegelungseinrichtungen arbeiten unter Verwendung von elektromechanischen Positionsschaltern oder Näherungsschaltern mit oder ohne Zuhaltung. Die gebräuchlichen Bezeichnungen verwendeter Bauteile sind dabei unterschiedlich.


Positionsschalter werden z.B. auch Sicherheitsschalter, Sicherheitsgrenztaster, Endschalter oder Wegfühler genannt. Auch für Teile der Positionsschalter werden unterschiedliche Bezeichnungen verwendet, z.B. Bedienteil, Betätigungsteil, Betätiger, Betätigungsorgan, Stellteil.

Näherungsschalter werden beispielsweise auch als berührungslos wirkende Positionsschalter (BWP) bezeichnet. In der geltenden Produktnorm DIN EN 60947-5-3 [ 7] werden Näherungsschalter für Sicherheitsfunktionen als "Näherungsschalter mit definiertem Verhalten unter Fehlerbedingungen" bzw. als PDDB (proximity devices with defined behaviour under fault conditions) bezeichnet.

Die in dieser Information enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

1 Anwendungsbereich

1.1 Diese Information findet Anwendung auf die richtige Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen (mit und ohne Zuhaltung) für Sicherheitsfunktionen z.B. in Verbindung mit beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen oder sicheren Positionserfassungen.

1.2 Diese Information kann sinngemäß auch Anwendung auf Verriegelungseinrichtungen anderer Technologien finden, z.B. hydraulische oder pneumatische.

1.3 Diese Information findet keine Anwendung auf Schlüsseltransfersysteme sowie berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen, wie z.B. Lichtschranken, Lichtvorhänge oder Laserscanner zur Detektion von Personen.

1.4 Wenn Produktnormen für Maschinen und Anlagen (C-Normen) für die Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen abweichende Anforderungen enthalten, so sind diese vorrangig zu berücksichtigen.

2 Begriffe

2.1 Verriegelungseinrichtung (Verriegelung)

Eine mechanische, elektrische oder sonstige Einrichtung, die den Zweck hat, die Ausführung von gefährdenden Maschinenfunktionen unter festgelegten Bedingungen zu verhindern (im Allgemeinen so lange, wie die bewegliche trennende Schutzeinrichtung nicht geschlossen ist).

2.2 Betätiger

Separates Teil einer Verriegelungseinrichtung, das den Zustand der beweglichen trennenden Schutzeinrichtung (geschlossen oder nicht geschlossen) an das Betätigungssystem überträgt.

Anmerkung:
Eine an der trennenden Schutzeinrichtung befestigte Nocke, ein geformter Betätigungsbügel, ein Magnet, ein RFID-Transponder sind Beispiele von Betätigern.

2.3 Positionsschalter

Hilfsstromschalter, bei dem das Betätigungssystem durch ein sich bewegendes Maschinenteil betätigt wird, wenn dieses Teil eine vorbestimmte Stellung erreicht hat.

2.4 Positionsschalter für Sicherheitsfunktionen


Positionsschalter, der auf Grund vorgegebener Eigenschaften für Sicherheitsanwendungen geeignet ist.

2.5 Zwangsöffnung (eines Schaltgliedes)

Sicherstellung einer Kontakttrennung als direktes Ergebnis einer festgelegten Bewegung des Betätigungsteils des Schalters über nicht federnde Teile.

2.6 Zwangsöffnungsweg

Mindestweg vom Beginn der Betätigung des Betätigungsteils oder -systems bis zur Stellung, in der die Zwangsöffnung beendet ist.

2.7 Zwangsöffnungskraft

Betätigungskraft, die am Betätigungsteil eines Schalters erforderlich ist, um die Zwangsöffnung zu erreichen.

2.8 Näherungsschalter für Sicherheitsfunktionen

Näherungsschalter für Sicherheitsfunktionen sind Positionsschalter mit definiertem Verhalten unter Fehlerbedingungen, bei denen durch Veränderung optischer, magnetischer, elektrostatischer, akustischer oder anderer Felder ein Schaltvorgang ausgelöst wird.

Anmerkung 1:
Die DIN EN 60947-5-3 [ 7] bezeichnet Näherungsschalter für Sicherheitsfunktionen als Näherungsschalter mit definiertem Verhalten unter Fehlerbedingungen.

Anmerkung 2:
Zum Näherungsschalter für Sicherheitsfunktionen gehören die Baugruppen Sensor (aktives Teil), Auswertegerät inklusive den Sicherheitsausgängen (OSSD"s) und der Betätiger (festgelegtes Objekt).

2.9 Gesicherter Schaltabstand sao eines Näherungsschalters

Der Abstand von der aktiven Fläche des Sensors, innerhalb dessen das korrekte Erfassen der Anwesenheit des Betätigers unter allen festgelegten Umgebungsbedingungen und Herstellungstoleranzen erreicht wird.

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