zurück


1 Brennbare Gase

Nr. Beispiel Merkmale/ Bemerkungen/ Voraussetzungen/ Hinweise Schutzmaß-
nahmen nach TRGS 722
Festlegung der Zonen zur Zündquellen-
vermeidung nach TRGS 723
Schutzmaß-
nahmen nach TRGS 724
(Sp. 1) (Sp. 2) (Sp. 3) (Sp. 4) (Sp. 5) (Sp. 6)
1 Brennbare Gase, Dämpfe, Nebel Handhaben brennbarer Gase      
1.1 Umgebung geschlossener gasführender Apparate, Behälter und Rohrleitungen - Allgemeines
1.1.1 In Räumen a) Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten. 4.5.2 keine Zone keine
b) Das Auftreten von g. e. A. ist nur selten und dann auch nur kurzzeitig in der Umgebung von Austrittstellen möglich (z.B. an Probenahmestellen, Entwässerungseinrichtungen, Pumpen, deren technische Dichtheit auf Dauer nicht gewährleistet ist).
b1) Objektabsaugung 4.6.4
4.5.3
Zone 2: Nahbereich in Abhängigkeit von der Freisetzungsrate und der Lüftung keine
b2) Konstruktion technisch dicht, nur geringe Leckagemöglichkeiten vorhanden. 4.5.3
4.6.2
Zone 2: Nahbereich in Abhängigkeit von der Freisetzungsrate und der Lüftung keine
c) Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich z.B. an Umfüllanschlussstellen.
c1) Gase schwerer als bzw. gleich schwer wie Luft. 4.5.4
4.6.3
Zone 1: 1 m
Zone 2: weitere 3 m
keine
c2) Gase leichter als Luft 4.5.4
4.6.3
Zone 1: Nahbereich
Zone 2: weitere 2 m oberhalb der Austrittstelle
keine
d) Wie c) jedoch mit natürlicher Lüftung
d1) Gase schwerer als bzw. gleich schwer wie Luft. 4.5.4
4.6.2
Zone 1: 3 m
Zone 2: weitere 6 m
keine
d2) Gase leichter als Luft, Deckenöffnung ins Freie vorhanden. 4.5.4
4.6.2
Zone 1: 1 m
Zone 2: weitere 3 m oberhalb der Austrittstelle
keine
1.1.2 Im Freien wie 1.1.1,aber:
Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden.
1.2 Fallbeispiele - mögliche praxisnahe Varianten der Umsetzung von Nr. 1.1 Gasführende Anlagen
1.2.1 Lagern, Bereithalten und Entleeren von ortsbeweglichen Druckgasbehältern mit Gasen (außer Flüssiggas, siehe 1.2.2 und 1.2.3) Ortsbewegliche Druckgasbehälter sind z.B. Druckgasflaschen, -bündel oder Druckfässer.
Bereitgehaltene ortsbewegliche Druckgasbehälter können an Entnahmeeinrichtungen angeschlossen sein, jedoch ist das Absperrventil der Druckgasbehälter verschlossen, sofern keine automatische Umschaltung vorhanden ist.
Druckgasflaschen sind gegen Umfallen oder Herabfallen gesichert und stehend gelagert.

Hinweis 1:
Die Absperrventile müssen beim Lagern fest verschlossen und mit den vorgesehenen Schutzeinrichtungen versehen sein (z.B. Ventilschutzkappen, Verschlussmuttern).

Hinweis 2:
Sicherheitsschränke für Druckgasflaschen sind stets mit einer technischen Lüftung zu betreiben.
1.2.1.1 In Räumen Im Sicherheitsschrank (siehe 1.2.1.2).
1.2.1.1.1 Lagern Lagerraum mit natürlicher Be- und Entlüftung; wobei die Lüftungsquerschnitte mindestens je 1/100 der Bodenfläche betragen, oder mit technischer Lüftung mit Luftwechsel größer oder gleich 2. Eine diagonale Anordnung der Lüftung wird empfohlen.
Druckgasbehälter bzw. deren Absperrventile werden im Füllwerk auf Dichtheit geprüft und sachgemäß transportiert. Sichtbare Mängel sind nicht erkennbar und Druckgasbehälter sind noch nicht zum Entleeren angeschlossen.

Hinweis 1:
Das Lagern von ortsbeweglichen Druckgasbehältern erfolgt nach den Anforderungen der TRGS 510.

Hinweis 2:
Im Lagerraum darf sich keine Gasversorgungsanlage befinden.

Hinweis 3:
Die geforderte Lüftung dient der Vermeidung von g. e. A. durch Akkumulation aufgrund nicht entdeckter Kleinstleckagen.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 20.03.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion