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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 727 - Maschinenlehrgänge Holzbearbeitung - Organisation und Anforderungen an Ausbildungsstätten
Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)

(Ausgabe 12/2010)



nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten

Lehrwerkstätten der BG Holz und Metall

Lehrwerkstatt Herford
Enger Straße 4a
32051 Herford

Lehrwerkstatt Erfurt
Zentrum für Sozialversicherung
Lucas-Cranach-Platz 2
99099 Erfurt

Lehrwerkstatt Köln
Kalscheurer Weg 12
50969 Köln

Lehrwerkstatt Stuttgart
Vollmoellerstraße 11
70563 Stuttgart

Maschinenlehrgänge

Maschinenlehrgänge für Auszubildende in Berufen der Holzbearbeitung wurden von der ehemaligen Holz-BG seit Jahrzehnten angeboten. Die ersten Maschinenlehrgänge fanden schon vor über 100 Jahren für "Maschinisten" statt und für Gesellen, die sich auf die Meisterprüfung vorbereiteten.

Mit der Einführung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Tischler-/Schreinerhandwerk im Jahr 1970, ging der Maschinenlehrgang der ehemaligen Holz-BG in den zweiwöchigen überbetrieblichen Maschinenlehrgang T-G-4 über. Dieser wurde im Jahr 1998 überarbeitet und durch eine dritte Woche ergänzt. In dieser zusätzlichen Woche sollen die Auszubildenden an das selbständige Arbeiten herangeführt werden. Mit den neuen Lehrinhalten erhielt der Lehrgang auch einen neuen Namen: Tischler- Schreiner- Maschinenlehrgang (TSM) mit den Teilen TSM-1, TSM-2 und TSM-3.

Der Ausbildungsplan TSM wurde gemeinsam von den Fachverbänden des Tischler-/Schreinerhandwerks, der damaligen Gewerkschaft Holz und Kunststoff und der ehemaligen Holz-BG gestaltet und anschließend vom damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Technologie genehmigt.

Die Lehrgangsinhalte werden von der BG Holz und Metall in Abstimmung mit den Fachverbänden des Tischler-/Schreinerhandwerks fortlaufend an die aktuelle technische Entwicklung angepasst. In gleicher Weise abgestimmt, werden die Ausbilder für diese TSM-Lehrgänge in besonderen Schulungen (TSM-Ausbilder-Lehrgängen) durch die BG Holz und Metall qualifiziert und bei Tagungen in regelmäßigen Abständen fortgebildet.

Die BG Holz und Metall zahlt für ihre Versicherten Zuschüsse zum

Die BG Holz und Metall unterstützt aber nicht nur die Teilnahme von Auszubildenden des Tischler-/Schreinerhandwerks an den Maschinenlehrgängen. Wenn das Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen zum Ausbildungsinhalt gehört, unterstützt die BG Holz und Metall auch die Teilnahme am Maschinenlehrgang von Auszubildenden, die verwandte Berufe erlernen (z.B. Holzmechaniker, Drechsler, Modellbauer, Glaser).

Wichtigste Voraussetzung für das sichere Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen ist eine betriebliche Grundunterweisung. Der überbetriebliche Maschinenlehrgang TSM soll die Kenntnisse über sicheres Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen festigen und erweitern.

Zeitpunkt und Ziel der TSM-Maschinenlehrgänge

Der sichere Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen erfordert umfassende Kenntnisse über die notwendigen Schutz- und Arbeitsvorrichtungen. Denn nicht die Maschinen an sich sind gefährlich. Gefährlich ist vielmehr deren Benutzung ohne diese Kenntnisse.

Der Maschinenlehrgang soll diese Kenntnisse und Grundfertigkeiten beim Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen vermitteln. Dies setzt voraus, dass der Maschinenlehrgang zum richtigen Zeitpunkt stattfindet. Der richtige Zeitpunkt ist dann gekommen, wenn der Teilnehmer ausreichende Kenntnisse über den Werkstoff Holz und seine Zerspanung sowie Grundkenntnisse über Aufbau und Funktion von Holzbearbeitungsmaschinen und deren Werkzeuge besitzt. Das heißt:

nach Ausbildungsbeginn stattfinden.

In Bundesländern mit Berufsgrundschuljahr (BGJ) bzw. Berufsfachschuljahr (BFJ) kann der TSM-1-Lehrgang bereits in der Berufsschule stattfinden. Er wird dort von speziell geschulten Lehrkräften durchgeführt.

Ausbildungsschwerpunkt ist

Die Werkstücke für alle TSM-Lehrgänge werden von der BG Holz und Metall in Abstimmung mit dem Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland vorgegeben.

Lehrgangsträger

Als "Lehrgangsträger" werden in dieser BG-Information Institutionen oder Unternehmen bezeichnet, die mit der ehemaligen Holz-BG oder der BG Holz und Metall den "Vertrag über die Durchführung und Bezuschussung von überbetrieblichen Maschinenlehrgängen" TSM oder GFM abgeschlossen haben. Dies sind in der Regel Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, aber auch Unternehmen des Holzhandwerks oder der Holzindustrie mit geeigneten Ausbildungswerkstätten.

Die Lehrgangsträger dürfen nur solche Ausbilder mit der Lehrgangsdurchführung beauftragen, die über eine schriftliche Lehrberechtigung der BG Holz und Metall verfügen.

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(Stand: 25.07.2018)

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