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Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung: Unternehmermodell Anlage 3
(zu § 2 Abs. 4)


1. Allgemeines

Bei der Anwendung der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung wird der Unternehmer zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb informiert und für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen motiviert.

Die alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus Motivations- und Informationsmaßnahmen, Fortbildungsmaßnahmen und der Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Betreuung.

Die Beschäftigten werden über die Art der praktizierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung informiert und wissen, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit anzusprechen ist.

2. Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen

2.1 Motivations- und Informationsmaßnahmen

Ziel der Motivations- und Informationsmaßnahmen ist es, den Unternehmer, der sich für das Unternehmermodell entschieden hat,

Die Motivations- und Informationsmaßnahmen umfassen sowohl branchenübergreifende als auch branchenspezifische Inhalte. Die unter Beteiligung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit entwickelte Konzeption sieht vor, arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Perspektiven im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes integrativ zu vermitteln.

Art und Umfang der Motivations- und Informationsmaßnahmen

Der zeitliche Umfang beträgt für Unternehmer in

Gruppe Betriebsart Umfang
I - -
II
  • Betriebe der keramischen und Glas-Industrie,
  • Betriebe zur Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr,
  • Betriebe der Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin,
  • Betriebe für gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung,
  • Betriebe zur Reinigung von Verkehrsmitteln,
  • Betriebe von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen,
  • Betriebe von botanischen und zoologischen Gärten sowie Naturparks
8 Lehreinheiten Motivation und branchenübergreifende Informationen
und

20 Lehreinheiten branchenspezifische Informationen, einschließlich Lernerfolgskontrolle
(1 Lehreinheit = 45 Minuten)

III Alle sonstigen Betriebe 8 Lehreinheiten Motivation und branchenübergreifende Informationen
und

4 Lehreinheiten branchenspezifische Informationen, einschließlich Lernerfolgskontrolle
(1 Lehreinheit = 45 Minuten)


Die Motivations- und Informationsmaßnahmen können von der VBG in Präsenzform, als Selbstlernmaßnahme oder in kombinierter Form durchgeführt werden. Lehreinheiten können auch in Form von Projektarbeiten erbracht werden. Bei der Wahrnehmung einer Selbstlernphase ist mindestens eine Präsenzphase abzuleisten. Gleichwertige Motivations- und Informationsmaßnahmen bei anderen Unfallversicherungsträgern oder kooperierenden Institutionen können durch die VBG auf Antrag anerkannt werden.

Die gesamten Motivations- und Informationsmaßnahmen für Unternehmer aus Betrieben der Gruppe II müssen innerhalb von 2 Jahren absolviert werden.

Inhalte der Motivations- und Informationsmaßnahmen

Branchenübergreifend:

Beispiele guter Praxis- und Arbeitshilfen:

Branchenspezifisch:

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(Stand: 21.08.2023)

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