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3.5 Informationsaufnahme

Monitore, Displays
Ist die Lage von Monitoren an die jeweilige Arbeitsaufgabe gegebenenfalls anpassbar (Drehbarkeit, Verschiebbarkeit)?
Ist der Monitor im normalen Blickfeld (Sehhöhe)?
Optische Signale (Anzeigen)
Akustische Signale
Sind laute Signalgeber so angebracht, dass die Signale keine unnötig hohe Lärmbelastung des Bedienpersonals verursachen, z.B. nicht direkt in Ohrhöhe?
Gefahrensignale
Hinweis: Warnsignale, z.B. vor dem Anlaufen großer Maschinen, sind in DIN EN 981 "System akustischer und optischer Gefahrensignale und Informationssignale" genormt
Sicherheitskennzeichen
Handzeichen
Siehe auch Abschnitt 3.5 der BGI 571

3.6 Wahrnehmungsumfang

Informationsdichte
Ist die Informationsdichte, z.B. an Überwachungsmonitoren, weder zu hoch noch zu gering?
Ermüdung oder verringerte Aufmerksamkeit durch Monotonie
Ausnahmesituationen
Siehe auch Abschnitt 3.6 der BGI 571

3.7 Erschwerte Handhabbarkeit von Arbeitsmitteln

Bedienelemente (Stellteile)
Lassen sich Stellteile leicht bedienen (geringe Stellkräfte, kurze Stellwege, kurze Stellwinkel)?
Sind Stellteile leicht zu erreichen und günstig angeordnet (nach Wichtigkeit und übersichtlich anordnen, Greif- und Fußraum beachten)?
Ist die Bewegungsrichtung von Stellteilen den Bewegungen von Maschinenteilen sowie der Anzeige zugeordnet?
Sind die Stellteile griffig, z.B. durch geriffelte Oberflächen?
Sind die Stellteile gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert, z.B. durch Drucktaster mit Kragen?
Sind die Stellteile ausreichend gekennzeichnet, vorzugsweise mit Piktogrammen?
Handgeführte Werkzeuge, Handwerkzeuge
Schneiden bei sich bewegenden Produkten
Werden für Schneidarbeiten die jeweils dem Arbeitsverfahren angepassten Messer verwendet (z.B. Messer mit innenliegender Klinge beim Abschneiden von Folien, Messer mit vorne abgerundeten Spitzen) soweit das betriebstechnisch möglich ist?
Werden Messer mit sicherem Griff verwendet (angepasster, ergonomisch gestalteter Griff mit "Nase", die das Abrutschen der Hand zur Schneide verhindert)?
Erfolgt das Ausschneiden der Mischungen auf der Walze eines Walzwerkes mit dem Handmesser unter der Mitte der Walze vom Körper weg?
Siehe auch Abschnitt 3.7 der BGI 571.

3.8 Steharbeitsplätze

Belastung von Wirbelsäule und Beinen
Arbeitshöhe
Kopfhaltung
Greifraum
Siehe Abschnitt 3.8 der BGI 571.

3.9 Bildschirmarbeitsplätze

Bildschirm/Blendung Kabelführung
Tastatur Arbeitsfläche
Elektrische Anschlüsse Arbeitsstuhl/Sitzhaltung
  Siehe Abschnitt 3.9 der BGI 571.

4 Mechanische Gefährdung

4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile

Gefahrstellen sind z.B.

Quetschstellen Stichstellen
Scherstellen Einzugstellen
Stoßstellen Fangstellen
Schneidstellen    

Gefährdungen entstehen, wenn Gefahrstellen nicht ausreichend gesichert sind.

Hinweise:

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(Stand: 23.07.2018)

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