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DGUV Information 203-036 - Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
(Ausgabe 10/2004; 01/2021)
Archiv: 10/2004
bisher: BGI 5007
DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.
Diese DGUV Information wurde erarbeitet vom Sachgebiet Nichtionisierende Strahlung im Fachbereich ETEM und vom Sachgebiet Bühnen und Studios im Fachbereich Verwaltung. Diese DGUV Information soll den Unternehmern und Betreibern helfen, die Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb eines Show- oder Projektionslasers gemäß OStrV zu erstellen. |
1 Anwendungsbereich
Diese DGUV Information findet Anwendung auf Laser-Einrichtungen im sichtbaren Wellenlängenbereich (400 nm bis 700 nm), deren Strahlung auf Flächen oder Gegenstände zum Zweck der Projektion oder von Showeffekten gerichtet ist.
Einsatzgebiete finden sich bei Veranstaltungen wie z.B. Theater- und Operninszenierungen, Konzerte, Shows, Kongresse, Tagungen, Ausstellungen, Präsentationen, Vor- und Aufführungen, Film- oder Fernsehaufnahmen.
Solche Veranstaltungen werden z.B. durchgeführt in Theatern, Mehrzweckhallen, Studios, Produktionsstätten bei Film und Fernsehen, Kabaretts, Varietés, Konzertsälen, Kongresszentren, Schulen, Ausstellungen, Messen, Museen, Diskotheken, Freizeitparks, Sportanlagen und Freilichtbühnen.
Projektionslaser werden z.B. bei Vorträgen auch als Laserpointer und in der Industrie zur Markierung, ohne Materialbearbeitung, verwendet.
Hauptschwerpunkt ist hierbei die Strahlungsgefährdung. Andere Gefährdungen werden im Einzelfall zusätzlich erwähnt.
2 Laserspezifische Regelungen
Laserspezifische Regelungen sind u. a. in den folgenden Normen und Schriften enthalten:
OStrV | Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung |
TROS Laserstrahlung | Teil Allgemeines, Teil 1, Teil 2, Teil 3 |
TROS IOS | Teil Allgemeines, Teil 1, Teil 2, Teil 3 |
DIN EN 60825-1 (VDE 0837 Teil 1): 2008 | "Sicherheit von Lasereinrichtungen; Teil 1: Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen und Benutzer-Richtlinien" Achtung: Auf die Besonderheiten beim Einsatz der Laser die nach Ausgabe 2015 der DIN EN 60825-1 klassifiziert wurden ist zu achten. Hierbei können auch bei Klasse 1 die Expositionsgrenzwerte (EGW) überschritten werden. Ferner sind bestimmte Laser für Projektionszwecke von dieser Norm ausgenommen, sodass sie als inkohärente Quelle nach DIN EN 62471-5 bewertet werden, aber dennoch die EGW für Laserstrahlung überschreiten. |
DIN EN 62471:2009-03 | Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen Anmerkung: Laserprojektoren können seit 2017 auch der Norm DIN EN 62471-5:2017-02 entsprechen. |
DIN EN 62471-5:2017 | Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen - Teil 5: Photobiologische Sicherheit von Lampensystemen für Bildprojektoren |
DIN EN 207 | Persönlicher Augenschutz, Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlung (Laserschutzbrillen) |
DIN EN 208 | Persönlicher Augenschutz, Brillen für Justierarbeiten an Lasern und Laseraufbauten (Laser-Justierbrillen) |
DIN EN 12254 | Abschirmungen an Laserarbeitsplätzen; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung |
DIN 56912:1999 | Sicherheitstechnische Anforderungen für Show- und Projektions-Laser und Showlaseranlagen und Prüfung |
DIN EN 60825-4 (VDE 0837 Teil 4) |
Sicherheit von Laser-Einrichtungen; Teil 4: Abschirmungen an Laserarbeitsplätzen |
DGUV Information 203-042 | Auswahl und Benutzung von Laser-Schutzbrillen, Laser-Justierbrillen und Laser-Schutzabschirmungen |
3 Information über Laserstrahlung
3.1 Besonderheiten der Laserstrahlung
Ein Laser ist ein Gerät zur Erzeugung von Licht (sichtbare optische Strahlung) mit besonderen Eigenschaften.
Die sichtbare Strahlung einer "normalen" Lichtquelle, z.B. der Sonne, einer Glühlampe, enthält Licht verschiedener Wellenlängen, die das Auge als unterschiedliche Farben wahrnimmt. Alle Farben zusammen erscheinen dem Auge als weißes Licht. Das "Laserlicht" enthält nur einen schmalen Anteil der jeweiligen Farbe. Je nach Art des Lasers erhält man als Licht die Farben violett, blau, grün, gelb, orange, rot, aber auch nicht sichtbare Strahlung im Ultraviolett (UV)- oder Infrarot (IR)-Bereich.
(Stand: 23.08.2023)
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