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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI 7004 / DGUV Information 215-520 - Gesund und fit im Kleinbetrieb - Klima im Büro - Antworten auf die häufigsten Fragen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)

(Ausgabe 01/2007)



redak. Hinweis:
vgl. ArbStättV 2004, Anhang Nr. 3.5 Raumtemperatur

Vorbemerkung

Etwa 17 Millionen Beschäftigte arbeiten in Deutschland im Büro. Ihre Leistungsfähigkeit und ihr Wohlbefinden hängen unter anderem von einem behaglichen Klima und einer guten Luftqualität in den Büroräumen ab. Da sich damit auch ein volks- und betriebswirtschaftlicher Nutzen verbindet, haben Unternehmen ein großes Interesse an dieser Thematik.

Davon zeugen häufig an die Berufsgenossenschaften gerichtete Fragen aus dem Bürobereich z.B. zur richtigen Luftbefeuchtung, zur Rolle von Lüftungs- und Klimaanlagen und Pflanzen, zur Häufigkeit und Effektivität der Lüftung, zur Ausdünstung aus Möbeln, Einrichtungen und Baumaterialien, zum Einfluss psychosozialer Faktoren auf die Zufriedenheit mit dem Klima und dergleichen.

Außerdem werden Fragen auf Grund von Beschwerden wegen Zugluft, trockener Luft, zu hohen Lufttemperaturen und zu starker Sonneneinstrahlung, stickiger Luft oder unangenehmer Gerüche gestellt.

An anderen Arbeitsplätzen in büroähnlichen Räumen mit vergleichbarer körperlicher Belastung wie im Bürobereich, z.B. in Labors, Feinmontagen, in der Qualitätskontrolle, Messwarten, Unterrichtsräumen usw., können ähnliche Probleme mit dem Klima und der Luftqualität auftreten. Die vorliegende berufsgenossenschaftliche Informationsschrift kann auch für diese Arbeitsplätze herangezogen werden.

In Einzelfällen wird immer noch der Rat von geeigneten Ansprechpartnern oder Experten einzuholen sein.

1 Fragen zur Lufttemperatur

Frage 1: Welche Temperaturen sollen im Büro vorliegen

Die Lufttemperatur in Büroräumen soll mindestens 20 °C betragen. Lufttemperaturen bis 22 °C werden empfohlen.Dabei sollen die für die Luftfeuchte und Luftgeschwindigkeit empfohlenen Werte eingehalten werden (siehe Fragen 5 und 11).

Die Lufttemperatur soll 26 °C nicht überschreiten. Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein (siehe Frage 3).

Bei Büroräumen, die mit einer Klimaanlage ausgestattet sind, sollte an heißen Tagen im Sommer eine Temperaturdifferenz von maximal 6 °C zwischen Außentemperatur und Raumtemperatur eingestellt werden.

Das Behaglichkeitsempfinden hängt neben der Lufttemperatur auch von der Luftfeuchte, der Luftgeschwindigkeit (Luftbewegung) und der Wärmestrahlung, z.B. Sonnenstrahlung, ab. Die empfundene Lufttemperatur kann von der gemessenen abweichen, zum Beispiel wirken bei hoher Luftfeuchte höhere Temperaturen unangenehmer als bei niedriger Luftfeuchte. Bei einer erhöhten Luftgeschwindigkeit können höhere Temperaturen als weniger unangenehm empfunden werden.

Außerdem hängt das Behaglichkeitsempfinden von der körperlichen Aktivität, der Bekleidung und der Aufenthaltsdauer im Raum ab. Es unterliegt auch tages- und jahreszeitlichen Schwankungen sowie dem persönlichen Befinden.

Frage 2: Die Mitarbeiter klagen über Kälte, obwohl die Temperatur im Büro stimmt. Woran kann das liegen?

Mitarbeiter empfinden den Aufenthalt in Räumen umso unbehaglicher, je kälter die umgebenden Wände, Fensterflächen, Decken oder Fußböden sind, da ihrem Körper Wärme entzogen wird. Der Effekt tritt vor allem im Winter auf. Eine Erhöhung der Lufttemperatur allein kann daran nichts wesentlich ändern.

Zugluft, insbesondere im Bodenbereich, kann zusätzlich zu kalten Füßen führen.

Frage 3: Darf im Sommer die Temperatur im Büro über 26 °C ansteigen?

Nach Möglichkeit sollte auch im Sommer die Lufttemperatur im Büro 26 °C nicht überschreiten. Grundlage hierfür ist eine entsprechende bauliche Gestaltung des Gebäudes (siehe auch Frage 4). Außerdem sollten interne Wärmelasten, z.B. durch die Beleuchtung, Computer, Drucker, Kopierer, gering gehalten werden.

Trotzdem kann an heißen Sommertagen, vor allem in Hitzeperioden, nicht ausgeschlossen werden, dass in Büroräumen zeitweise auch Lufttemperaturen von über 26 °C auftreten. Der Aufwand, lediglich für diesen Zeitraum Kühlanlagen in den Büroräumen vorzusehen, ist hoch und nur in wenigen Fällen zu rechtfertigen.

Um die Belastung der Mitarbeiter an heißen Tagen trotzdem gering zu halten ist es sinnvoll, organisatorische Maßnahmen zu treffen. Als Maßnahmen sind z.B. geeignet:

Außerdem ist darauf zu achten, dass Sonnenschutzvorrichtungen genutzt werden und die Fenster morgens geschlossen werden, sobald die Außentemperatur über die Raumtemperatur ansteigt.

Frage 4: Welche baulichen Voraussetzungen müssen Bürogebäude erfüllen, um angenehme Temperaturen im Sommer sicherzustellen?

Bei Planung, Kauf oder Anmietung von Gebäuden bzw. Büroräumen sollte darauf geachtet werden, dass

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