Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 201-027 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 2007; 03/2020)



Archiv: 2007
Nomenklatur bis 2014: BGI 833


Die Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer und sollen ihnen Hilfestellung bei der Umsetzung ihrer Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Die Unternehmen können bei Beachtung der in DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere der beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass sie damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen haben. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Soweit in DGUV Informationen verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben werden, sind diese durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, werden grundsätzlich durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.

Mit der Veröffentlichung dieser "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung" wird die bisherige Version der DGUV Information 201-027 (BGI 833) vom Oktober 2007 ersetzt.

Vorbemerkung

Die DGUV Information 201-027 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung" dient Unternehmerinnen und Unternehmern, die Arbeiten zur Kampfmittelräumung ausführen, als Hilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten des Aufsuchens, Freilegens, Identifizierens und Bergens von Kampfmitteln.

Ferner enthält diese DGUV Information Informationen und Empfehlungen, die auch andere Beteiligte, insbesondere Auftraggebende und Planende (z.B. Ingenieurbüros, Architektinnen und Architekten, Fachplanerinnen und Fachplaner für Kampfmittelräumung) dabei unterstützen können, die sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen abzuleitenden Pflichten zu erfüllen.

Nach Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG) ist bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen der "Stand der Technik" zu berücksichtigen. Da diese DGUV Information den Stand der anerkannten Regeln der Technik umfasst, sind die beschriebenen Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz als Mindestanforderungen zu betrachten und gegebenenfalls entsprechend der Gefährdungsbeurteilung an die auf der Räumstelle anzutreffenden Verhältnisse anzupassen.

Diese DGUV Information wurde im Sachgebiet Sanierung und Bauwerksunterhalt des Fachbereichs Bauwesen der DGUV unter Mitwirkung von Vertretern der staatlichen Arbeitsschutzbehörden, Vertretern staatlicher Kampfmittelbeseitigungsdienste, betreffender Fachverbände, der Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung beim Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL), sowie Kampfmittelräumunternehmen und entsprechenden Fachplanern erarbeitet.

1 Anwendungsbereich

In der Kampfmittelräumung ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen

Diese DGUV Information ist nur anzuwenden für die gezielte präventive Untersuchung und Räumung kampfmittelverdächtiger/-belasteter Flächen von konventionellen Kampfmitteln.

Sie gilt nicht für die Räumung von Kampfmitteln mit

Die DGUV Information enthält eine Handlungsanleitung für Unternehmerinnen und Unternehmer einer Fachfirma der Kampfmittelräumung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen für die beiden o.g. Räumarbeiten auszuführenden Tätigkeiten.

Die zu den vorstehend genannten Tätigkeiten getroffenen Regelungen des Anhangs 5 der DGUV Regel 113-003 "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Zerlegen von Gegenständen mit Explosivstoff oder beim Vernichten von Explosivstoff oder Gegenständen mit Explosivstoff (Explosivstoff-Zerlege- oder Vernichteregel)" wurden in diese DGUV Information integriert.

Weitere Grundlage dieser Handlungsanleitung sind "Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR)" der Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung (siehe Anhang 8).

Der Anwendungsbereich dieser DGUV Information endet mit der Überlassung der Kampfmittel an den staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst bzw. an beauftragte Personen oder Unternehmen zur Vernichtung (siehe Abbildung 1).

Abb. 1 Abgrenzung des Anwendungsbereiches dieser DGUV Information auf Grundlage der Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR)

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 22.08.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion