zurück

4 Reparatur- und Wartungsarbeiten - Kontakt mit Tier-/Knochenmehl in Zementwerken

Nummer:

Arbeitsplatz/Tätigkeisbereich:

Betrieb:

Bearbeitungsstand:

Betriebsanweisung
gem. BioStoffV
Tier-/Knochenmehl
Anwendungsbereich
Reparatur- und Wartungsarbeiten im Förderleitungs- und Austragsbereich
Kontakt mit Tier- /Knochenmehl
Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Infektionsgefahr bei direktem Kontakt mit TSE-Erregern (importiertes Material ohne Nachweis gemäß ABAS-Beschluß 602)
  • Gesundheitsgefährdung bei Aufnahme des Staubes über die Atemwege, beim Verschlucken, bei Kontakt mit den Schleimhäuten und verletzter Haut möglich.
  • Im feuchten Material: Möglichkeit der Bildung von Schimmelpilzen u. Bakterien.
  • Staubexplosionen sind möglich

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln


  • Staubentwicklung vermeiden!
  • Zündquellen und offenes Feuer bei Staubentwicklung oder abgelagertem Staub unbedingt fernhalten! - Vorsicht Explosionsgefahr!
  • Schweiß- und Brennarbeiten dürfen nur mit Erlaubnisschein ausgeführt werden.
  • Wasserzutritt beim Umgang vermeiden.
  • Verschüttetes Material unverzüglich unter Vermeidung von Staubentwicklung vollständig aufnehmen und dem Prozess wieder zuführen.
  • Berührung mit Augen und Haut vermeiden!
  • Vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Nach Arbeitsende duschen!
  • Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren, nicht essen, trinken, schnupfen, rauchen!
  • Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung und persönlichen Schutzausrüstungen aufbewahren hier genaue Angabe wo!
  • Handschutz: Nitrilbeschichtete Schutzhandschuhe Farbe angeben
  • Atemschutz: Bei Staubentwicklung Atemschutzmaske P 2 verwenden genaue Angabe.
  • Augenschutz: Staubdichte Schutzbrille verwenden genaue Angabe
  • Körperschutz: Einwegschutzanzug mit Kapuze genaue Angabe
Verhalten im Gefahrfall
  • Bei Betriebsstörungen Vorgesetzten informieren.
  • Brandbekämpfung mit Wassersprühstrahl, Schaum-, CO2- oder Pulverlöscher!
  • Auf Selbstschutz achten.
Erste Hilfe
  • Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und Arzt verständigen.
  • Ersthelfer heranziehen.
  • Notruf: 112
  • Nach Augenkontakt mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen.
  • Nach Verschlucken: Mund gründlich ausspülen.
  • Nach Einatmen: Sofort an frische Luft bringen. - Bei Atemnot sofort Arzt hinzuziehen!
  • Nach Hautkontakt: Gründlich mit Wasser abwaschen, anschließend mit Wasser und Seife reinigen.
  • Durchgeführte Erste-Hilfe-Leistungen immer im Verbandsbuch eintragen. ... ... ... ... ...
Sachgerechte Entsorgung
Verschüttetes und aufgenommenes Tier- oder Knochenmehl kann dem Prozess wieder zugeführt werden!
Datum:

Nächster Überprüfungstermin

Unterschrift

Unternehmer/Geschäftsleitung:


5 Wartung/Instandhaltung von Medizingeräten

Nummer:

Erstellt durch:

BETRIEBSANWEISUNG
Infektionsgefahr durch Medizingeräte
gem. § 12 BioStoffV
Betrieb:
Arbeitsbereich: Gefahrstoffbezeichnung: Abt. 14.51 Musterbau, Kundeneinzelfertigung Anhaftende Bakterien, Viren, Pilze, Datum:
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
Benutzte Medizingeräte (OP-Tische) und deren Zubehör können durch Mikroorganismen (Bakterien, Viren) verunreinigt sein.

Es bestehen daher Infektionsgefährdungen durch

  • Aufnahme über die Atemwege durch kleinste Tröpfchen, Aerosole und Stäube
  • Aufnahme über Haut oder Schleimhäute durch Eindringen bei Hautverletzungen oder durch Kontakt von verschmutzten Fingern mit Augen oder sonstigen Körperstellen
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
ORGANISATORISCHE SCHUTZMASSNAHMEN
  • Grundsätzlich dürfen nur OP-Tische bzw. deren Zubehör repariert werden, wenn diese vorher gereinigt wurden. Bei äußerlich sichtbar verschmutzten Geräten Reinigung durch den Nutzer fordern.
  • Sollten Geräte nicht durch den Nutzer gereinigt werden können, z.B. bei Bodeneinbauplatten, muss bei der Arbeit zusätzlich Mundschutz getragen werden.
HYGIENISCHE SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN.
  • Müssen Arbeiten mit bloßen Händen durchgeführt werden (siehe gesonderte Arbeitsanweisung), müssen auch kleinere Verletzungen sorgfältig mit Pflaster oder Ähnliches abgedeckt sein.
  • Mit den Händen (ob mit oder ohne Handschuhe) nicht durch das Gesicht, über Mund, Nase oder Auge fahren
  • Nach der Arbeit (auch wenn Handschuhe benutzt wurden!) Hände immer gründlich waschen und desinfizieren mit Sterillium®, Einwirkzeit 3 Minuten.
  • Bei der Arbeit nicht essen, trinken rauchen und keine Lebens- oder Genussmittel am Arbeitsplatz aufbewahren.
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
  • Alle Arbeiten - wenn möglich - mit bereitgestellten Einmalhandschuhen ausführen. Einmalhandschuhe nach der Arbeit entsorgen. Spezielle Arbeitskleidung tragen und diese nach Verlassen des Bereiches wechseln.
MEDIZINISCHE VORSORGE
  • Auf das Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge und der Impfung (Tetanus, Hepatitis B) wird hingewiesen.
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
  • Gefahren gehen vor allem von ungereinigten Teilen aus. Wird dies während der Arbeit festgestellt, Tätigkeit einstellen und Vorgesetzten und Kollegen informieren.
  • Falls Reinigung nicht möglich ist, vorstehend genannte Schutzmaßnahmen treffen.
ERSTE HILFE
  • Offene Wunden ausspülen, möglichst ausbluten lassen und sofort mit Wund- Desinfektionsmittel ... ... ... ... desinfizieren.
  • Notfall-Telefon: ... ... ... ... ...


6 Toilettenservice an Luftfahrzeugen

Unterschrift Verantwortlicher BETRIEBSANWEISUNG
Gilt für: Toilettenservice an Luftfahrzeugen
gilt nur für Arbeiten mit vorgemischtem Spülwasser
gemäß § 12 BioStoffV / § 20 GefStoffV
Datum: 15.01.02
Arbeitsbereich und Arbeitsstoffe
  Entleerung der Toilettentanks von Luftfahrzeugen
  • Krankheitserreger aus Fäkalien
  • Dimethylalkylbenzylammoniumchlorid (im Desinfektionszusatz)
GEFAHREN FÜR DEN MENSCHEN
Chemische Desinfektionszusätze im Wasser für die Toilettenspülung wirken ätzend (Wirkstoff Dimethylalkylbenzylammoniumchlorid):
  • Verursacht Verätzungen (R 34)
  • Gesundheitsschädlich beim Verschlucken (R 22)

Fäkalien können Krankheitserreger enthalten, die durch Tropfen, Spritzer oder Verschmutzungen auf den Menschen übertragen werden können. Übertragungen sind durch die Haut (z.B. bei Schnitt- oder Schürfverletzungen) oder über Mund - Magen - Darm möglich (Spritzer o. Verschleppung durch Hände u. Gegenstände)

SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
Technische:

Servicefahrzeug mit Unterdruckpumpe einsetzen, Anschlussschläuche mit passenden Anschlüssen für Flugzeugtyp auswählen, Schlauchhalterungen am Servicefahrzeug benutzen, Vorgemischtes Spülwasser verwenden.

Organisatorische:

Sicherheitsvorrichtungen an Anschlussleitungen und Ventilen sorgfältig handhaben. Immer Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung (s.u.) verwenden. Hautschutzplan umsetzen. Bei Arbeitsunterbrechungen Hände desinfizierend reinigen und Gesicht waschen.

Tägliche Sichtprüfung des Servicefahrzeugs, der Anschlussschläuche und Betätigungseinrichtungen durch Bedienperson (Checkliste). Reinigungs-Set (Papiertücher Einmal-Waschlappen und Einweg-Ersatzkleidung) und Augenspülflasche im Fahrzeug mitführen. Fahrzeug täglich reinigen u. sauber halten.

Hygienische:

Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung regelmäßig reinigen bzw. ersetzen. Reinigung der Kleidung 2 x wöchentlich durch Firma XY (hier Firmenname einsetzen). Aufbewahren und Verzehr von Lebens- und Genussmitteln im Servicefahrzeug ist untersagt. Während Stillstandszeiten und nach Arbeitsende Hände desinfizierend reinigen (DGHM-gelistetes Handreinigungsmittel) und Gesicht waschen.

Persönliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Gesichtsschutz: Visier
Handschutz: Wasserundurchlässige u. säurebeständige Schutzhandschuhe Typ: ... ... hier einsetzen.
Schutzkleidung: Einteiliger Arbeitsanzug, Arme bedeckend (Warnkleidung)
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
  Stark verunreinigte Kleidung sofort wechseln, ohne Verzögerung duschen, Vorfall im Verbandbuch dokumentieren. Bei Wund-, Augenkontakt, Verschlucken Arzt aufsuchen.
ERSTE HILFE Notruf XXX (bitte hier eintragen)
Nach Hautkontakt: Gründlich abwaschen, Hautschutzplan beachten. >
Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser ausspülen und Arzt aufsuchen. Im Fahrzeug verwendungsfertige Augenspülflasche mit steriler Spülflüssigkeit verwenden.
Ersthelfer: Herr Operator
... ... ... ... ... ... ...
(bitte hier eintragen)
SACHGERECHTE ENTSORGUNG
  Fahrzeugentleerung in Sammelbecken in Gebäude ... ... ... .... .... (bitte hier eintragen).

Auf dem Vorfeld verschüttete Fäkalien müssen durch die Flughafenfeuerwehr beseitigt werden: Tel. ... ... ... ... ... (bitte hier eintragen)


7 Taubenkot - Reinigungsarbeiten Brücke

Nummer:

Erstellt durch:

BETRIEBSANWEISUNG
Taubenkot - Reinigungsarbeiten Brücke [Name] in [Ort]
(gem. § 12 BioStoffV, § 20 (1) GefStoffV)
Betrieb:

Datum:

ARBEITSBEREICH: TÄTIGKEITEN: Brückenhohlkasten und Brückenpfeiler
Entfernen des Taubenkotes
DATUM:
GEFAHRENFÜR MENSCH UND UMWELT


Biologische Arbeitsstoffe: Im Taubenkot sind viele Infektionserreger enthalten. Diese können Lungen- oder Darmerkrankungen verursachen, die zum Teil erst nach 3 bis 4 Wochen auftreten. Hinzu kommen Parasiten, wie die Taubenzecke oder Milbe, die auch den Menschen befallen können. Durch Aufwirbelung des Taubenkotes beim Reinigen können diese Erreger in die Luft gelangen. Durch die Staubbildung bedingt können auch Schimmelpilzsporen in hohen Konzentrationen in der Luft vorhanden sein. Dies kann zusätzlich zu allergischen Reaktionen besonders der Atemwege führen.

Gefahrstoffe: Taubenkot hat aufgrund des hohen pH-Wertes eine ätzende Wirkung.

Allgemeine Gefahren: [Auf weitere Gefahren der Baustelle, wie Absturzgefahr, elektrischer Strom, ... ist vom Unternehmer hinzuweisen]

Gesundheitsgefahren:

  • Lungen- oder Darmerkrankungen durch Infektionserreger
  • Allergische und toxische Wirkung durch Schimmelpilze, Endotoxine und Parasiten
  • Brand- und Explosionsgefahr bei trockenem, aufgewirbeltem Taubenkot
  • [weitere Gesundheitsgefahren sind vom Unternehmer gemäß Gefahrenanalyse zu ergänzen]

Aufnahmepfade:

  • Atemluft (Infektionserreger, Stäube)
  • Haut, Schleimhaut (besonders bei Riss- und Schnittverletzungen oder vorgeschädigter Haut)
  • Mund

Allgemeiner Hinweis: Der Taubenkot kann durch verschmutze Gegenstände oder Kleidung in Sozialräume und Fahrerkabinen von Baumaschinen verschleppt werden.

SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN


TECHNISCHE SCHUTZMAßNAHMEN
  • Zum Entfernen des Taubenkotes soweit möglich Sauger XY [ Kategorie H] verwenden.
ORGANISATORISCHE SCHUTZMAßNAHMEN
  • Betreten des Schwarzbereiches nur mit Schutzkleidung
  • Staubbildung ist zu vermeiden. Hierfür muss der Taubenkot mit Sprinkler leicht benässt werden.
  • Alleinarbeit ist untersagt.
  • Rauchen, Essen, Trinken und Schnupfen ist nur im Weißbereich gestattet.
  • Erste-Hilfe-Material einschließlich Augenspülflasche ist in der Schwarz/Weißanlage vorzuhalten
  • Erste-Hilfe-Material einschließlich Augenspülflasche ist zusätzlich staubgeschützt am Arbeitsplatz vorzuhalten.
  • Hautschutzcreme XY [vom Unternehmer zu ergänzen] ist vor dem Anziehen der Schutzhandschuhe und nach Reinigung der Hände (siehe Hautschutzplan) anwenden.
  • Im Schwarzbereich eingesetzte Geräte sind vor Verbringen in den Weißbereich mit [vom Unternehmer auszufüllen] zu reinigen.
  • Nach Verlassen des Schwarzbereiche Stiefelwaschanlage benutzen.

Benutzung der S/W-Anlage:

  • Stiefel im Stiefelwechselbereich lagern.
  • Vor jeder Arbeitspause: Hände und Gesicht reinigen, Hände desinfizieren, kontaminierte Schutzkleidung ablegen und in die bereitgestellten Sammelbehälter entsorgen.
  • Nach Beendigung der Arbeit: Händedesinfektion, duschen, Hautpflegemittel benutzen, Kleidung wechseln.

Umgang mit Atemschutzgeräten:

  • Im Arbeitsbereich: bei Nichtgebrauch in täglich zu reinigende Behälter ablegen.
  • In den Pausen: in der Schwarz-Weißanlage auf gekennzeichneter Fläche ablegen.
  • Nach Arbeitsende: dem Gerätewart zur Reinigung und Wartung übergeben.


PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN

Im gesamten Bereich sind folgende Schutzausrüstungen zu tragen:

  • Grundausrüstung [vom Unternehmer zu konkretisieren]:
    • Schutzstiefel S2/II
    • Nitrilgetränkte [....] Schutzhandschuhe
    • [....] Einwegschutzanzüge
  • Atemschutz:
    • Gebläseunterstütze Vollmaske mit Partikelfilter P2 (TMP2)
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
  Beim Auftreten von Unregelmäßigkeiten (z.B. Auftreten unbekannter Gerüche, Auffinden von Fremdkörpern, Entwicklung von Rauch oder Dämpfen) ist der Gefahrbereich sofort zu verlassen und der verantwortliche Bauleiter [Name ... ... ...] zu informieren.

Bei Brand ist der Arbeitsbereich unverzüglich zu verlassen. Die örtliche Leitstelle der Feuerwehr [Tel.-Nr.: ... ... ] ist zu informieren.

ERSTE HILFE
  • Auf der Baustelle hat ein ausgebildeter Ersthelfer [Name] ständig anwesend zu sein.
  • Bei Auftreten von Unwohlsein, Durchfall, Schwindel oder Erbrechen ist der Vorgesetzte zu informieren und der Arzt zu konsultieren.
  • Bei Spritzern ins Auge ist dieses mit [ ] zu spülen
  • Bei Bergung der Verletzten ist auf die eigene Sicherheit zu achten.
  • Transportmittel XY [vom Unternehmer zu spezifizieren] ist vorzuhalten.
  • Bei Lagerung und Transport des Verletzten ist für Frischluftzufuhr zu sorgen.
  • Bei Verletzungen mit Kontamination ist dies den Rettungssanitätern mitzuteilen.
  • Die Telefonnummer der Rettungsleitstelle lautet: [... ... ... ... ]
  • Alle Verletzungen sind im Verbandbuch einzutragen.
ENTSORGUNG
Verwendete Filter aus dem Atemschutzgeräten, Einwegschutzkleidung (Schutzanzüge und -handschuhe) sind in die gekennzeichneten Sammelbehälter vor der Schwarz-/Weißanlage zu entsorgen.

Taubenkot ist in den XY- Behältern zur Entsorgung bereitzustellen. Behälter sind nach der Befüllung mit gelbem Klebeband zu verschließen und mit "Biogefährdung" zu kennzeichnen.


8 Bauarbeiten auf der Hausmülldeponie

Betrieb: BETRIEBSANWEISUNG
Bauarbeiten auf der Hausmülldeponie XY
(gem. § 12 BioStoffV, § 14 (1) GefStoffV)
Datum:
ARBEITSBEREICH:TÄTIGKEITEN:
Bauarbeiten am Oberflächenbereich des Deponiekörpers, Erstellung von Drainagegräben
Händische Arbeiten, Führen von Erdbaumaschinen, Vermessungs- und Überwachungstätigkeiten
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
Biologische Arbeitsstoffe:

Pilze, Viren, Bakterien, Endoparasiten sowie Endotoxine im Abfall, Staub und Sickerwasser

 
Gefahrstoffe im Deponiegas:

Hauptkomponenten: Schwefelwasserstoff (H2S), Methan (CH4), Kohlendioxid (CO2),

Spurenstoffe: [sind vom Unternehmer gemäß den Analysenergebnissen des Auftraggebers zu ergänzen.]

im Sickerwasser:

[sind vom Unternehmer gemäß den Analysenergebnissen des Auftraggebers zu ergänzen] staubgebunden:

[sind vom Unternehmer gemäß den Analysenergebnissen des Auftraggebers zu ergänzen]

Allgemeine Gefahren:

[Auf weitere Gefahren der Baustelle, wie Absturzgefahr, elektrischer Strom, ... ist vom Unternehmer hinzuweisen]

Gesundheitsgefahren:

  • Infektionsgefahr durch biologische Arbeitsstoffe
  • Allergische und toxische Wirkung durch biologische Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe
  • Brand- und Explosionsgefahr
  • Sauerstoffmangel
  • [weitere Gesundheitsgefahren sind vom Unternehmer gemäß Gefahrenanalyse zu ergänzen]
Aufnahmepfade:
  • Atemluft (Biologische Arbeitsstoffe, Stäube, Dämpfe, Gase)
  • Haut (besonders bei Sickerwasserkontakt sowie bei Riss- und Schnittverletzungen oder vorgeschädigter Haut)
  • Mund
Allg. Hinweis: staubgebundene Gefahrstoffe und Krankheitserreger können durch verschmutze Gegenstände oder Kleidung in Sozialräume und Fahrerkabinen von Baumaschinen verschleppt werden.
SCHUTZMAßNAHMEN / VERHALTENSREGELN
  TECHNISCHE SCHUTZMAßNAHMEN  

  • Es dürfen nur Erdbaumaschinen mit einer funktionstüchtigen
    • Atemdruckluftanlage
    • Filteranlage (Filter ABEKP3, Wechselintervalle beachten!)
  • eingesetzt werden. [Der Anlagentyp ist vom Unternehmer auszuwählen]
  • Vor Betreten der Gräben und bei Alarm ist die Bewetterungsanlage einzusetzen.
  • In Baugruben und Gräben ist ein Böschungswinkel von max. 45° einzuhalten
  • Das Aushubmaterial darf nicht neben Baugruben und Gräben gelagert werden, sondern ist sofort auf die ausgewiesene Fläche zu verbringen und einzubauen.
ORGANISATORISCHE SCHUTZMAßNAHMEN  
  • Erdbaumaschinen sind auf der bei der Schwarz/Weiß-Anlage eingerichteten Fläche abzustellen. Sie dürfen nur dort betreten und verlassen werden. Zur Verständigung mit den im Bereich der Erdbaumaschinen tätigen Personen oder zum Einweisen von Fahrzeugen ist das bereitgestellte Funkgerät zu benutzen. Die Fahrerkabine ist arbeitstäglich mit ... [vom Unternehmer zu ergänzen] zu reinigen und 1x wöchentlich feucht zu wischen.
  • Alleinarbeit ist untersagt.
  • Rauchen, Essen und Trinken ist nur im Weißbereich gestattet.
  • Die Arbeitsbereiche sind mit bereitgestellten Messgeräten [vom Unternehmer zu konkretisieren]
  • kontinuierlich im Hinblick auf Explosionsgefahr, Sauerstoffmangel, Schwefelwasserstoff und Kohlendioxid zu überwachen.
  • Erste-Hilfe-Material einschließlich Augenspülflasche ist in der Kabine jeder Erdbaumaschine vorzuhalten.
  • Hautschutzcreme XY [vom Unternehmer zu ergänzen] ist vor dem Anziehen der Schutzhandschuhe und nach Reinigung der Hände (siehe Hautschutzplan) anwenden.
  • Im Schwarzbereich eingesetzte Geräte sind vor Verbringen in den Weißbereich zu reinigen.
  • Fahrzeuge dürfen den Schwarzbereich nur mit gereinigten Reifen verlassen.
  PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG

Im gesamten Bereich ist folgende Schutzausrüstung zu tragen:

  • Grundausrüstung [vom Unternehmer zu konkretisieren]: Schutzstiefel S5, Nitrilgetränkte [....] Schutzhandschuhe [....], Einwegschutzanzüge (gilt nicht für Fahrer von Erdbaumaschinen und Fahrzeugen mit Anlagen zur Atemluftversorgung)
  • Bei möglichem Kontakt mit Sickerwasser [vom Unternehmer zu konkretisieren: beschichteter [....] Chemikalienschutzanzug, [....] Chemikalienschutzhandschuhe mit Stulpen
  • Atemschutz:
    • In der Kabine von Erdbaumaschinen ist Fluchtgerät ABEKP3 vorzuhalten.
    • Bei Arbeiten an der Oberfläche Atemschutz (ABEKP3) vorhalten und nach Anweisung tragen.
  • Bei Arbeiten in Gräben (nach Bewetterung und Freimessung) Atemschutz [vom Unternehmer zu konkretisieren] tragen.
  • Bei Arbeiten unter Atemschutz sind Tragezeitbegrenzung und Pausenregelungen zu beachten. Wechselintervalle [vom Unternehmer einzutragen].
 
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
 
  • Beim Auftreten von Unregelmäßigkeiten (z.B. Auftreten unbekannter Gerüche, Auffinden von Fremdkörpern, Entwicklung von Rauch oder Dämpfen) ist der Gefahrenbereich sofort zu verlassen und der verantwortliche Bauleiter [Name ... ] zu informieren.
  • Bei Alarmmeldung des Gaswarngerätes
    • sind die Arbeiten sofort einzustellen, der Gefahrenbereich ist zu verlassen.
    • sind alle Personen vor der Gefahr zu warnen.
    • dürfen die Arbeiten erst nach Freimessung (s.o.) fortgesetzt werden.
  • Bei Brand sind unverzüglich die Maßnahmen der Brandbekämpfung gemäß Brandschutzplan einzuleiten. Die örtliche Leitstelle der Feuerwehr [Tel.-Nr.: ] ist zu informieren.
 
ERSTE HILFE
  • Auf der Baustelle hat ein ausgebildeter Ersthelfer [Name] ständig anwesend zu sein.
  • Bei Auftreten von Unwohlsein, Durchfall, Schwindel oder Erbrechen ist der Vorgesetzte zu informieren und der Arzt zu konsultieren.
  • Bei Spritzern ins Auge ist dieses mit [... ... ... ...] zu spülen
  • Bei Bergung der Verletzten ist auf die eigene Sicherheit zu achten.
  • Transportmittel XY [vom Unternehmer zu spezifizieren] ist vorzuhalten.
  • Bei Lagerung und Transport des Verletzten ist für Frischluftzufuhr zu sorgen.
  • Bei Verletzungen mit Kontamination ist dies den Rettungssanitätern mitzuteilen.
  • Die Telefonnummer der Rettungsleitstelle lautet: [... ... ... ...]
  • Alle Verletzungen sind im Verbandbuch einzutragen.
 
ENTSORGUNG
Verwendete Filter aus dem Atemschutzgeräten, Einwegschutzkleidung (Schutzanzüge und -handschuhe) sind in die gekennzeichneten Sammelbehälter vor der Schwarz-/Weißanlage zu entsorgen.  


weiter .

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 19.08.2020)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion