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Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Anlage 3
(zu § 2 Abs. 4)


Für Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der ehemaligen

Absatz 1 gilt für die Unternehmen, die ab dem 1. Januar 2010 Mitglied der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie geworden sind, entsprechend, je nachdem, welche der in Absatz 1 genannten ehemaligen Berufsgenossenschaften für das Unternehmen zuständig gewesen wäre.


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Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten (für die Branchen Bergbau und Baustoffe - Steine - Erden) Anlage 3a
(zu § 2 Abs. 4)


1. Allgemeines

Bei der Anwendung der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung wird der Unternehmer zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb informiert und für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen motiviert. Die alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus Motivations- und Informationsmaßnahmen, Fortbildungsmaßnahmen und der Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Betreuung.

Die Beschäftigten werden über die Art der praktizierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung informiert und wissen, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit anzusprechen ist.

2. Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen

Die Motivations- und Informationsmaßnahmen werden branchenspezifisch in vier aufeinander aufbauenden 2-tägigen Seminaren vermittelt. Jedes Seminar umfasst 16 Lehreinheiten.

Die Motivations- und Informationsseminare sollen in einem Zeitraum von maximal 4 Jahren abgeschlossen sein. In den Motivations- und Informationsseminaren werden folgende grundlegende Inhalte vermittelt:

Seminar 1: Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Seminar 2: Branchenspezifische Arbeits- und Gesundheitsschutzprobleme

Seminar 3: Sicherheitstechnik

Seminar 4: Entwicklung von betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzprogrammen

Im Anschluss daran nimmt der Unternehmer im Abstand von höchstens 3 Jahren an von der Berufsgenossenschaft (ehemals Steinbruchs-Berufsgenossenschaft) durchgeführten oder anerkannten 2-tägigen Fortbildungsmaßnahmen teil; der Umfang beträgt in der Regel 16 Lehreinheiten.

3. Bedarfsorientierte Betreuung

Nach dem Abschluss der Motivations- und Informationsmaßnahmen kann der Unternehmer über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden.

Eine sachgerechte bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung im Betrieb erfolgt auf der Grundlage von Gefährdungsbeurteilungen, die erforderlichenfalls unter Einschaltung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenspezifischen Kenntnissen erstellt bzw. aktualisiert werden. Darüber hinaus ist der Unternehmer verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen qualifiziert in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener Fachkunde betreuen zu lassen. Besondere Anlässe für eine Betreuung durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit können unter anderem sein die

Weitere Anlässe für das Tätigwerden einer Fachkraft für Arbeitssicherheit können unter anderem sein die

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