zurück


  ¢ Türen und Tore
  In unmittelbarer Nähe von Toren, die vorwiegend für den Fahrzeugverkehr bestimmt sind, Türen für den Fußgängerverkehr vorsehen
Nur Pendeltüren und -tore aus durchsichtigem Material oder mit Sichtfenster einsetzen; Material bzw. Fenster durchsichtig erhalten, ggf. austauschen
Siehe auch Abschnitt 2.2 Merkblatt a 017
  Rechtsgrundlagen und Informationen:

§ 28 BGV A1; § 10 ArbStättV; ASR 10/1; ASR 10/6

¢ Laderampen
  Breite mindestens 0,80 m
Mindestens ein Abgang von der Rampe; ab 20 m Länge in jedem Endbereich einer
Siehe auch Abschnitt 2.2 Merkblatt a 017
  Rechtsgrundlagen und Informationen:

§ 32 BGV A1; § 21 ArbStättV

¢ Treppen
¢ Steigleitern, Steigeisengänge
  Siehe Abschnitt 2.2 Merkblatt a 017
  ¢ Rettungswege, Notausgänge
  Fluchtweglänge max. 35 m (Luftlinie), bei besonderer Gefährdung kürzer (Abschnitt 2 ASR 10/1); siehe auch Abbildung 11
Siehe auch Abschnitt 2.2 Merkblatt a 017
2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten
  ¢ Stolperstellen
  Stolperstellen (z.B. Schäden, herumliegende Gegenstände) sofort beseitigen bzw. melden und absperren
Ablauföffnungen, Ablaufrinnen und ähnliche Vertiefungen tritt- und kippsicher sowie bodengleich abdecken (Abschnitt 1.3 ASR 8/1)
Bewegungsfläche am Arbeitsplatz nicht unter 1,5 m2 einengen, Mindestbreite von 1 m einhalten
Gitterroste gegen Abheben und Verschieben sichern (BGI 588)
Siehe auch Abschnitt 2.3 Merkblatt a 017
  Zusätzliche Rechtsgrundlagen und Informationen:

§ 8 Abs. 1 ArbStättV; ASR 8/1; § 20 Abs. 1 BGV A1; Merkblatt T 038

W14 Warnung vor Stolpergefahr


  ¢ Rutschgefahr durch Auslaufen von flüssigen oder pastösen Rohstoffen oder Produkten
  Nachtropfen vermeiden, Auffangvorrichtungen vorsehen
Bei Zuführung des flüssigen Rohproduktes über Schlauchleitung Befestigungsmöglichkeit am Kesselrand vorsehen
Überfüllen vermeiden (z.B. durch voreingestellte Mengen)
Fußbodenbelag mit ausreichendem Verdrängungsraum und ausreichender Rutschhemmung verwenden (BGR 181; BGI 643)
Regelmäßig reinigen, Fußböden trocken und sauber halten (Reinigungsplan erstellen)
Verunreinigungen von Fußböden unverzüglich beseitigen
Lösemittel nur in Ausnahmefällen und zur Reinigung kleiner Teilabschnitte verwenden; dabei sind in der Regel besondere Schutzmaßnahmen notwendig (z.B. Lüftung und das Tragen persönlicher Schutzausrüstungen)
  Zusätzliche Rechtsgrundlagen und Informationen:

§ 8 Abs. 1 ArbStättV; ASR 8/1; § 20 Abs. 1 BGV A1; Merkblatt T 038

W28 Warnung vor Rutschgefahr

2.4 Absturz
  ¢ Im Fußboden versenkte Beschickungsöffnungen für Behälter
  Versenkte Beschickungsöffnungen gegen Hineinstürzen sichern (z.B. mit Umwehrungen oder Rosten) (§ 33 Abs. 2 BGV A1; § 12 Abs. 2 ArbStättV; ASR 12/1-3)
Siehe auch Abschnitt 2.4 Merkblatt a 017
2.5 Enge Räume
  ¢ Arbeiten in Behältern und engen Räumen
  Schutzmaßnahmen schriftlich in Arbeitserlaubnisschein (Abbildung 3) festlegen (Abschnitt 5.3 BGR 117)
Maßnahmen durch Aufsichtführenden kontrollieren lassen
Behälter und Räume vor Arbeitsbeginn entleeren und reinigen (Abschnitt 6.1 BGR 117)

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 21.08.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion