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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 734 / DGUV Information 208-020 - Transport und Lagerung von Platten, Schnittholz und Bauelementen
Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisherige ZH 1/734)

(Ausgabe 10/2009aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung


Gefährdungen

Beim Transportieren und Lagern bestehen Gefährdungen durch

Anwendungsbereich

Diese BG-Information (BGI) erläutert Maßnahmen für einen sicheren innerbetrieblichen Transport und die sichere Lagerung von Platten, Massivholz, Fenstern und anderen Bauelementen.

Es werden Lösungen beschrieben, die in der Holzwirtschaft üblich sind und sich bewährt haben.

Nicht behandelt sind die

Persönliche Schutzausrüstung

Beim Transport von Platten, Massivholz, Fenstern, Türen und anderen Bauelementen müssen Sicherheitsschuhe getragen werden (mindestens Schutzkategorie S 1)

Darüber hinaus sollten Handschuhe getragen werden, wenn mit Schnittverletzungen gerechnet werden muss, z.B. beim Tragen von scharfkantigen Materialien, wie beschichteten Platten, Glasscheiben, Metallprofilen. Zusätzlich können so auch Verletzungen durch Spreißel/Splitter vermieden werden.

Wenn Platten ohne Tragegriffe getragen werden, z.B. beim Be- und Entladen von Fahrzeugen, wird empfohlen, Handschuhe mit rutschhemmender Beschichtung, z.B. Gumminoppen, zu tragen.

"Fingerlose" Handschuhe für den Umgang mit scharfkantigen Platten

Handschuhe zum Schutz vor Spreißeln/Splittern

Handschuhe mit rutschhemmender Beschichtung und zum Schutz beim Umgang mit scharfkantigen Platten

Verringerung der körperlichen Belastungen

Risikoeinstufung

Beim Heben und Tragen können Gefahren auftreten durch

Dies kann bei langjähriger Tätigkeit zu einer Überbeanspruchung der Wirbelsäule führen.

Günstige Bedingungen sind:

Ungünstige Bedingungen sind:

Die Holz-BG hat umfangreiche Untersuchungen zum Heben Tragen von Lasten im Schreiner-/ Tischlerhandwerk sowie in der Möbelindustrie durchgeführt. Erfasst wurden tätigkeitsbezogen die Zahl der Hebevorgänge, Lastgewichte und die beim Heben und Tragen eingenommene Körperhaltung (Rumpfbeugung, Verdrehung des Oberkörpers, Seitenneigung).

In der Tabelle sind als Orientierungshilfe Lastgewichte und da gehörige Hebe-/ Tragehäufigkeiten angeführt, bei deren Einhaltung eine Überbeanspruchung der Wirbelsäule nicht wahrscheinlich ist.

Die Zahlen in der Tabelle gelten ausschließlich für Beschäftigt bei denen keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen (Beispiel: Morbus Scheuermann oder Bandscheibenvorfall). Zur Beurteilung der Eignung sollte der Betriebsarzt hinzugezogen werden.

Im Einzelfall kann zur Prüfung der Belastung durch das Heben und Tragen schwerer Lasten auch die LASI-Empfehlung zur Umsetzung der Lastenhandhabungsverordnung herangezogen werden - siehe www.baua.de/de/Themenvon-A-Z/Physische - Belastung/Gefaehrdungsbeurteilung.html.

Geschlecht  Lastgewichte  Höchstzulässige Hebehäufigkeiten pro Arbeitsschicht 
günstige Körperhaltung; Rumpfbeugewinkel klein ungünstige Körperhaltung; Rumpfbeugewinkel groß
Männer  Geringe Last< 10 kg Keine Beschränkung Keine Beschränkung
Mittlere Last 10 -19 kg 600 250
Schwere Last > 19 kg 400 200
Frauen  Geringe Last< 10 kg Keine Beschränkung Keine Beschränkung
Mittlere Last 10 -15 kg 400 170
Schwere Last > 15 kg 300 130


Geschlecht  Lastgewichte  Höchstzulässige Tragehäufigkeiten pro Arbeitsschicht 
günstige Körperhaltung; Last körpernah ungünstige Körperhaltung; Last körperfern
Männer  Geringe Last< 10 kg Keine Beschränkung Keine Beschränkung
Mittlere Last 10 - 26 kg 65 40
Schwere Last > 26 kg 50 25
Frauen  Geringe Last < 7 kg Keine Beschränkung Keine Beschränkung
Mittlere Last 7 -15 kg 40 25
Schwere Last > 15 kg 30 20


Aufgrund dieser Daten können die Tätigkeiten in 4 Risikogruppen eingestuft werden. Die Einteilung erfolgt nach der Erkenntnis, dass sowohl hohe Lastgewichte als auch ungünstige Körperhaltungen ähnliche Auswirkungen auf die Bandscheibe haben. Tätigkeiten, die in die Risikogruppen I und II eingestuft werden, können zu einer Überbeanspruchung führen.

Risiko-Kategorie  Risikogruppe  Risikowahrscheinlichkeit 
I  Häufiges Heben und Tragen schwerer Lasten bei ungünstiger Körperhaltung Gefährdung liegt vor; technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen
II  Häufiges Heben und Tragen schwerer Lasten bei günstiger Körperhaltung oder häufiges Heben und Tragen mittlerer Lasten bei ungünstiger Körperhaltung Gefährdung ist wahrscheinlich; technische und organisatorische Maßnahmen prüfen
III  Häufiges Heben und Tragen mittlerer Lasten bei aufrechter Körperhaltung Eine Gefährdung ist nicht wahrscheinlich; im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob eine weitere Optimierung der Arbeitsplätze möglich ist
IV  Heben und Tragen ohne Gefährdung Gefährdung liegt nicht vor


Beispiele für Tätigkeiten in Schreinereien/Tischlereien und in der Möbelindustrie

Risiko- Kategorie  Tätigkeiten in Schreinereien/ Tischlereien  Tätigkeiten in der Möbelindustrie (Regelfall) 
I 
  • Fenstermontage (ausschließlich)
  • Zuschnitt auf Plattenaufteilsägen ohne Beschickungseinrichtung
  • Zuschnitt von Massivholz mit Pendelsäge
  • Entnahme von Kastenmöbeln aus Korpuspressen
  • Heben und Tragen fertig montierter Möbel
  • Heben und Tragen von eingeschweißten Möbelteilen
II 
  • Bauschreinertätigkeit mit Fenstermontage
  • Massivholz- und Plattenzuschnitt (ausschließlich)
  • Maschinenarbeit in der Tisch- oder Arbeitsplattenfertigung ohne Hilfsmittel
III 
  • Alle übrigen Schreiner-/ Tischlertätigkeiten
  • Maschinenarbeit an Formatbearbeitungsmaschinen
  • Montage oder Verglasen von Möbelfronten
  • Abnehmen fertiger Möbelteile oder Möbelpakete von Transportmitteln und Aufsetzen dieser Teile auf Transportmittel
IV 
  • Herstellung von Kleinmöbeln
  • Maschinelle Bearbeitung von Schubkastenfronten
  • Montage von Beschlägen
  • Anbringen von Schonverpackungen
  • Transport mit der Sackkarre


In dieser BG-Information werden u.a. Maßnahmen beschrieben, durch die eine Einstufung der Tätigkeiten in eine niedrigere Risikogruppe erreicht wird.

Beispiele zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen

Kommissionieren, Beladen, Entladen

Bei der Kommissionierung sollten die Transportwege kurz sein. Dazu muss der Ablauf so organisiert werden, dass wiederholtes Umschichten und Umstellen verpackter Möbelteile vermieden wird.

Lösungsbeispiel:

Die zu versendenden Teile werden auf Rollenbahnen in die Nähe der Kommissioniergestelle transportiert, welche wiederum anschließend - z.B. mit Handgabelhubwagen - in die LKW gefahren werden.

Rollenbahn im Kommissionierbereich

Abtransport kommissionierter Ware auf Handhubwagen

Hilfsmittel zur Reduzierung von Höhendifferenzen

Um in aufrechter Körperhaltung arbeiten zu können, muss die Arbeitshöhe angepasst werden.

Scherenhubtisch zur Anpassung an die Arbeitshöhe

Werkstücktransport ohne Heben und Tragen

Die körperliche Belastung wird am deutlichsten reduziert, wenn manuelles Heben und Tragen weitgehend entfällt.

Anlieferung der Werkstücke über höhengleiche Rollenbahnen auf Schleiftische

Anlieferung der Werkstücke über höhenverstellbare Rollenbahnen

Wendeeinrichtung zur Türenmontage - manuelles Heben entfällt

Höhenverstellbare Arbeitstische

Anpassung an die Arbeitshöhe und Verfahrbarkeit ermöglichen eine aufrechte Körperhaltung und geringere Belastung.

Höhenverstellbarer und verfahrbarer Montagetische mit Energieanschluss

Montagetisch, höhenverstellbar und verfahrbar

Organisatorische Maßnahmen

Grundsätzlich müssen zuerst alle technischen Maßnahmen ausgeschöpft werden, um die körperliche Belastung durch Heben und Tragen so zu reduzieren, dass eine Überbeanspruchung der Wirbelsäule nicht wahrscheinlich ist (siehe Tabellen im Abschnitt " Risikoeinstufung"). Reichen diese Maßnahmen nicht aus, müssen organisatorische Maßnahmen ergriffen werden.

Verringerung der Hebe- und Traghäufigkeit

Durch wechselnden Einsatz sollten Tätigkeiten an Arbeitsplätzen mit hoher Wirbelsäulenbelastung mit solchen geringer Belastung getauscht werden (Arbeitsplatzrotation).

Beispiel 1:
An einem Schleifarbeitsplatz legen an einer Bandschleifmaschine zwei Beschäftigte ca. 13 kg schwere Möbelteile auf das Förderband. Zwei weitere Beschäftigte schleifen ca. 1 kg schwere Schubkastenfronten von Hand. Durch Arbeitsplatzrotation wird erreicht, dass die Belastung durch Heben und Tragen unter den Beschäftigten gleichmäßig verteilt wird. Gleichzeitig wird die einseitige Belastung des Hand-Arm-Systems durch das Handschleifen reduziert.

Beispiel 2:
Abwechseln von Kommissioniertätigkeiten mit Verladetätigkeiten, d.h., Beschäftigte, die einzelne Kommissionen nach Lieferlisten zusammenstellen, wechseln sich mit anderen Beschäftigten ab, die die Kommissionen in die LKW verladen.

Verringerung der Trageentfernung

Beispiel 1:
Arbeitsplätze so anordnen, dass Häufigkeit und Entfernung des manuellen Transportes schwerer Teile verringert werden. Dies gelingt z.B. durch eine andere Anordnung bzw. Verlängerung der Rollenbahnen.

Beispiel 2:
Einsatz von z.B. Rollenbahnen, Gehängen oder Transportwagen.

Wege, Lagerflächen

Die Wege und Lagerflächen müssen

sein.

Arbeitsbereich mit rutschfesten Standflächen und ausgekleideten Rollengängen. Auf dem Verkehrsweg sind die Schienen versenkt

Transportwege für Gabelstapler und Mitgänger-Flurförderzeuge müssen so breit sein, dass die Lasten in niedrigster Stellung der Gabelzinken verfahren werden können. Zu Teilen der Umgebung muss beidseitig ein Sicherheitsabstand von 0,5 m gewährleistet sein. Bei Gegenverkehr ist zusätzlich ein Begegnungszuschlag von 0,4 m vorzusehen.

Sicherheitsabstand

aL  = Lastbreite
z1  = seitlicher Sicherheitsabstand
z2  = Begegnungszuschlag


Anforderungen an Staplerfahrer

Der Unternehmer darf als Gabelstaplerfahrer nur Personen einsetzen, die er schriftlich beauftragt hat. Diese schriftliche Beauftragung - häufig als "Staplerschein" bezeichnet -darf er nur Personen erteilen, die

Mitgänger-Flurförderzeuge mit Deichsel (z.B. Elektrohandhubwagen, Deichselhubwagen, "Ameisen") dürfen nur von beauftragten Personen gesteuert werden, die geeignet der Handhabung unterwiesen sind.

Grundsätzlich trägt der Bediener die Verantwortung für sichere Fahrweise und für die Ladung.

Personen, die mit Gabelstaplern oder Mitgänger-Flurförderzeugen umgehen, müssen jährlich unterwiesen werden. Muster-Unterweisungsblätter siehe Anhang 2, 3.

Transportieren und Lagern von Platten und Schnittholz

Heben und Transportieren von Hand

Beim innerbetrieblichen Transport von Hand sollten Hilfsmittel benutzt werden, z.B.

Durch geeignete Tragegriffe können plattenförmige Werkstücke bequem erfasst und in günstiger Körperhaltung transportiert werden - Reduzierung des Risikos von Kategorie I bzw. II auf III

Durch Plattentransportwagen entfällt manuelles Heben und Tragen - Reduzierung des Risikos von Kategorie I bzw. II auf IV

Durch Plattenroller kann manuelles Heben und Tragen auf ein unbedenkliches Maß reduziert werden - Reduzierung des Risikos von Kategorie I bzw. II auf IV

Plattenklemmwagen; durch das Eigengewicht wird die Platte geklemmt

Durch Plattenschwenkwagen entfällt manuelles Heben und Tragen - Reduzierung des Risikos von Kategorie I bzw. II auf IV

Plattenschwenkwagen - Platte senkrecht in Transportposition

Plattenschwenkwagen - Platte waagerecht geschwenkt

Schienengebundene Hebe- und Schwenkvorrichtung für Küchenarbeitsplatten

Fahrbarer Hubarbeitstisch

Beim Tragen von Hand grundsätzlich Handschuhe tragen, vorzugsweise mit rutschhemmender Beschichtung, z.B. Gumminoppen. Durch die rutschhemmende Beschichtung der Handschuhe ist ein wesentlich geringerer Kraftaufwand beim Halten nötig.

Montagetisch, höhenverstellbar, auch zum Transport geeignet

Transporthubwagen mit Höhenverstellung

Handschuhe mit rutschhemmender Beschichtung und guter Griffigkeit

Transportieren mit Flurförderzeugen

Der Unternehmer darf nur Stapler einsetzen, mit denen die Last sicher transportiert werden kann. Dabei muss beachtet werden:

Der Fahrer muss beim Transport der Last immer eine gute Sicht auf die Fahrbahn haben. Große Lasten schränken die Sicht häufig stark ein. Dann sollten Kamerasysteme eingesetzt werden, die so am Fahrzeug befestigt sind, dass der Fahrer über einen Bildschirm eine gute Sicht auf den Fahrweg hat.

Gabelstapler stellen in den Mitgliedsbetrieben der Holz ein hohes Unfallrisiko dar. Jedes Jahr werden mehrere Versicherte getötet und viele weitere verletzt, weil Sie von Staplern angefahren, überfahren oder von abrutschend, oder umkippenden Lasten getroffen werden, oder weil der Stapler umgekippt ist.

Halbkugelspiegel

Halbkugelspiegel an jeder Kreuzung

Kamerasystem für Vorwärts- und Rückwärtsfahrt

Kamerasystem

Rückwärtsfahrt

Wenn nur gelegentlich Lasten transportiert werden müssen, die die Sicht nach vorne einschränken, kann auch rückwärts gefahren oder ein Einweiser zu Hilfe genommen werden. Mit hochgestellter Last darf nur zum Auf- und Absetzen verfahren werden.

Damit sich die Last nicht unbeabsichtigt verschieben kann, wird empfohlen, Stapel nur gebündelt oder mit Spanngurten gesichert zu transportieren. Dies kann z.B. beim Transport beschichteter Platten oder beim Transport von Massivholz unterschiedlicher Abmessungen auf unebenen Wegen notwendig sein.

Beim Anheben der Last darauf achten, dass die Gabelspitzen oder die Last nicht an benachbartem Stapelgut hängen bleibt. Es wird dringend empfohlen, Stapel so zu errichten, dass zwischen ihnen ein Abstand von mindestens 100 mm eingehalten ist.

Andere Lösungen sind:

Absturz der hinteren Ladungseinheiten bei Doppelreihen in einem Blocklager durch zu lange Gabelzinken

Einklappbare Gabeleinschubbegrenzungen

Einsatz von Hebehilfen, Handlinggeräten

Um körperliche Belastungen beim Transport zu reduzieren, sollten Hebehilfen eingesetzt werden. Durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln kann das manuelle Absetzen, Umsetzen, Drehen und Wenden von Werkstücken erleichtert werden. Weil dadurch manuelles Heben und Tragen entfällt, wird das Risiko von Kategorie I bzw. II auf IV reduziert.

Transport mittels Brückenkran und Greifklemme

Schlauchheber

Beschickung einer Vertikalplattensäge mittels Vakuumheber

Vakuumheber

Vakuumheber für Schnittholz

Hebeeinrichtung

Vertikale Plattenlagerung

Vertikale Lagerung hat u.a. den Vorteil, dass auf jede einzelne Platte leicht zugegriffen werden kann.

Platten oder größere Plattenabschnitte nie ungesichert anlehnen!

Das Abstützen einzelner Platten oder gar ganzer Plattenpakete durch Personen ("Blättern") ist verboten. Dies führt zu schwersten Unfällen, da die erforderlichen Stützkräfte von Personen nicht aufgebracht werden können.

Bei der Dimensionierung der Lagereinrichtung müssen die erheblichen seitlichen Stützkräfte und zusätzliche Stoßkräfte beim Blättern berücksichtigt werden. Die Fächer dürfen höchstens 0,5 m breit sein.

Das Einbringen und Entnehmen von Platten kann durch vorgesetzte Rollen und einen glatten Bodenbelag erleichtert werden. Für kleine Lager kann auch eine frei bewegliche Bodenrolle eingesetzt werden.

Vorgesetzte Rolle

Bodenrolle

Oben offenes Plattenlager

Die vertikale Lagerung von Platten in seitlich offenen Gestellen ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig:

Seitlich offenes Gestell

Um die Gestelle leicht und sicher bewegen sowie genau zur Sägemaschine ausrichten zu können, sollten sie motorisch angetrieben sein.

Um Stolperstellen zu vermeiden, müssen die Schienen von verfahrbaren Gestellen in den Boden eingelassen sein.

Verfahrbare Lagergestelle (Magazine) erleichtern die Beschickung und Entnahme von Platten. Die Platten können dabei über eine Führungsrolle aus jedem Fach direkt an die Vertikalplattenkreissäge gezogen werden.

Horizontale Plattenlagerung

Bei Platten sollte die horizontale Lagerung bevorzugt werden:

Allerdings erfordert die horizontale Lagerung eine größere Lagerfläche.

Bei der Lagerung auf Stapelhölzern sollte beachtet werden:

Die Höhe der Plattenstapel sollte in geschlossenen Räumen das 5-fache der Stapelbreite bzw. des Abstandes der äußeren Stapelhölzer nicht überschreiten.

Sicherung gegen Umfallen durch versetzte Platten (Stapeln im Verbund). Dadurch können auch kleine Plattenformate hoch gestapelt werden

Lagerung von Schnittholz

Stapel müssen so errichtet werden, dass sie nicht umstürzen können.

nicht überschritten wird.

Bei der Stapelung ist eine maximale Schiefstellung des Stapels von 2° zu beachten (entspricht einer seitlichen Auslenkung von höchstens 10 cm in 3 m Höhe). Bei Überschreitung dieser Schiefstellung muss der Stapel in gefahrloser Weise abgetragen werden, z.B. mit einem Stapler.

Aus Schnittholzstapeln dürfen Bretter nicht seitlich herausgezogen werden, sondern sind immer von oben wegzunehmen.

Beispiel für Stapelunterbau: Kanthölzer (12 x 12 cm), Stapelsteine im Abstand von ca. 1 Meter

Stapelhöhe: im Freien höchstens 3 x Stapelbreite, in geschlossenen Räumen max. 4 x Stapelbreite. Schiefstellung höchstens 2° (= 10 cm bei 3 m Höhe).

Im Freien darf die Höhe der Stapel auch das 4-fache der Stapelbreite betragen, wenn

Die Höhe darf sogar das 5-fache der Stapelbreite betragen, wenn zusätzlich

Dabei brauchen die Pakete nicht umreift zu sein.

Zum Trocknen einzeln stehende Buchenholzpakete mit Höhe: Breite von höchsten 3 : 1.

Höhe: Breite = 5: 1 im Windschatten der Lagerhalle

Pyramidenförmig aneinandergesetzte Bretterpakete bis Höhe: Breite = 4: 1

Lagerung in Regalen

Kragarmregal für Platten

Für die Beschickung und Entnahme muss ausreichend Platz vorhanden sein.

Um Beschädigungen von Regalen zu vermeiden, müssen die Eckpfosten durch einen stabilen Anfahrschutz gesichert werden.

Zulässige Fachlasten und Feldlasten angeben.

Kennzeichnung an Regalen

Kragarmregal (mit Teleskoparmen für Schnittholz)

Anfahrtschutz für Regale (Anfahrenergieaufnahme mindestens 400 Nm)

An Doppelregalen mindestens 150 mm hohe Durchschiebesicherungen vorsehen oder einen Abstand von mindestens 100 mm zwischen dem Lagergut einhalten.

Durchschiebesicherungen sollten auch an Regalen angebracht sein, die neben Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen stehen.

Kann zwischen festen Teilen der Umgebung bzw. Regalteilen und Stapler ein Sicherheitsabstand von 50 cm zu beiden Seiten nicht eingehalten werden, sind die Anforderungen an Schmalganglager zu beachten (siehe Abschnitt " Sicherung von Schmalganglagern").

Ausreichender Abstand von Doppelregalen

Durchschiebesicherung

Werden Regale von Hand bestückt, müssen geeignete Aufstiege, z.B. verfahrbare Podestleitern, Rollleitern ("verfahrbare Regalleitern"), Stehleitern mit Stufen verwendet werden. Anlegeleitern mit Sprossen dürfen dafür nicht benutzt werden.

Podestleiter

Verfahrbare Podestleiter

Rollleiter

Lagerung und Transport auf Rollenbahnen

An angetriebenen Rollenbahnen müssen

Auskleidung von Rollenbahnen

An den Enden von nicht angetriebenen Rollenbahnen Ablaufsicherungen anbringen.

Ablaufsicherungen an Rollenbahnen

   
   
 


Transportieren und Lagern von Fenstern und anderen Bauelementen

Heben und Transportieren von Hand

Beim Tragen sollten Hilfsmittel benutzt werden, mit denen mehreren Personen die Last in günstigerer (aufrechter) Körperhaltung tragen können, z.B.:

Dadurch kann die Last bequem erfasst und in günstiger Körperhaltung transportiert werden - Reduzierung des Risikos von Kategorie I bzw. II auf III.

Tragehaken

Tragenetze

Trageschlaufen

Hand-Vakuum-Sauger

Durch Hebe-/ Transportroller bzw. Treppenroller entfällt manuelles Tragen

Lagern und Transportieren in Gestellen

Lagergestell für Fensterteile

Zum sicheren Transport und der Zwischenlagerung im Betrieb haben sich verschiebbare Transportwagen und Gestelle (mit Rollengängen), Rollengänge und Fachgestelle bewährt. Beim Abladen von Bauelementen (z.B. Fenstern, Türen) auf Baustellen ereignen sich immer wieder schwere und sogar tödliche Unfälle, weil durch eine Schiefstellung der Ladefläche nicht gesicherte Fenster- bzw. Türelemente auf dem Transport-/Lagergestell umkippen. Eine Schiefstellung der Ladefläche kann z.B. verursacht werden durch unebenes Gelände, Parken auf Bordsteinen oder unbefestigten Straßenränder, Aufsteigen von Personen auf die Ladefläche, Lastverlagerung durch die Entnahme von Ladung. Deshalb wird empfohlen, die Bauelemente einzeln auf den Transport-/Lagergestellen zu befestigen. Beim Entladen der Bauelemente darf dann jeweils nur ein Element gelöst werden.

Die Beschäftigten sind zu unterweisen, den LKW waagrecht abzustellen und beim Lösen der Gurte sich seitlich zu stellen, sodass unter Umständen umfallende Fenster sie nicht verletzen können.

Transportwagen für Fenster und Türelemente, Sicherung mit Gurten

Transport von Fensterteilen in verfahrbaren Gestellen, Sicherung mit Gurten

Sicherung von Lagerbühnen

Sichere Zugänge schaffen, z.B. durch Treppen mit Geländer. Bei nur seltenem Betreten können auch fest angebrachte Leitern oder verschiebbare Einhängeleitern eingesetzt werden. Geländer als Absturzsicherung anbringen.

Lastübergabestellen gegen Absturz sichern, z.B. durch aufklappbare oder verschiebbare Schleusengeländer.

Lagerbühne

Schleusengeländer - zur Lastübergabestelle gesichert, zur Lagerbühne geöffnet

Einhängeleiter

Lagerbühne

Schleusengeländer - Stapler kann die Last aufnehmen, Geländer zur Lagerbühne geschlossen

Beispiel eines eingezogenen Abstellplatzes

Be- und Entladen von Fahrzeugen

An Laderampen mit einer Höhe von mehr als 1 m Absturzsicherungen an den Stellen anbringen, die keine ständigen Be- und Entladestellen sind.

Ladebrücken oder gegen unbeabsichtigtes Verschieben gesicherte Ladebleche verwenden (mindestens 1,25 m breit, rutschhemmend ausgeführt).

Zum ergonomischen Be- und Entladen haben sich Aufstiegshilfen bewährt.

Ausziehbare Aufstiegshilfe

   
   


Sicherung von Schmalganglagern

In der modernen Produktion kommt der Logistik eine immer größere Bedeutung zu. Daher werden immer mehr Regallager eingesetzt, die von Gabelstaplern unterschiedlicher Bauart beschickt werden.

Von einem Schmalganglager spricht man, wenn die Regalgassen so eng sind, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand von 0,5 m nach beiden Seiten für eine Person zwischen Stapler bzw. transportiertem Material und den Regalen nicht gegeben ist. Dann besteht für Personen in den Regalgassen Quetschgefahr, da sie wegen des geringen Abstandes zwischen Stapler bzw. Material und Regal nicht vor dem Stapler ausweichen können

In Schmalganglagern müssen immer Maßnahmen getroffen werden, um eine Gefährdung von Personen zu verhindern. Diese sind in DIN 15185 beschrieben.

Beispiele für Sicherungsmaßnahmen:

Am Ende eines Regalganges kann beim Herausfahren des Staplers eine Gefährdung durch Querverkehr entstehen. Dann muss sichergestellt werden, dass der Stapler zwangsläufig nur mit verminderter Geschwindigkeit aus der Regalgasse herausfahren kann ("Gangendesicherung").

Schmalganglager

Laserscanner an Schmalgangstapler

Laserscanner

Gangendesicherung - Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit

Sicherung von automatischen Plattenlagern

Automatisierte Plattenlager (Flächenlager) werden in der modernen Produktion eingesetzt, wenn mittlere bis größere Plattenmengen bzw. Platten mit vielen unterschiedlichen Dekoren zu lagern sind. Häufig ist an das Lager eine Plattenaufteilsäge angeschlossen, die automatisch vom Lager aus beschickt wird.

In einem automatischen Flächenlager werden die einzelnen Plattenstapel durch ein verfahrbares Portal bedient. Meistens werden Vakuumsauger zum Greifen der Platten eingesetzt.

Bei einem "chaotischen Lager" werden die Stapel aus unterschiedlichen Platten aufgebaut, je nachdem, wo gerade Platz ist. Nur die Steuerung des Lagers kennt den Ort, an dem sich eine bestimmte Platte befindet.

Durch die automatischen Bewegungsabläufe bestehen im gesamten Lagerbereich sowie am Übergabeplatz Quetschgefahren. Daher müssen an automatischen Plattenlagern immer Maßnahmen getroffen werden, um eine Gefährdung von Personen zu verhindern.

Übliche Sicherungsmaßnahme ist die vollständige Umzäunung des Lagerbereichs oder eine Kombination aus Umzäunung und Lichtschranken.

Der Zutritt von Personen ist durch Türen möglich, die durch Schalter überwacht werden. Beim Öffnen einer Türe bzw. beim Durchschreiten einer Lichtschranke müssen sämtliche gefährlichen Bewegungen im Lager abgeschaltet werden. Der Wiederanlauf der automatischen Abläufe darf erst nach dem Schließen der Türe und nach einer Quittierung von außerhalb der Umzäunung möglich sein.

Der Übergabeplatz muss durch eine Umzäunung bzw. Lichtschranken vom eigentlichen Lager getrennt sein. Als Zugangssicherung zwischen Umgebungsbereich und Übergabeplatz werden meistens Lichtschranken eingesetzt. Beim Unterbrechen der Lichtschranken muss sichergestellt sein, dass sich das Portal nicht mehr über den Übergabeplatz bewegen kann. Innerhalb des Lagers findet weiterhin der automatische Betrieb statt. Erst wenn die Lichtschranke von außerhalb quittiert wird, kann sich das Portal wieder über dem Übergabeplatz bewegen.

Automatische Plattenlager gelten als Maschine im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie. Der Hersteller ist verpflichtet:

Wir empfehlen, bei Planung und Inbetriebnahme den Beratungsdienst der Holz-BG hinzu zu ziehen, um überprüfen zu lassen, ob der Hersteller die Anlage vorschriftenkonform abgesichert hat.

Zweistrahlige Lichtschranke als Zutrittsicherung zum Lager

Zweistrahlige Lichtschranke als Zutrittsicherung zwischen Umgebungsbereich und Übergabeplatz

Sicherung von automatischen Transportwagen

Automatische Transportwagen gelten als Maschine im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie. Der Hersteller ist verpflichtet:

Wir empfehlen, bei Planung und Inbetriebnahme den Beratungsdienst der Holz-BG hinzu zu ziehen, um überprüfen zu lassen, ob der Hersteller die Anlage vorschriftenkonform abgesichert hat.

Automatische Verschiebewagen

Automatische Verschiebewagen werden zum Transport von Material zwischen Rollenbahnen eingesetzt. Die Steuerung der Verschiebewagen erfolgt automatisch, auf dem Wagen wird im Normalbetrieb kein Fahrer eingesetzt.

Durch die automatische Bewegung bestehen Quetschgefahren zwischen dem Verschiebewagen und den anschließenden Rollenbahnen sowie zu Gebäude- oder Maschinenteilen. Diese Gefahr besteht nicht nur am Boden, sondern auch an den Aufbauten des Verschiebewagens.

Die Gefahren durch automatische Verschiebewagen werden meistens durch Laserscanner abgesichert. Die Laserscanner tasten mit einem Laserstrahl den Fahrbereich vor dem Wagen ab und erkennen, wenn dort eine Person oder ein anderes Hindernis steht. Abhängig von der Entfernung des erkannten Hindernisses zum Wagen wird der Verschiebewagen dann auf eine niedrigere Fahrgeschwindigkeit gebracht oder anschließend gestoppt.

Andere Möglichkeiten der Absicherung sind Schaltleisten bzw. Bumper oder federnd gelagerte Schaltgestänge. Diese sprechen bei Berührung mit einem Hindernis an und der Wagen wird sofort gestoppt.

Bei der Anordnung der Schalteinrichtung muss der Bremsweg berücksichtigt werden. Der Wagen muss trotz Bremsweg vor dem Hindernis zum Stillstand kommen. Alle Schutzmaßnahmen müssen in beide Fahrtrichtungen funktionieren.

Befinden sich unmittelbar neben der Fahrbahn feste Bauteile, wie z.B. Säulen des Gebäudes oder Umzäunungen von Maschinen, können zu den Aufbauten des Verschiebewagens und zu dem transportierten Stapel Quetschgefahren bestehen. Eine Quetschgefahr besteht, wenn ein Sicherheitsabstand von 0,50 m nicht eingehalten werden kann. Dies sollte bereits bei einer Planung berücksichtigt werden. Kann dieser Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, müssen zusätzlich zum Laserscanner im Bodenbereich noch weitere Maßnahmen zur Absicherung gegen Quetschgefahren in Oberkörper- und Kopfhöhe getroffen werden.

Querschiebewagen mit Laserscanner (Sicherheitsabstand von 0,5 m eingehalten)

Querschiebewagen mit Laserscanner

Längsverschiebewagen mit Laserscanner

Die Aufbauten des Querverschiebewagens halten hier den Sicherheitsabstand nach außen ein. Die Absicherung im Bodenbereich erfolgt durch beidseitige Bumper.

Fahrerlose Transportsysteme (FTS)

Die Gefahren durch fahrerlose Transportsysteme sind vergleichbar mit denen von Verschiebewagen.

Die Gefahren werden meistens durch Laserscanner abgesichert.

Fahrerloses Transportsystem mit Laserscannern

Fahrerloses Transportsystem: Die Laserscanner tasten mit einem Laserstrahl den Fahrbereich vor dem Wagen ab und erkennen, wenn dort eine Person oder ein anderes Hindernis steht. Abhängig von der Entfernung des erkannten Hindernisses zum Wagen wird der Verschiebewagen dann auf eine niedrigere Fahrgeschwindigkeit gebracht und anschließend gestoppt.


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Hinweise zum richtigen manuellen Heben und Tragen von Lasten Anhang 1


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Unterweisungsblatt Gabelstapler Anhang 2



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Unterweisungsblatt Mitgänger-Flurförderzeuge Anhang 3


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Lieferantenverzeichnis Anhang 4


(Das Verzeichnis ist nicht vollständig)

  Hilfsmittel zum Heben und Transportieren von Hand (z.B. Griffe, Roller, Wagen, Gurte) Hebehilfen,
Handlinggeräte
(z.B. Vakuumheber, Hubtische)
Regale, Lagergestelle Absturzschutz an Lagerbühnen
Albert Fezer X X    
Braucke Transportgeräte X      
DEXION   X X  
Einemann   X    
Fabricius X      
GIS   X    
J. Schmalz   X    
Kuper     X  
Maschinenbau Rehnen X   X  
OHRa Lagersysteme     X X
Pietig Lagertechnik X   X  
Reich Spezialmaschinen X X    
Reinhold Beck Maschinenbau X X    
ROTHSTEIN   X   X
R-R-R Transportgeräte X      
Ruchser X X    
Stegher Maschinenbau     X  
TRIAX Sicherheitstechnik       X
Vacu-Lift Maschinenbau        
WIMAG   X    
WTT Fördertechnik   X    
ZIEKER X      


Alfred Fezer GmbH
Hauptstraße 37-39
D-73730 Esslingen
Postfach 5024
D-73716 Esslingen
Telefon (07 11) 36009-0
Telefax (07 11) 36009-40
Maschinenbau Rehnen GmbH
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D-26892 Heede/Ems
Telefon (0 49 63) 4965
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Stegher Maschinenbau GmbH Co. KG
Fabrikstraße 2
D-93128 Regenstauf
Postfach 246
D-93123 Regenstauf
Telefon (0 94 02) 501-0
Telefax (0 94 02) 501-49
Gebr. vom Braucke
GmbH & Co. KG
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D-33739 Bielefeld
Telefon (05 21) 8001-0
Telefax (05 21) 8001-180
OHRa Regalanlagen GmbH
Alfred-Nobel-Straße 24-44
D-50169 Kerpen/Türnich
Telefon (0 22 37) 64-0
Telefax (0 22 37) 64-152
TRIAX Sicherheitstechnik
Kossmannstraße 35
D-6619 Saarbrücken
Telefon (0.681) 9851944
Telefax (0.681) 9851945
info@triaxsicherheitstechnik.de
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Dexionstraße 1-5
D-35321 Laubach/Hessen
Telefon (0 64 05) 80-0
Telefax (0 64 05) 1422
Pietig Lagertechnik GmbH
Samtholzstraße 11
D-33442 Herzebrock-Clarholz
Telefon (0 52 45) 880808
Telefax (0 52 45) 860888
Vacu-Lift Maschinenbau GmbH
Kuhlmannstraße 12
D-48282 Emsdetten
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D-48269 Emsdetten
Telefon (0 25 72) 9373-0
Telefax (0 25 72) 9373-73
Guido Einemann
Linteler Straße 44
D-27798 Hude
Telefon (0 44 08) 60 96
Telefax (0 44 08) 806188 2
Reich Spezialmaschinen GmbH
Plochingerstraße 65
D-72622 Nürtingen
Postfach 1803
D-72608 Nürtingen
Telefon (0 70 22) 702-0
Telefax (0 70 22) 702-101
WIMAG GmbH
Brückenstraße 5
D-63785 Obernburg
Postfach 1162
D-63781 Obernburg
Telefon (0 60 22) 68470
Telefax (0 60 22) 684750
Fabricius Fastener GmbH
Senefelderstraße 7a
D-33100 Paderborn
Telefon (0 52 51) 5215-0
Telefax (0 52 51) 5215-25
ROTHSTEIN Transport- und Handlingsysteme GmbH
Industriestraße 11
D-51709 Marienheide
Postfach 100736
D-51607 Gummersbach
Telefon (0 22 64) 2570
Telefax (0 22 64) 2589
www.rothsteingroup.de
WTT Fördertechnik GmbH
Wellershausen 3
D-42929 Wermelskirchen
Postfach 1647
D-42909 Wermelskirchen
Telefon (0 21 96) 942-0
Telefax (0 21 96) 942-89
GIS GmbH
Hebe- und Fördertechnik
Feldstraße 17
D-79689 Maulburg
Telefon (0 76 22) 6773-0
Telefax (0 76 22) 61019
www.delignit.com
E-mail info@delignit.com
R-R-R Transportgeräte-Fabrik GmbH
Greuel 24
D-42897 Remscheid
Telefon (0 21 91) 62402
Telefax (0 21 91) 668176
Ernst Zieker GmbH
Riedstraße 9
D-73760 Ostfildern-Ruit
Telefon (07 11) 4411282
Telefax (07 11) 4411284
E-mail info@zieker.de
J. Schmalz GmbH
Förder- und Handhabungstechnik
Aacher Straße 29
D-72293 Glatten
Telefon (0 74 43) 2403-0
Telefax (0 74 43) 2403-259
Heinrich Kuper GmbH & Co. KG
Bruchstraße 13-19
D-33397 Rietberg
Postfach 2229
D-33380 Rietberg
Telefon (0 52 44) 984-0
Telefax (0 52 44) 984-201
Reinhold Beck Maschinenbau GmbH
Im Grund 23
D-72505 Krauchenwies
Telefon (0 75 76) 962978-0
Telefax (0 75 76) 962978-90
E-mail
info@beckmaschinenbau.de
www.beckmaschinenbaugmbh.de
Ruchser GmbH
Bahnhofstraße 49
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Telefon (07135) 9827-0
Telefax (071 35) 9827-30
   


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