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BGI/GUV-I 8651 / DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)
(Ausgabe 07/2011)
Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Feuerwehren" (GUV-V C53) enthält grundsätzliche Bestimmungen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz im Feuerwehrdienst. § 15 der GUV-V C53 fordert: "Die Feuerwehrangehörigen sind im Rahmen der Aus- und Fortbildung über die Gefahren im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu unterweisen."
Diese Information ist unterteilt in drei Themenblöcke:
Viele der Themen sind bereits in der Grundausbildung von Bedeutung, andere im Rahmen der laufenden Ausbildung und bei Übungen (Fortbildung), andere wiederum betreffen nur bestimmte Einrichtungen oder Funktionsträger in den Feuerwehren. Der neue Untertitel "Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz" trägt dem Rechnung. Anwender der Arbeitshilfen sind die mit der Aufsicht und der Unterweisung in den Feuerwehren betrauten Personen.
Der Aufbau eines jeden Themas führt von einer bildlichen Darstellung über konkrete Unfallbeispiele mit Aufzeigen der auftretenden Gefahren zu Schutzzielen und schließlich Präventionsmaßnahmen in Form von Sicherheitshinweisen. Der Verweis an passender Stelle auf die jeweils einschlägige Vorschrift bzw. Norm erleichtert eine Vertiefung im Einzelfall oder erlaubt es bei Bedarf, eine Forderung mit dem gebotenen Nachdruck vorzutragen.
Auf der beigelegten CD-ROM finden sich alle Inhalte dieser Information zum Ausdrucken oder zur Verwendung in Präsentationen zu Unterrichtszwecken wieder.
Hinweis:
Die Formulierungen in dieser Broschüre erfolgen in der männlichen Form. Dies dient der flüssigeren Schreibweise und der leichteren Lesbarkeit. Hierbei ist selbstverständlich auch die weibliche Form gemeint.
A1 Die gesetzliche Unfallversicherung
Die Feuerwehr ist eine Hilfeleistungsorganisation, in der weit mehr als eine Million Frauen und Männer in Deutschland Dienst für die Allgemeinheit leisten. Aus diesem Grund hat der Staat die Feuerwehren in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen.
Jeder Feuerwehrangehörige hat einen Rechtsanspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit im Feuerwehrdienst erleidet.
Die gesetzliche Unfallversicherung - Teil der Sozialversicherung
Gliederung:
Unfallversicherungsträger:
Versicherte Personen:
Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten:
Aufgaben und Leistungen der Unfallversicherungsträger:
Ärztliche Behandlung und Pflege nach Arbeits- und Wegeunfällen (Medizinische Rehabilitation)
(Stand: 21.08.2023)
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