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3.5 Informationsaufnahme
Monitore, Displays | ||
Ist die Lage von Monitoren an die jeweilige Arbeitsaufgabe gegebenenfalls anpassbar (Drehbarkeit, Verschiebbarkeit)? | ||
Ist der Monitor im normalen Blickfeld (Sehhöhe)? | ||
Optische Signale (Anzeigen) | ||
Akustische Signale | ||
Sind laute Signalgeber so angebracht, dass die Signale keine unnötig hohe Lärmbelastung des Bedienpersonals verursachen, z.B. nicht direkt in Ohrhöhe? | ||
Gefahrensignale Hinweis: Warnsignale, z.B. vor dem Anlaufen großer Maschinen, sind in DIN EN 981 "System akustischer und optischer Gefahrensignale und Informationssignale" genormt |
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Sicherheitskennzeichen | ||
Handzeichen | ||
Siehe auch Abschnitt 3.5 der BGI 571 |
3.6 Wahrnehmungsumfang
Informationsdichte | ||
Ist die Informationsdichte, z.B. an Überwachungsmonitoren, weder zu hoch noch zu gering? | ||
Ermüdung oder verringerte Aufmerksamkeit durch Monotonie | ||
Ausnahmesituationen | ||
Siehe auch Abschnitt 3.6 der BGI 571 |
3.7 Erschwerte Handhabbarkeit von Arbeitsmitteln
Bedienelemente (Stellteile) | ||
Lassen sich Stellteile leicht bedienen (geringe Stellkräfte, kurze Stellwege, kurze Stellwinkel)? | ||
Sind Stellteile leicht zu erreichen und günstig angeordnet (nach Wichtigkeit und übersichtlich anordnen, Greif- und Fußraum beachten)? | ||
Ist die Bewegungsrichtung von Stellteilen den Bewegungen von Maschinenteilen sowie der Anzeige zugeordnet? | ||
Sind die Stellteile griffig, z.B. durch geriffelte Oberflächen? | ||
Sind die Stellteile gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert, z.B. durch Drucktaster mit Kragen? | ||
Sind die Stellteile ausreichend gekennzeichnet, vorzugsweise mit Piktogrammen? | ||
Handgeführte Werkzeuge, Handwerkzeuge | ||
Schneiden bei sich bewegenden Produkten | ||
Werden für Schneidarbeiten die jeweils dem Arbeitsverfahren angepassten Messer verwendet (z.B. Messer mit innenliegender Klinge beim Abschneiden von Folien, Messer mit vorne abgerundeten Spitzen) soweit das betriebstechnisch möglich ist? | ||
Werden Messer mit sicherem Griff verwendet (angepasster, ergonomisch gestalteter Griff mit "Nase", die das Abrutschen der Hand zur Schneide verhindert)? | ||
Erfolgt das Ausschneiden der Mischungen auf der Walze eines Walzwerkes mit dem Handmesser unter der Mitte der Walze vom Körper weg? | ||
Siehe auch Abschnitt 3.7 der BGI 571. |
3.8 Steharbeitsplätze
Belastung von Wirbelsäule und Beinen | ||
Arbeitshöhe | ||
Kopfhaltung | ||
Greifraum | ||
Siehe Abschnitt 3.8 der BGI 571. |
3.9 Bildschirmarbeitsplätze
Bildschirm/Blendung | Kabelführung | |||
Tastatur | Arbeitsfläche | |||
Elektrische Anschlüsse | Arbeitsstuhl/Sitzhaltung | |||
Siehe Abschnitt 3.9 der BGI 571. |
4 Mechanische Gefährdung
4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile
Gefahrstellen sind z.B.
Quetschstellen | Stichstellen | ||
Scherstellen | Einzugstellen | ||
Stoßstellen | Fangstellen | ||
Schneidstellen |
Gefährdungen entstehen, wenn Gefahrstellen nicht ausreichend gesichert sind.
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(Stand: 23.07.2018) Die Zugangskennung wird kurzfristig übermitteltumwelt-online - Demo-Version
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