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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI/GUV-I 8627 / DGUV Information 214-060 - Seilarbeit im Forstbetrieb
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)

(Ausgabe 01/2014)




1 Einleitung

Bei der Waldarbeit finden Seilwinden und Seilzüge im größeren Umfang beim Holzrücken und bei der seilunterstützten Fällung Anwendung.

Die als Zugmittel verwendeten Seile sind im Betrieb starken Belastungen unterworfen. Insbesondere werden die Seilendverbindungen durch das häufig direkte Anschlagen der Last mit dem Seil stark beansprucht. Sie unterliegen daher einer erhöhten Abnutzung und müssen laufend in einer der Belastung gerecht werdenden Qualität erneuert werden.

Umlenkrollen werden zur Richtungsänderung und zur Vergrößerung der Seilzugkräfte bei der seilunterstützten Fällung und beim Beizug von Holz eingesetzt.

Die grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen für die bei der Seilarbeit eingesetzten Arbeitsmittel sind in der Maschinenrichtlinie - Richtlinie 2006/42/EG, Anhang I, Abschnitt 1.3.2 formuliert:

"Die verschiedenen Teile der Maschine und ihre Verbindungen untereinander müssen den bei der Verwendung der Maschine auftretenden Belastungen standhalten. Die verwendeten Materialien müssen - entsprechend der vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten vorgesehenen Arbeitsumgebung der Maschine - eine geeignete Festigkeit und Beständigkeit insbesondere in Bezug auf Ermüdung, Alterung, Korrosion und Verschleiß aufweisen."

Für die richtige Auswahl von Seilen, Umlenkrollen, Seilgleithaken, Schäkel und anderem Zubehör sowie Anschlagmitteln ist deshalb von der maximalen Windenzugkraft bzw. Zugkraft des Seilzuges auszugehen. Zusätzlich sind die durch Umlenkungen sich ergebenden Veränderungen der Belastungen auf die einzelnen Bauteile des Systems, wie z.B. Umlenkrollen, Befestigungsmittel und andere, zu beachten.

Die von den Herstellern angegebenen Tragfähigkeiten dürfen nicht überschritten werden. Nicht ausreichend dimensionierte Seile, Umlenkrollen, Befestigungselemente und Anschlagmittel können zu Unfällen mit Personen- und Sachschäden führen.

Diese Informationsschrift soll dem Praktiker Unterstützung bei der Auswahl richtig dimensionierter Arbeitsmittel geben und damit zu einem sicheren und störungsfreien Arbeiten beitragen.

2 Begriffsbestimmungen

WLL - Working Load Limit ist die maximal zulässige Belastung, wie z.B. Tragfähigkeit, Nutzlast oder zulässige Zugkraft nach Festlegung des Herstellers. Sie gibt die maximale Kraft an, für die ein Bauteil ausgelegt ist und von diesem ohne Schaden unter festgelegten Einsatzbedingungen aufgenommen wird. WLL-B im Sinne dieser Informationsschrift ist die vom Hersteller angegebene maximale zulässige Belastung für das Bauteil im Bodenzug.

Bei Ketten, Schlaufenhebebänder, Rundschlingen, Umlenkrollen, Schäkeln, Seilgleithaken, Seilgleitbügel, und Kettenverbindungsgliedern wird die zulässige Belastung (WLL) z.B. in kN oder t angegeben. Erforderliche Sicherheiten sind bei der Herstellung berücksichtigt. Die beispielhaft genannten Komponenten können durch den Anwender bis zu den vom Hersteller angegeben Grenzwerten unter den festgelegten Bedingungen belastet werden.

Mindestbruchkraft bzw. Mindestbruchlast ist die vom Hersteller gewährleistete Festigkeit. Bei Überschreitung der Mindestbruchkraft ist mit der Zerstörung des Teiles zu rechnen.

Befestigungselemente können Haltebänder, Rundschlingen, Ketten, Stahl- und Synthetikseilstropps bzw. Schäkel sein, die zur Befestigung der Umlenkrolle am Verankerungspunkt (z.B. Ankerbaum) dienen.

Anschlagmittel im Sinne dieser Informationsschrift sind Elemente, die die Verbindung zwischen Windenseil und zu ziehender bzw. zu haltender Last (Baum, Stamm) herstellen. Im Bodenzug können es Ketten, Seilgleiter, Seilstropps oder das Zugseil sein, während bei der seilunterstützten Fällung häufig auch Haltebänder und Rundschlingen in Verbindung mit Schäkeln zum Einsatz kommen.

Seilzug im Sinne dieser Informationsschrift ist ein von Hand bedientes Gerät, mit dem Lasten mit einem Zugmittel bewegt oder gehalten werden.

Zugkraft ist die durch eine Seilwinde oder einen Seilzug aufgebrachte Kraft.

Maximale Zugkraft im Sinne dieser Schrift ist die vom Windenhersteller angegebene größte Zugkraft.

Bei Seilwinden ist das in der Regel die Zugkraft auf der untersten Seillage auf der Trommel.

Bodenzug im forstlichen Sinne ist die Lageveränderung einer Last, wobei deren Gewicht ganz oder zum Teil auf dem Boden abgestützt bleibt.

Das ist z.B. der Fall beim Rücken gefällter Bäume oder bei der seilunterstützten Fällung.

Befähigte Personen verfügen über

Siehe auch Technische Regeln für Betriebssicherheit "Befähigte Person, Allgemeine Anforderungen" (TRBS 1203).

3 Systemkomponenten

Die von Seilwinden oder Seilzügen aufgebrachte Kraft wird durch Seile, Befestigungs- und Anschlagmittel, Umlenkrollen usw. auf die Last übertragen.

Ist ein direkter Zug mit der Winde oder dem Seilzug sowie das Anschlagen mit dem Seil nicht möglich, kommen Hilfsmittel zum Anschlagen, zum Befestigen und zur Richtungsänderung zum Einsatz.

Der umgelenkte Seilzug wird u.a. bei der seilunterstützten Fällung aus Sicherheitsgründen häufig angewandt.

In Abbildung 1 ist der schematische Aufbau am Beispiel einer seilunterstützten Fällung dargestellt.

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