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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 742 - Arbeiten an Bildschirmgeräten
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisher ZH 1/171)

- Reik Ulf Weber, Prof. Dr.-Ing. Peter Hartung -

(Ausgabe 2006; 2009; 06/2013)



Archiv 2009

Zur Nachfolgeregelung DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung

nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten

Erfüllt Ihr Arbeitsplatz die ergonomischen Anforderungen? Ja Nein
A Entspricht das Bildschirmgerät den Grundanforderungen?
(siehe Abschnitt 2.1)
[ ] [ ]
B Erfüllt die Tastatur die Anforderungen?
(siehe Abschnitt 2.2)
[ ] [ ]
C Entspricht der Bürodrehstuhl den ergonomischen Anforderungen?
(siehe Abschnitt 2.4)
[ ] [ ]
D Erfüllen Arbeitstisch und -fläche alle ergonomischen Bedingungen?
(siehe Abschnitt 2.5)
[ ] [ ]
E Sind Konzept- und Vorlagenhalter für die Arbeitsaufgabe geeignet?
(siehe Abschnitt 2.7)
[ ] [ ]
F Ist die Fußstütze ausreichend groß und verstellbar?
(siehe Abschnitt 2.6)
[ ] [ ]
G Entspricht die Körperhaltung und die Anordnung der Arbeitsmittel den ergonomischen Erfordernissen?
(siehe Abschnitt 3)
[ ] [ ]
H Erfüllen Maße und Flächen des Arbeitsplatzes die Mindestanforderungen?
(siehe Abschnitt 4.1)
[ ] [ ]
I Vermeidet die Anordnung des Bildschirmarbeitsplatzes im Raum Spiegelungen und Blendungen?
(siehe Abschnitt 4.2)
[ ] [ ]
J Entspricht die Beleuchtung den Mindestanforderungen?
(siehe Abschnitt 4.3)
[ ] [ ]
K Werden die klimatischen Bedingungen eingehalten?
(siehe Abschnitt 4.4)
[ ] [ ]
L Wird Lärm am Arbeitsplatz vermieden?
(siehe Abschnitt 4.5)
[ ] [ ]
M Sind Arbeitsabläufe und -organisation geeignet, unnötige Belastungen zu vermeiden?
(siehe Abschnitte 6.1 und 6.2)
[ ] [ ]
N Wird die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 37 "Bildschirmarbeitsplätze" angeboten?
(siehe Abschnitt 7)
[ ] [ ]
O Erfüllt die Arbeitssoftware die ergonomischen Anforderungen?
(siehe Abschnitt 5)
[ ] [ ]
P Werden betriebliche Maßnahmen ergriffen, um psychische Belastungen zu verringern?
(siehe Abschnitt 6.3)
[ ] [ ]
Q Erfüllt der Arbeitsplatz die sonstigen Anforderungen?
(siehe Abschnitt 8)
[ ] [ ]
R Gibt es weitere Anmerkungen oder Probleme?


Vorwort

Diese BG-Information wendet sich an alle, die an Bildschirmgeräten arbeiten.

Die technische Entwicklung auf dem EDV-Sektor ist in den letzten Jahren explosionsartig vorangeschritten.

So sind heute nahezu alle Arbeitsplätze in Büro und Verwaltung und auch bereits viele im Produktionsbereich mit Computern ausgestattet.

Die vielfältigen Veröffentlichungen in Presse und Rundfunk über Strahlung, Ozon, Augenbelastungen, Tonerstäube usw. haben die Beschäftigten beunruhigt und viele Fragen aufgeworfen.

Diese Druckschrift soll den Nutzern von Bildschirmgeräten Tipps und Hinweise geben, wie in Übereinstimmung mit der Bildschirmarbeitsverordnung ( BildscharbV) und den Unfallverhütungsvorschriften auch beim Umgang mit dem Computer sicher und gesund gearbeitet werden kann.

1. Rechtsgrundlagen und Definitionen für den Bildschirmarbeitsplatz

1.1 Rechtsgrundlagen

Bei den Rechtsgrundlagen sind drei Bereiche zu unterscheiden:

Bei den staatlichen Anforderungen sind vor allem das Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG), die Bildschirmarbeitsverordnung ( BildscharbV) und die Arbeitsstättenverordnung mit den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten ( ASR) zu nennen.

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